Werkstudent
Schüler und Studierende

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Gibt es eine Probezeit und wird sie bezahlt?
Ja, die Probezeit existiert und muss bezahlt werden! Der Studentenvertrag ist der einzige, der noch eine dreitägige Probezeit beinhaltet. Es ist darauf zu achten, dass diese Periode in die Daten des Arbeitsvertrages eingerechnet wird. Du musst dann für diese Probetage wie für die anderen Arbeitstage bezahlt werden.
Die Probezeit hat die Besonderheit, dass es keine Kündigungsfrist gibt, wenn du kündigst oder entlassen wirst.
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Kann ich mehr Stunden arbeiten? Was sind die Bedingungen und Konsequenzen?
Du kannst mehr als 650 Stunden arbeiten, aber dann giltst du ab der 651. Stunde als klassischer Arbeitnehmer, was bedeutet, dass du die normalen Beiträge zahlst und somit eine Differenz zwischen deinem Brutto und deinem Netto siehst.
Achtung! Wenn du aus Brüssel kommst, darfst du im Rahmen eines herkömmlichen Arbeitsvertrages pro Quartal nicht mehr als 240 Stunden arbeiten, sonst verlierst du während dieses Quartals deinen Anspruch auf Kindergeld. In Wallonien gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der Stunden pro Quartal.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft darf der Jugendliche vom 18. bis zum 25. Lebensjahr unbegrenzt im Rahmen eines Studentenvertrages arbeiten, ohne das Anrecht auf Kindergeld zu verlieren, insofern er in einer Schul- oder Ausbildungseinrichtung eingeschrieben ist.
Als Student musst du auch auf den Gesamtbetrag achten, den du über ein Jahr verdienst (Studentenarbeit und/oder traditionelle Arbeit). Wenn du den Betrag von 7290 € netto/Jahr (für das Einkommensjahr 2024) überschreitest, bist du steuerlich nicht mehr von deinen Eltern abhängig. Du kannst aber bei der Berechnung die ersten 3.310 Euro, die du verdienst, abziehen.
Wenn du zu viel verdienst, wird sich das auf die Steuern des Haushaltes auswirken. Wende dich im Zweifelsfall an den FÖD Finanzen.
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Mein Arbeitgeber hat mir meinen Lohn nicht ausgezahlt, was kann ich tun?
Dein Lohn muss immer spätestens am 4. Arbeitstag nach dem Monat ausgezahlt werden, in dem du gearbeitet hast und auf den sich dein Lohn bezieht.
Beispiel: Du hast im Januar gearbeitet, dein letzter effektiver Arbeitstag des Monats ist Freitag, der 30. Januar. Der Lohn muss bis spätestens Donnerstag, 5. Februar, ausbezahlt werden.
Manche Arbeitsregelungen legen eine andere Frist fest, aber in jedem Fall darf sie 7 Arbeitstage nach Ende des Monats nicht überschreiten.
Du wurdest nicht bezahlt und die Fristen sind abgelaufen? Kontaktiere uns (die CSC), um uns deine Situation zu beschreiben. Wir können uns dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um ihn an seine Pflichten zu erinnern und den dir zustehenden Lohn einzutreiben. Dank deines Arbeitsvertrages und/oder deiner Lohnabrechnungen können wir diesen Anspruch problemlos geltend machen (daher ist es wichtig, einen Vertrag zu haben). Solltest du keinen Vertrag haben, kontaktiere uns trotzdem und wir werden versuchen, Beweise zu sammeln, um dir zu helfen.
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Muss ich einen Vertrag unterschreiben?
Ja, das ist sehr wichtig! Um dich zu schützen, fange nicht ohne Vertrag an zu arbeiten!
Spätestens wenn du als Student zu arbeiten beginnst, musst du immer einen Vertrag unterschreiben. Der Vertrag muss in 2 Exemplaren abgefasst werden: einer für den Arbeitgeber und einer für dich selbst. Wenn du zu arbeiten beginnst, musst du neben einem schriftlichen Arbeitsvertrag auch die Arbeitsordnung deines Unternehmens erhalten.
Hier sind mehrere Elemente, die du in deinem Arbeitsvertrag finden solltest:
- Dein Name, deine Adresse, dein Geburtsdatum.
- Name und Adresse des Unternehmens.
- Das Anfangs- und Enddatum des Vertrages.
- Der Ort der Vertragserfüllung.
- Eine kurze Beschreibung der auszuführenden Arbeit (die Arbeit, die du als Student verrichten musst).
- Die wöchentliche Arbeitszeit und die Arbeitszeiten.
- Der Beginn und das Ende des gewöhnlichen Tages, Zeitpunkt und Dauer der Pausen sowie die Tage, an denen nicht gearbeitet wird.
- Dein Lohn und eventuelle Vorteile.
- Das Datum der Lohnauszahlung.
- Die Anwendbarkeit des Gesetzes vom 12. April 1965 über den Lohnschutz der Arbeitnehmer.
- Die zuständige paritätische Kommission, d.h. der Sektor, in dem du als Student beschäftigt bist.
- Die Adresse und Telefonnummer der medizinischen Abteilung des Unternehmens.
- Der Standort des Erste-Hilfe-Kastens, der Name der Person, die mit der Ersten Hilfe beauftragt ist, sowie wo und wie sie erreichbar ist.
- Gegebenenfalls die Namen und Kontaktdaten der Arbeitnehmervertreter, des Betriebsrats und/oder des Ausschusses für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz.
- Die Adresse und Telefonnummer der Sozialinspektion des Bezirks, in dem du beschäftigt bist.
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Wie viele Stunden darf ich als Student arbeiten?
Du darfst die Obergrenze von 650 Stunden pro Jahr nicht überschreiten, sonst wirst du in den Status eines klassischen Arbeitnehmers versetzt. Dann profitierst du ab der 651. Stunde nicht mehr von den Solidaritätsbeiträgen (2,71 % deines Bruttolohnes) und musst wie jeder andere Arbeitnehmer (13,07 %) die gewöhnlichen Beiträge zahlen.
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