Im November werden Sie Ihre neuen Vertreter, auch „Gewerkschaftsdelegierte" genannt, wählen. Einmal gewählt, werden diese Personen Ihre Interessen und Rechte innerhalb Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation verteidigen. Diese Arbeit erfolgt im Rahmen der sozialen Konzertierung, in den Gremien, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenkommen. Dabei handelt es sich um den Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGS) und den Betriebsrat (BR).
Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz
Ein Unternehmen oder eine Organisation mit mindestens 50 Arbeitnehmern muss einen Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz wählen. Die Aufgabe des AGS besteht darin, das Wohlbefinden aller Menschen am Arbeitsplatz zu gewährleisten, damit sie sicher und ohne Gefährdung ihrer Gesundheit arbeiten können.
Der AGS trägt zu Folgendem bei:
- die korrekte Anwendung der Gesetzgebung in Sachen Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz;
- die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Stress, Belästigung;
- die Konzertierung mit dem Arbeitgeber über Arbeitsbelastung, psychosoziale Risiken beim Arbeitsplatzwechsel für ältere Arbeitnehmer, alkoholbedingte Probleme am Arbeitsplatz, Brandschutz usw.;
- die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Mobilität, usw.;
- das gute Funktionieren des Dienstes für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (Sicherheit, Arbeitsmedizin usw.);
- die korrekte Anwendung der Umweltgesetzgebung.
Die Personen, die Sie wählen, werden Ihre Wortführer sein: sie werden sich Ihre Beschwerden, Fragen und Vorschläge anhören und diese mit der Direktion diskutieren.
Betriebsrat
Ein Unternehmen oder eine Organisation mit mindestens 100 Arbeitnehmern muss einen Betriebsrat einrichten. Dieser Betriebsrat tritt monatlich zusammen und hat das Recht, informiert zu werden, Kontrolle auszuüben und Meinungen zu formulieren. Der Betriebsrat hat auch begrenzte Entscheidungsbefugnisse in sozialen Angelegenheiten. Insbesondere entscheidet er auf diese Weise:
- über die Arbeitsordnung;
- die kollektiven Urlaubstage;
- die Arbeitszeiten...
Das Recht, über die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Unternehmens oder der Organisation informiert zu werden, ist ein wichtiges Recht des BR. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen Informationen über die finanzielle Situation, den Personalbestand, die Produktivität und die Zukunftsaussichten Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation.