Ich studiere.
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Gibt es eine Probezeit und wird sie bezahlt?
Ja, die Probezeit existiert und muss bezahlt werden! Der Studentenvertrag ist der einzige, der noch eine dreitägige Probezeit beinhaltet. Es ist darauf zu achten, dass diese Periode in die Daten des Arbeitsvertrages eingerechnet wird. Du musst dann für diese Probetage wie für die anderen Arbeitstage bezahlt werden.
Die Probezeit hat die Besonderheit, dass es keine Kündigungsfrist gibt, wenn du kündigst oder entlassen wirst.
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Kann ich mehr Stunden arbeiten? Was sind die Bedingungen und Konsequenzen?
Du kannst mehr als 600 Stunden arbeiten, aber dann giltst du ab der 601. Stunde als klassischer Arbeitnehmer, was bedeutet, dass du die normalen Beiträge zahlst und somit eine Differenz zwischen deinem Brutto und deinem Netto siehst.
Achtung! Wenn du aus Brüssel kommst, darfst du im Rahmen eines herkömmlichen Arbeitsvertrages pro Quartal nicht mehr als 240 Stunden arbeiten, sonst verlierst du während dieses Quartals deinen Anspruch auf Kindergeld. In Wallonien gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der Stunden pro Quartal.
Als Student musst du auch auf den Gesamtbetrag achten, den du über ein Jahr verdienst (Studentenarbeit und/oder traditionelle Arbeit). Wenn du den Betrag von 7290 € netto/Jahr bzw. 12422,5 € brutto/Jahr (für das Jahr 2024) überschreitest, bist du steuerlich nicht mehr von deinen Eltern abhängig. Es wird sich also auf die Steuern des Haushaltes auswirken. Wende dich im Zweifelsfall an den FÖD Finanzen.
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Mein Arbeitgeber hat mir meinen Lohn nicht ausgezahlt, was kann ich tun?
Dein Lohn muss immer spätestens am 4. Arbeitstag nach dem Monat ausgezahlt werden, in dem du gearbeitet hast und auf den sich dein Lohn bezieht. Beispiel: Du hast im Januar gearbeitet, dein letzter effektiver Arbeitstag des Monats ist Freitag, der 30. Januar. Der Lohn muss bis spätestens Donnerstag, 5. Februar, ausbezahlt werden. Manche Arbeitsregelungen legen eine andere Frist fest, aber in jedem Fall darf sie 7 Arbeitstage nach Ende des Monats nicht überschreiten.
Du wurdest nicht bezahlt und die Fristen sind abgelaufen? Kontaktiere uns, um uns deine Situation zu beschreiben. Wir können uns dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um ihn an seine Pflichten zu erinnern und den dir zustehenden Lohn einzutreiben. Dank deines Arbeitsvertrages und/oder deiner Lohnabrechnungen können wir diesen Anspruch problemlos geltend machen (daher ist es wichtig, einen Vertrag zu haben). Solltest du keinen Vertrag haben, kontaktiere uns trotzdem und wir werden versuchen, Beweise zu sammeln, um dir zu helfen.
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Muss ich einen Vertrag unterschreiben?
Ja, das ist sehr wichtig! Um dich zu schützen, fange nicht ohne Vertrag an zu arbeiten!
Spätestens wenn du als Student zu arbeiten beginnst, musst du immer einen Vertrag unterschreiben. Der Vertrag muss in 2 Exemplaren abgefasst werden: einer für den Arbeitgeber und einer für dich selbst. Wenn du zu arbeiten beginnst, musst du neben einem schriftlichen Arbeitsvertrag auch die Arbeitsordnung deines Unternehmens erhalten.
Hier sind mehrere Elemente, die du in deinem Arbeitsvertrag finden solltest:
- Dein Name, deine Adresse, dein Geburtsdatum.
- Name und Adresse des Unternehmens.
- Das Anfangs- und Enddatum des Vertrages.
- Der Ort der Vertragserfüllung.
- Eine kurze Beschreibung der auszuführenden Arbeit (die Arbeit, die du als Student verrichten musst).
- Die wöchentliche Arbeitszeit und die Arbeitszeiten.
- Der Beginn und das Ende des gewöhnlichen Tages, Zeitpunkt und Dauer der Pausen sowie die Tage, an denen nicht gearbeitet wird.
- Dein Lohn und eventuelle Vorteile.
- Das Datum der Lohnauszahlung.
