CHR Verviers: Zuerst Verhandlungen, dann Aktionen…
Infolge der Turbulenzen im Krankenhaus CHR Verviers möchte die CSC-Öffentliche Dienste die Dinge klären und die Arbeitnehmer beruhigen.
Die CSC ruft aus zwei Gründen nicht zu einem Streik am heutigen Montag, den 9. Dezember, auf.
Erstens ist es für die CSC völlig undenkbar, einen Streik gegen ein Protokoll zu planen, das von der Behörde respektiert wird. Zur Erinnerung: Vor einem Jahr hatte nur die CSC-Öffentliche Dienste das von den anderen Gewerkschaften akzeptierte Abkommen nicht unterzeichnet. Weshalb? Weil dieses Abkommen die Gewährung einer Jahresendprämie vom finanziellen Ergebnis der Institution abhängig machte. „Wir wissen, dass im Laufe der Jahre immer mehr Krankenhäuser finanziell in den roten Zahlen stecken und dass Sparmaßnahmen die Krankenhausbudgets kürzen. Die Unterzeichnung eines solchen Abkommens erschien uns daher sehr riskant", erklärt Lina Cloostermans, Berufssekretärin der CSC-Öffentliche Dienste.
Zweitens wird derzeit ein neues Abkommen ausgehandelt, das bis Ende dieses Jahres unterzeichnet werden soll, und die CSC möchte dieser Verhandlung jede Chance geben, erfolgreich zu sein. „Wenn dieses neue Protokoll nicht bald unterzeichnet wird, werden die Arbeitnehmer keine Mahlzeitschecks mehr haben, da diese jedes Jahr erneut ausgehandelt werden, geschweige denn eine Jahresendprämie, wenn die Regeln für die Gewährung nicht geändert werden.“
Die CSC geht davon aus, dass erhebliche und dauerhafte Fortschritte für die Arbeitnehmer erzielt werden. „Für uns ist es wichtig, das zu bekommen, was die Arbeitnehmer uns aufgetragen haben", betont Lina Cloostermans, die sich über die Entwicklung der Verhandlungen mit der Behörde zufrieden zeigt.
Der CSC wurde unter anderem aufgetragen, Folgendes zu verhandeln:
- Die Wahrung und Erhöhung des Wertes der Mahlzeitschecks, die in das Krankenhausstatut aufzunehmen sind
- Eine Jahresendprämie, ohne Bedingungen und ohne Notwendigkeit der jährlichen Neuverhandlung
- Den Tarif D3.1 für die Pflegehelfer, die die 150-stündige Ausbildung abgeschlossen haben, um von Krankenschwestern delegierte Aufgaben durchführen zu können
- Die Priorität für Teilzeitbeschäftigte, ihre Arbeitszeit zu erhöhen, wenn ein Arbeitsplatz in derselben Funktion verfügbar wird
- usw.
Die nächste Verhandlung findet am morgigen Dienstag, den 10. Dezember um 16 Uhr 30, statt.