Arbeitsuchend
Studium beendet? Wir helfen dir bei den weiteren Schritten.

Du hast dein Studium beendet. Was nun?
Wir erklären dir die nächsten Schritte.
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Was ist das LfA?
Das ist das Landesamt für Arbeitsbeschaffung. Es ist das Gremium, das über die Gewährung von Arbeitslosengeld entscheidet. Mit anderen Worten, wenn du dich arbeitslos meldest, tust du dies über deine Gewerkschaft oder die CAPAC, aber es ist das LfA, das entscheidet, ob du Arbeitslosengeld bekommst oder nicht. Du wirst nie in direktem Kontakt mit ihm stehen, es sei denn, es sendet dir eine Vorladung um zu erklären, warum du Arbeitslosengeld beantragst (z. B. im Falle des Verlusts eines Arbeitsplatzes oder aus anderen Gründen).
Achtung! Wenn du einen Brief vom LfA erhältst, solltest du immer darauf antworten! Im Zweifelsfall zögere nicht, uns zu kontaktieren.
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Was ist das ADG? Muss ich mich dort einschreiben?
Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Organisation, bei der du dich als arbeitssuchend eintragen musst, sobald du dein Studium abgeschlossen hast. Du musst deinen Status auch ändern, wenn du eine Arbeit findest oder wieder arbeitslos wirst.
Diese Eintragung ist wichtig, wenn du die Schule verlässt, da sie dir den Beginn deiner Berufseingliederungszeit ermöglicht (siehe oben). Wenn du dich nicht einträgst, beginnt deine Berufseingliederungszeit nicht.
Es werden dort auch Schulungen angeboten.
Achtung! Wenn du einen Brief vom ADG erhältst, solltest du ihn immer beantworten! Im Zweifelsfall zögere nicht, uns zu kontaktieren.
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Was versteht man unter Berufseingliederungszeit?
Die Berufseingliederungszeit ist eine Wartezeit, die der junge Mensch zu absolvieren hat, wenn er sich nach Abbruch oder Beendigung seines Studiums als Arbeitsuchender einträgt und sie ermöglicht ihm am Ende dieser Wartezeit einen Anspruch auf Eingliederungsgeld zu haben.
Diese Wartezeit dauert 310 Tage (12 Monate) ab dem ersten Tag der Eintragung als Arbeitsuchender. Wenn du einer dualen Ausbildung gefolgt bist, hängt die Dauer der Berufseingliederungszeit vom Erfolg oder Misserfolg der Ausbildung ab.
Der Arbeitsuchende, der eine Berufseingliederungszeit absolviert, muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um sich eintragen zu können:
- Sich spätestens am Tag des 24. Geburtstags eintragen. In der Tat musst du am Datum des Antrages des Eingliederungsgeldes, der nach der 310-tägigen Wartezeit gestellt wird, unter 25 Jahre alt sein.
- Bestimmte Studien abgeschlossen haben.
Wenn du deine Berufseingliederungszeit mit den 2 positiven Bewertungen des LfA vor deinem 25. Lebensjahr abschließt, kannst du Eingliederungsgeld erhalten.
Gut zu wissen: Wenn du am Ende deiner Berufseingliederungszeit über 25 Jahre alt bist, hast du theoretisch keinen Anspruch auf Eingliederungsgeld. In der Praxis hängt es jedoch vom Fall ab (z. B. späterer Studienabschluss als erwartet) und es ist möglich, Einspruch einzulegen! Wenn du dich in dieser Situation befindest, kontaktiere uns, damit wir schauen können, was getan werden kann.
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Was muss ich nach dem Studium tun? Wo muss ich mich eintragen?
Das erste, was du tun musst, ist, sich so schnell wie möglich beim Arbeitsamt deiner Region einzutragen:
- Actiris für die Region Brüssel-Hauptstadt
- Das Forem für die Wallonische Region
- Das ADG für die deutschsprachige Gemeinschaft
- Der VDAB für die Flämische Region
Mit einer Eintragung als Arbeitsuchender beginnt deine Berufseingliederungszeit, die 310 Tage dauert (in Wirklichkeit ein Jahr, Sonntage werden im Gegensatz zu Feiertagen nicht in die Zählung eingerechnet). Dies ist eigentlich eine Zeit, in der du aktiv nach Arbeit suchen sollst, ohne die Möglichkeit, Entschädigungen zu erhalten. Wenn du nach Ablauf dieser 310 Tage die Zugangsbedingungen für das Eingliederungsgeld erfüllst, erhältst du Anspruch darauf.
Jetzt musst du aktiv eine Arbeit suchen. In diesem Zusammenhang führt das LfA (Landesamt für Arbeitsbeschaffung) während deiner Berufseingliederungszeit zwei Bewertungen durch: die erste im 7. Monat der Wartezeit, die zweite im 11. Monat. Eine negative Bewertung führt zur Verlängerung deiner Berufseingliederungszeit und verschiebt somit deinen Anspruch auf Eingliederungsgeld auf später.
Noch nicht Mitglied?
Die Mitgliedschaft ist kostenlos, wenn du zwischen 15 und 25 Jahre alt bist und studierst, ein Praktikum oder eine Alternanzausbildung absolvierst oder auf Arbeitssuche bist.