- Die Anwendbarkeit des Gesetzes vom 12. April 1965 über den Lohnschutz der Arbeitnehmer.
- Die zuständige paritätische Kommission, d.h. der Sektor, in dem du als Student beschäftigt bist.
- Die Adresse und Telefonnummer der medizinischen Abteilung des Unternehmens.
- Der Standort des Erste-Hilfe-Kastens, der Name der Person, die mit der Ersten Hilfe beauftragt ist, sowie wo und wie sie erreichbar ist.
- Gegebenenfalls die Namen und Kontaktdaten der Arbeitnehmervertreter, des Betriebsrats und/oder des Ausschusses für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz.
- Die Adresse und Telefonnummer der Sozialinspektion des Bezirks, in dem du beschäftigt bist.
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Wie viele Stunden darf ich als Student arbeiten?
Du darfst die Obergrenze von 600 Stunden pro Jahr nicht überschreiten, sonst wirst du in den Status eines klassischen Arbeitnehmers versetzt. Dann profitierst du ab der 601. Stunde nicht mehr von den Solidaritätsbeiträgen (2,71 % deines Bruttolohnes) und musst wie jeder andere Arbeitnehmer (13,07 %) die gewöhnlichen Beiträge zahlen.
Ich suche Arbeit
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Was ist das LfA?
Das ist das Landesamt für Arbeitsbeschaffung. Es ist das Gremium, das über die Gewährung von Arbeitslosengeld entscheidet. Mit anderen Worten, wenn du dich arbeitslos meldest, tust du dies über deine Gewerkschaft oder die CAPAC, aber es ist das LfA, das entscheidet, ob du Arbeitslosengeld bekommst oder nicht. Du wirst nie in direktem Kontakt mit ihm stehen, es sei denn, es sendet dir eine Vorladung um zu erklären, warum du Arbeitslosengeld beantragst (z. B. im Falle des Verlusts eines Arbeitsplatzes oder aus anderen Gründen).
Achtung! Wenn du einen Brief vom LfA erhältst, solltest du immer darauf antworten! Im Zweifelsfall zögere nicht, uns zu kontaktieren.
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Was ist das ADG? Muss ich mich dort einschreiben?
Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Organisation, bei der du dich als arbeitssuchend eintragen musst, sobald du dein Studium abgeschlossen hast. Du musst deinen Status auch ändern, wenn du eine Arbeit findest oder wieder arbeitslos wirst.
Diese Eintragung ist wichtig, wenn du die Schule verlässt, da sie dir den Beginn deiner Berufseingliederungszeit ermöglicht (siehe oben). Wenn du dich nicht einträgst, beginnt deine Berufseingliederungszeit nicht.
Es werden dort auch Schulungen angeboten.
Achtung! Wenn du einen Brief vom ADG erhältst, solltest du ihn immer beantworten! Im Zweifelsfall zögere nicht, uns zu kontaktieren.
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Was versteht man unter Berufseingliederungszeit?
Die Berufseingliederungszeit ist eine Wartezeit, die der junge Mensch zu absolvieren hat, wenn er sich nach Abbruch oder Beendigung seines Studiums als Arbeitsuchender einträgt und sie ermöglicht ihm am Ende dieser Wartezeit einen Anspruch auf Eingliederungsgeld zu haben.
Diese Wartezeit dauert 310 Tage (12 Monate) ab dem ersten Tag der Eintragung als Arbeitsuchender. Wenn du einer dualen Ausbildung gefolgt bist, hängt die Dauer der Berufseingliederungszeit vom Erfolg oder Misserfolg der Ausbildung ab.
Der Arbeitsuchende, der eine Berufseingliederungszeit absolviert, muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um sich eintragen zu können:
- Sich spätestens am Tag des 24. Geburtstags eintragen. In der Tat musst du am Datum des Antrages des Eingliederungsgeldes, der nach der 310-tägigen Wartezeit gestellt wird, unter 25 Jahre alt sein.
- Bestimmte Studien abgeschlossen haben.
Wenn du deine Berufseingliederungszeit mit den 2 positiven Bewertungen des LfA vor deinem 25. Lebensjahr abschließt, kannst du Eingliederungsgeld erhalten.
Gut zu wissen: Wenn du am Ende deiner Berufseingliederungszeit über 25 Jahre alt bist, hast du theoretisch keinen Anspruch auf Eingliederungsgeld. In der Praxis hängt es jedoch vom Fall ab (z. B. späterer Studienabschluss als erwartet) und es ist möglich, Einspruch einzulegen! Wenn du dich in dieser Situation befindest, kontaktiere uns, damit wir schauen können, was getan werden kann.
