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Zu warm zum Arbeiten

Zu warm zum Arbeiten

Jeder Arbeitgeber muss wissen, wo und wann es zu kalt oder zu heiß ist, um bequem zu arbeiten.

Bei bestimmten Temperaturen wird die Arbeit sogar ungesund und es müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden. Hier sind acht Punkte, die Sie bei der Arbeit bei hohen Temperaturen beachten sollten.

Acht Regeln, die Sie sich merken sollten

1. Der Arbeitgeber muss zunächst anhand einer Risikoanalyse ermitteln, an welchen Stellen im Betrieb die Hitzeaktionswerte (früher Maximaltemperaturen) überschritten werden dürfen.

2. Der Arbeitgeber muss ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen aufstellen, das bei Überschreitung der Aktionswerte sofort angewendet wird.

3. Der AGS muss seine Stellungnahme zur Risikoanalyse und zum Maßnahmenprogramm abgeben, die dann in den Gesamtpräventionsplan aufgenommen werden.

4. Bei der Erstellung des Programms muss der Arbeitgeber an verschiedene Arten von Maßnahmen denken:

  • technische Maßnahmen, die Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder Luftgeschwindigkeit beeinflussen (künstliche Belüftung usw.);
  • Reduzierung der körperlichen Arbeitsbelastung;
  • alternative Arbeitsmethoden, die die Dauer und Intensität der Exposition begrenzen;
  • die Anpassung der Arbeitszeiten oder der Arbeitsorganisation. Etwaige Ruhezeiten werden nach Stellungnahme des  Präventionsberaters/Arbeitsmediziners und nach vorheriger Zustimmung der Arbeitnehmervertreter im AGS oder der Gewerkschaftsdelegation festgelegt. In Ermangelung einer Vereinbarung ist die Tabelle der Ruhe- und Arbeitszeiten im Anhang des Königlichen Erlasses anzuwenden.
  • die Versorgung mit geeigneter Berufskleidung.

5. Bei Überschreitung der Aktionswerte im Sommer muss der Arbeitgeber in jedem Fall Erfrischungsgetränke kostenlos verteilen und innerhalb von 48 Stunden für zusätzliche Belüftung sorgen. Wenn die Hitze nach 48 Stunden anhält, muss ein System der eingeschränkten Anwesenheit am Arbeitsplatz und Ruhezeiten eingeführt werden.
Die Ruhezeiten werden nach Rücksprache mit dem Präventionsberater/Arbeitsmediziner und nach vorheriger Zustimmung der Arbeitnehmervertreter des AGS oder der Gewerkschaftsdelegation festgelegt.

6. Auch wenn die Temperatur nicht höher als die Aktionswerte ist, muss der Arbeitgeber für einen komfortablen Arbeitsplatz sorgen.

7. Arbeitnehmer, die unter Bedingungen arbeiten, die die Hitzeexpositionswerte überschreiten, oder die gewöhnlich im Freien beschäftigt sind, unterliegen einer Gesundheitsüberwachung.

8. Die Arbeitnehmer müssen über Messergebnisse, Aktionswerte, Präventionsmaßnahmen, das Screening und die Meldung körperlicher Symptome, sicheres Verhalten, Gesundheitsüberwachung usw. informiert und geschult werden. 

Wann ist es zu heiß zum Arbeiten?

Die Aktionswerte für die Wärmeeinwirkung, sogenannte WBGT-Werte, werden nicht mit einem normalen Thermometer gemessen. Inwieweit der Körper Wärme verträgt, hängt auch von Elementen wie der Luftfeuchtigkeit, der Strahlungswärme usw. ab. Der mit einem speziellen Gerät gemessene oder berechnete WBGT-Index ist normalerweise niedriger als das von einem normalen Thermometer angezeigte Ergebnis. Die Mess- und Berechnungsmethode wird im Unternehmen nach Stellungnahme des Arbeitsmediziners und nach Zustimmung des AGS festgelegt.

Achtung: Die Aktionswerte schützen die Gesundheit des Arbeitnehmers, garantieren aber kein angenehmes Arbeitsumfeld.

Physische Arbeitsbelastung Aktionswert (WBGT)
leichte oder sehr leichte Arbeit 29
Halbschwere Arbeit 26
Schwere Arbeit 22
Sehr schwere Arbeit 18