Arbeitnehmer/in
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Wir helfen dir beim Eintritt in die Arbeitswelt.
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Wie kannst du deinen Job kündigen? Was sind die Folgen?
Wenn du deinen Job kündigen möchtest, können wir dich beraten. Hier findest du einige allgemeine Informationen darüber, wie du dies tun kannst und welche Folgen dies haben wir.
Um deinen Job aufzugeben, hast du zwei Möglichkeiten: die Eigenkündigung oder die Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen. Beide haben unterschiedliche Konsequenzen, und auch die Art des Vertrages, den du hast, spielt eine wichtige Rolle.
Du hast einen unbefristeten Vertrag?
Eigenkündigung: Wenn du kündigen möchtest, ist eine Kündigungsfrist einzuhalten, d. h. eine Frist, während der du nach Einreichung deiner Eigenkündigung noch arbeiten musst. Die Dauer deiner Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange du bereits im Unternehmen beschäftigt bist.
Deine Kündigungsfrist beginnt am Montag nach Eingang deines Kündigungsschreibens beim Arbeitgeber. Es ist nicht das Absendedatum des Briefes, das zählt. Wir empfehlen dir, dein Kündigungsschreiben per Einschreiben zu senden, um einen Nachweis darüber zu haben, dass dieses Schreiben versandt wurde. Berücksichtige auch die Frist, die die Post zum Versenden deines Briefes beansprucht. Wenn du beispielsweise möchtest, dass deine Kündigungsfrist an einem bestimmten Montag beginnt, sende dein Kündigungsschreiben spätestens am Mittwoch der Vorwoche.
Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen: Du kannst mit deinem Arbeitgeber ein Datum festlegen, an dem du aufhörst zu arbeiten. So kannst du deinen Job schneller und ohne Kündigungsfrist verlassen. Eines solltest du jedoch beachten: Wenn du auf diese Weise einen unbefristeten Vertrag verlässt, um woanders zu arbeiten, musst du dich mindestens 13 Wochen lang an diesen neuen Job binden. Wenn du beispielsweise vor Ablauf dieser 13 Wochen entlassen wirst, hast du keinen Anspruch auf sofortiges Arbeitslosengeld.
Du hast einen befristeten Vertrag?
Bei einem befristeten Vertrag musst du vorsichtig sein, wenn du deinen Job aufgeben möchtest. Wenn du dich in der ersten Hälfte deines befristeten Vertrages befindest, kannst du wie bei einem unbefristeten Vertrag kündigen. Bitte beachte, dass die Kündigungsfrist in der ersten Hälfte enden muss.
In der zweiten Hälfte kann man nicht selbst kündigen oder sich kündigen lassen! In diesem Fall musst du (Eigenkündigung) oder dein Arbeitgeber (Entlassung) eine Abfindung zahlen!
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Mein Arbeitgeber hat mir meinen Lohn nicht ausgezahlt, was kann ich tun?
Dein Lohn muss immer spätestens am 4. Arbeitstag nach dem Monat ausgezahlt werden, in dem du gearbeitet hast und auf den sich dein Lohn bezieht.
Beispiel: Du hast im Januar gearbeitet, dein letzter effektiver Arbeitstag des Monats ist Freitag, der 30. Januar. Der Lohn muss bis spätestens Donnerstag, 5. Februar, ausbezahlt werden.
Manche Arbeitsregelungen legen eine andere Frist fest, aber in jedem Fall darf sie 7 Arbeitstage nach Ende des Monats nicht überschreiten.
Du wurdest nicht bezahlt und die Fristen sind abgelaufen? Kontaktiere uns (die CSC), um uns deine Situation zu beschreiben. Wir können uns dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um ihn an seine Pflichten zu erinnern und den dir zustehenden Lohn einzutreiben. Dank deines Arbeitsvertrages und/oder deiner Lohnabrechnungen können wir diesen Anspruch problemlos geltend machen (daher ist es wichtig, einen Vertrag zu haben). Solltest du keinen Vertrag haben, kontaktiere uns trotzdem und wir werden versuchen, Beweise zu sammeln, um dir zu helfen.
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Was ist der Jugendurlaub ? Wie kann ich ihn erhalten?
Alle Arbeitnehmer zahlen über ihre Arbeit einen Beitrag, um im folgenden Jahr Urlaub zu erhalten. Wenn es sich um dein erstes Arbeitsjahr handelt, hast du keinen Anspruch auf Urlaub. Aus diesem Grund sind für junge Menschen, die gerade ihr Studium abgeschlossen haben, weitere Urlaubstage geplant, die wir "Jugendurlaub" nennen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?
Die Bedingungen, um vom Jugendurlaub im Jahr 2024 zu profitieren, sind:
- Am 31. Dezember 2023 unter 25 Jahre alt sein. Wenn du also im November 2023 25 Jahre alt wirst, erfüllst du die Bedingungen nicht!
- Im Jahr 2023 dein Studium (einschließlich deiner Abschlussarbeit), deine Lehre (Ausbildung des Mittelstandes oder Industrielehre) oder deine Ausbildung (die entweder im Rahmen der Teilzeitschulpflicht oder vom VDAB, Actiris, FOREM oder ADG im Rahmen des Eingliederungsweges anerkannt werden muss) abgeschlossen oder abgebrochen haben;
- Du warst im Laufe des Jahres 2023 nach Beendigung deines Studiums während mindestens einem Monat an einen oder mehrere Arbeitsverträge gebunden. Dabei darf es sich aber nicht um einen Studentenjob gehandelt haben. Diese Beschäftigung muss mindestens 13 Arbeitstage oder gleichgestellte Tage (z. B. Krankentage) umfassen.
Achtung: Du musst zunächst deinen gesamten gesetzlichen Urlaub ausgeschöpft haben, bevor du deinen Jugendurlaub in Anspruch nehmen kannst.
Du musst auch wissen, dass dieser Jugendurlaub ein Recht ist! Daher kann dein Arbeitgeber dir dessen Gewährung nicht verweigern.
Auf welchen Lohn habe ich Anspruch?
Das LfA finanziert diesen "Jugendurlaub" und nicht dein Arbeitgeber. Du erhältst eine Entschädigung in Höhe von 65 % deines Bruttolohnes. Für einen Vollzeitbeschäftigten wurde jedoch eine Obergrenze von 2.782,26 € brutto/Monat festgelegt (Betrag für 2023).
Noch nicht Mitglied?
Die Jung-CSC besteht aus 20.000 jungen Menschen, die ihre Rechte am Arbeitsplatz solidarisch verteidigen. Und du kannst dich ihnen anschließen!
Warum Mitglied werden?
- Für junge Arbeitnehmer unter 25 Jahren wird der Beitrag auf 11 € pro Monat (maximal 12 Monate) reduziert.
- In jeder Region gibt es einen Jung-CSC-Sekretär, der deine Fragen beantworten kann.
- Ein Problem mit deinem Arbeitgeber? Du hast keinen Vertrag bekommen? Du kannst unseren juristischen Dienst kostenlos nutzen. Wenn du ein Problem hat, begleitet dich unser Anwalt vor Gericht.