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Was muss ich nach dem Studium tun? Wo muss ich mich eintragen?
Das erste, was du tun musst, ist, sich so schnell wie möglich beim Arbeitsamt deiner Region einzutragen:
- Actiris für die Region Brüssel-Hauptstadt
- Das Forem für die Wallonische Region
- Das ADG für die deutschsprachige Gemeinschaft
- Der VDAB für die Flämische Region
Mit einer Eintragung als Arbeitsuchender beginnt deine Berufseingliederungszeit, die 310 Tage dauert (in Wirklichkeit ein Jahr, Sonntage werden im Gegensatz zu Feiertagen nicht in die Zählung eingerechnet). Dies ist eigentlich eine Zeit, in der du aktiv nach Arbeit suchen sollst, ohne die Möglichkeit, Entschädigungen zu erhalten. Wenn du nach Ablauf dieser 310 Tage die Zugangsbedingungen für das Eingliederungsgeld erfüllst, erhältst du Anspruch darauf.
Jetzt musst du aktiv eine Arbeit suchen. In diesem Zusammenhang führt das LfA (Landesamt für Arbeitsbeschaffung) während deiner Berufseingliederungszeit zwei Bewertungen durch: die erste im 7. Monat der Wartezeit, die zweite im 11. Monat. Eine negative Bewertung führt zur Verlängerung deiner Berufseingliederungszeit und verschiebt somit deinen Anspruch auf Eingliederungsgeld auf später.
Ich habe eine Arbeit gefunden.
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Wie kannst du deinen Job kündigen? Was sind die Folgen?
Wenn du deinen Job kündigen möchtest, können wir dich beraten. Hier findest du einige allgemeine Informationen darüber, wie du dies tun kannst und welche Folgen dies haben wir.
Um deinen Job aufzugeben, hast du zwei Möglichkeiten: die Eigenkündigung oder die Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen. Beide haben unterschiedliche Konsequenzen, und auch die Art des Vertrages, den du hast, spielt eine wichtige Rolle.
Du hast einen unbefristeten Vertrag?
Eigenkündigung: Wenn du kündigen möchtest, ist eine Kündigungsfrist einzuhalten, d. h. eine Frist, während der du nach Einreichung deiner Eigenkündigung noch arbeiten musst. Die Dauer deiner Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange du bereits im Unternehmen beschäftigt bist.
Deine Kündigungsfrist beginnt am Montag nach Eingang deines Kündigungsschreibens beim Arbeitgeber. Es ist nicht das Absendedatum des Briefes, das zählt. Wir empfehlen dir, dein Kündigungsschreiben per Einschreiben zu senden, um einen Nachweis darüber zu haben, dass dieses Schreiben versandt wurde. Berücksichtige auch die Frist, die die Post zum Versenden deines Briefes beansprucht. Wenn du beispielsweise möchtest, dass deine Kündigungsfrist an einem bestimmten Montag beginnt, sende dein Kündigungsschreiben spätestens am Mittwoch der Vorwoche.
Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen: Du kannst mit deinem Arbeitgeber ein Datum festlegen, an dem du aufhörst zu arbeiten. So kannst du deinen Job schneller und ohne Kündigungsfrist verlassen. Eines solltest du jedoch beachten: Wenn du auf diese Weise einen unbefristeten Vertrag verlässt, um woanders zu arbeiten, musst du dich mindestens 13 Wochen lang an diesen neuen Job binden. Wenn du beispielsweise vor Ablauf dieser 13 Wochen entlassen wirst, hast du keinen Anspruch auf sofortiges Arbeitslosengeld.
Du hast einen befristeten Vertrag?
Bei einem befristeten Vertrag musst du vorsichtig sein, wenn du deinen Job aufgeben möchtest. Wenn du dich in der ersten Hälfte deines befristeten Vertrages befindest, kannst du wie bei einem unbefristeten Vertrag kündigen. Bitte beachte, dass die Kündigungsfrist in der ersten Hälfte enden muss.
In der zweiten Hälfte kann man nicht selbst kündigen oder sich kündigen lassen! In diesem Fall musst du (Eigenkündigung) oder dein Arbeitgeber (Entlassung) eine Abfindung zahlen!
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Mein Arbeitgeber hat mir meinen Lohn nicht ausgezahlt, was kann ich tun?
