Nationale manifestatie op 22 mei in Brussel
Heute Delhaize, wer ist morgen dran?
Die Gewerkschaften prangern die Praktiken des Sozialdumpings und die schweren Angriffe auf das Streikrecht an.
Finger weg vom Streikrecht!
Im Delhaize-Konflikt wurden viele Exzesse festgestellt, obwohl die Arbeitnehmer von Delhaize seit mehreren Wochen auf würdige und friedliche Weise für ihre Löhne und Arbeitsbedingungen mobilisieren.
Die Gerichtsurteile stellen das Handelsrecht über das Recht auf kollektive Aktionen und schaffen damit einen gefährlichen Präzedenzfall für die sozialen Bewegungen. Durch die Umwandlung in Franchise-Läden praktiziert die Delhaize-Gruppe verschleiertes Sozialdumping. Diese Änderung des Wirtschaftsmodells dürfte auf andere Sektoren übergreifen.
Wir müssen jetzt reagieren, weil wenn wir das heute im Handel akzeptieren, akzeptieren wir es morgen überall!

📅 SAVE THE DATE: Kundgebung am 22. Mai um 11 Uhr in Brüssel.
Nehmt mit uns an einer großen Solidaritätsdemo teil!
❌ Stoppt das Ausspielen von Arbeitnehmern gegeneinander!
❌ Stoppt die Bedrohung der Gewerkschaftsfreiheit!
✔️ Für ein anderes Wirtschaftsmodell, das die Arbeitnehmer respektiert!
Treffpunkt um 10 Uhr am Nordbahnhof.
ENTDECKT UNSER FLUGBLATT!
Dieses Flugblatt könnt ihr herunterladen, ausdrucken und an so viele Leute wie möglich verteilen.
Flyer Kundgebung 22. Mai Brüssel
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Was sind die Unterschiede zwischen Franchise- und den Geschäften in Eigenregie?
Die Problematik der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen zwischen einem selbstverwalteten Geschäft und einem Franchise-Geschäft ist nicht neu. Die derzeit fünf paritätischen Kommissionen (PK) weisen alle unterschiedliche Arbeitsbedingungen auf, und die Forderung nach einer Harmonisierung ist dringender denn je. Für die Beschäftigten der Delhaize-Geschäfte bedeutet diese Änderung konkret, dass sie von der PK 202 zur PK 202.01 wechseln müssen.
Der Unterschied zeigt sich bereits beim Einstiegsgehalt: In einem Franchise-Geschäft verdient ein Berufsanfänger 1.909,27 Euro, in einem integrierten Geschäft 2.109,53 Euro. Das ist nicht unerheblich, wenn man bedenkt, dass Sie in einem Franchise-Geschäft 36,5 Stunden an fünf oder sechs Tagen arbeiten und in einem selbstverwalteten Geschäft 35 Stunden an fünf Tagen.
Die Vergütung für Samstagsarbeit ist ebenfalls viel niedriger: 25 % gegenüber 75 %. Darüber hinaus gibt es in einem Franchise-Geschäft keinen Dienstaltersurlaub und keine Erstattung von Fahrt- und/oder Reisekosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.
Darüber hinaus fehlen gewerkschaftliche Aktionen und soziale Konzertierung in vielen Fällen völlig. So ist ein Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGS) erst ab 50 Beschäftigten vorgeschrieben, während ein Betriebsrat (BR) erst ab 100 Beschäftigten eingerichtet werden muss. In Franchise-Geschäften gibt es kaum noch eine Gewerkschaftsdelegation (PK Nr. 202.01). -
Wie erhalte ich Streikgeld?
Beteiligen Sie sich an einem anerkannten Streik? Erleiden Sie dadurch einen Lohnausfall? Um die Kosten zu begrenzen, wurde ein Entschädigungssystem eingeführt. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über Streikgeld.
Haben Sie Anrecht auf Streikgeld?
Sie können Streikgeld erhalten, wenn Sie als Mitglied der CSC an einem Aktions-und einem Streiktag teilnehmen und aufgrund Ihrer Teilnahme einen Lohnverlust erleiden.
Sie können keine Streikentschädigung erhalten, wenn Sie am Tag des Streiks normalerweise nicht hätten arbeiten müssen. Dies gilt z. B. für alle, die arbeitslos, vorübergehend arbeitslos, Rentner oder krank sind.
Um eine volle Entschädigung zu erhalten, müssen Sie mindestens 6 Monate Mitglied sein.- Ab drei Monaten erhalten Sie 50 % der Entschädigung.
- Ab einem Monat erhalten Sie 25 % der Entschädigung.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Für einen Vollzeitbeitrag wird derzeit eine Entschädigung von 40 € pro Streiktag gezahlt.
Wie kann ich einen Antrag auf Streikgeld stellen?
Gibt es Gewerkschaftsvertreter der CSC, die in Ihrem Unternehmen arbeiten? Wenden Sie sich an Ihren Kollegen bei der CSC. Er wird sich für Sie um das Streikgeld kümmern.
Gibt es in Ihrem Betrieb keinen CSC-Gewerkschaftsvertreter? Wenden Sie sich an den CSC-Verband in Ihrer Region. Unsere Mitarbeiter werden sich um die Formalitäten kümmern.
Häufig wird eine Bescheinigung verwendet. Füllen Sie diese Bescheinigung genau aus, damit Sie Ihre Rückerstattung schnell erhalten. Sie werden nach Ihrer Bankkontonummer und Ihrer CSC-Mitgliedsnummer gefragt. Ihre Mitgliedsnummer finden Sie in der Rubrik MEINE CSC unter "Persönliche Daten" (loggen Sie sich mit Ihrer eID oder itsme ein).
Sie können die Bescheinigung bei einem CSC-Delegierten in Ihrem Unternehmen abgeben oder Sie werden aufgefordert, sie in einen CSC-Briefkasten in Ihrer Region oder an Ihrem Arbeitsplatz einzuwerfen. -
Kundgebung am 22. Mai - Abfahrtzeiten Provinz Lüttich
In der Provinz Lüttich sind mehrere Treffpunkte vorgesehen, damit wir uns gemeinsam mit dem Zug zur Kundgebung nach Brüssel begeben.
Wir treffen uns an den Bahnhöfen von:
- Eupen um 7.50 Uhr
- Welkenraedt um 8.05 Uhr
- Verviers um 8.15 Uhr
- Lüttich-Guillemins um 8.40 Uhr
- Ans um 8.45 Uhr
- Waremme um 9.00 Uhr
- Huy um 7.55 Uhr
Obligatorische Anmeldung:
- entweder online über dieses Formular
- oder per Mail an u68ppi@acv-csc.be
- oder per Telefon : 0473 52 77 48