Dein Lohn muss immer spätestens am 4. Arbeitstag nach dem Monat ausgezahlt werden, in dem du gearbeitet hast und auf den sich dein Lohn bezieht. Beispiel: Du hast im Januar gearbeitet, dein letzter effektiver Arbeitstag des Monats ist Freitag, der 30. Januar. Der Lohn muss bis spätestens Donnerstag, 5. Februar, ausbezahlt werden. Manche Arbeitsregelungen legen eine andere Frist fest, aber in jedem Fall darf sie 7 Arbeitstage nach Ende des Monats nicht überschreiten.
Du wurdest nicht bezahlt und die Fristen sind abgelaufen? Kontaktiere uns, um uns deine Situation zu beschreiben. Wir können uns dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um ihn an seine Pflichten zu erinnern und den dir zustehenden Lohn einzutreiben. Dank deines Arbeitsvertrages und/oder deiner Lohnabrechnungen können wir diesen Anspruch problemlos geltend machen (daher ist es wichtig, einen Vertrag zu haben). Solltest du keinen Vertrag haben, kontaktiere uns trotzdem und wir werden versuchen, Beweise zu sammeln, um dir zu helfen.
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Was ist der Jugendurlaub ? Wie kann ich ihn erhalten?
Alle Arbeitnehmer zahlen über ihre Arbeit einen Beitrag, um im folgenden Jahr Urlaub zu erhalten. Wenn es sich um dein erstes Arbeitsjahr handelt, hast du keinen Anspruch auf Urlaub. Aus diesem Grund sind für junge Menschen, die gerade ihr Studium abgeschlossen haben, weitere Urlaubstage geplant, die wir "Jugendurlaub" nennen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?
Die Bedingungen, um vom Jugendurlaub im Jahr 2024 zu profitieren, sind:
- Am 31. Dezember 2023 unter 25 Jahre alt sein. Wenn du also im November 2023 25 Jahre alt wirst, erfüllst du die Bedingungen nicht!
- Im Jahr 2023 dein Studium (einschließlich deiner Abschlussarbeit), deine Lehre (Ausbildung des Mittelstandes oder Industrielehre) oder deine Ausbildung (die entweder im Rahmen der Teilzeitschulpflicht oder vom VDAB, Actiris, FOREM oder ADG im Rahmen des Eingliederungsweges anerkannt werden muss) abgeschlossen oder abgebrochen haben;
- Du warst im Laufe des Jahres 2023 nach Beendigung deines Studiums während mindestens einem Monat an einen oder mehrere Arbeitsverträge gebunden. Dabei darf es sich aber nicht um einen Studentenjob gehandelt haben. Diese Beschäftigung muss mindestens 13 Arbeitstage oder gleichgestellte Tage (z. B. Krankentage) umfassen.
Achtung: Du musst zunächst deinen gesamten gesetzlichen Urlaub ausgeschöpft haben, bevor du deinen Jugendurlaub in Anspruch nehmen kannst.
Du musst auch wissen, dass dieser Jugendurlaub ein Recht ist! Daher kann dein Arbeitgeber dir dessen Gewährung nicht verweigern.
Auf welchen Lohn habe ich Anspruch?
Das LfA finanziert diesen "Jugendurlaub" und nicht dein Arbeitgeber. Du erhältst eine Entschädigung in Höhe von 65 % deines Bruttolohnes. Für einen Vollzeitbeschäftigten wurde jedoch eine Obergrenze von 2.782,26 € brutto/Monat festgelegt (Betrag für 2023).
Ich bin in der Lehre.
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Was mache ich bei Problemen während meiner Lehre? An wen kann ich mich wenden?
Wenn du während deiner Lehre ein Problem hast, solltest du zuerst mit deinem Lehrlingsbegleiter sprechen. Wenn diese Person dir nicht helfen kann und du beim Arbeitgeber intervenieren musst, kannst du dich an uns wenden.
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Kann ich einen Studentenjob haben und gleichzeitig eine Lehre machen?
Ja, du kannst einen Studentenjob haben, wenn du in der dualen Ausbildung bist.
Achte jedoch auf eine Sache: Du darfst als Student nicht an deinem Arbeitsplatz arbeiten, du musst dir einen anderen Arbeitgeber suchen.
Noch Fragen?
Du benötigst weitere Informationen? Du möchtest an eine unserer Aktivitäten teilnehmen? Wir sind für dich da.