Bonus für das Krankenhauspersonal
Endlich eine gute Nachricht: Die Föderalregierung gewährt dem Krankenhauspersonal einen Bonus von 985 € sowie einen Konsumscheck von 300 € für das gesamte Personal des föderalen Gesundheitssektors.
Seit Monaten sprechen wir über diese Prämie. Das Sozialabkommen vom 7. Juli, das am vergangenen Donnerstag formell unterzeichnet wurde, macht 600 Millionen Euro frei, um mittelfristig Lösungen in der Lohnpolitik und bei den Personalstandards zu finden. Dieses Budget kommt zu den 400 Millionen des Fonds „Weiße Westen“ hinzu.
Aber vor Ort merkte das Personal nichts. Die Gehaltserhöhung wird erst im Juli erfolgen. Die Kollektivabkommen werden weiterhin ausgehandelt. Beschäftigte findet man nicht an jeder Straßenecke und die Demotivation steigt.
Die Regierung war sich der Gefahr einer massiven Demotivation vor Ort bewusst. Es mussten Maßnahmen ergriffen werden! Am Freitag, 6. November, kündigte die Regierung eine Reihe von Maßnahmen an, von denen zwei ausschließlich das föderale Gesundheitspersonal betreffen:
- 200 Millionen Euro für einen Bonus für das Krankenhauspersonal, der mit den Sozialpartnern ausgehandelt wurde;
- ein Konsumscheck über 300 € für das gesamte Personal des föderalen Gesundheitssektors.
Die Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften haben zu einer Einigung über die Modalitäten für die Gewährung der Prämie geführt:
- eine Erhöhung der Jahresendendprämie (d.h. noch im Jahr 2020)
- 985 € für Vollzeit, anteilig für Teilzeit und basierend auf der Anzahl der Beschäftigungstage (oder Ähnlichem) zwischen 01/09 und 30/11.
- für das gesamte Krankenhauspersonal
Das ist eine sehr gute Nachricht, denn sie entspricht dem Wunsch der Mitarbeiter vor Ort, „sofort etwas zu sehen“. Es ist sicherlich ein Zeichen der Anerkennung.
Wir hoffen, dass der konstruktive und offene Geist, der in der Konzertierung über diesen Bonus vorherrschte, auch in den Diskussionen über das Gesetz „Einsatz von nicht qualifiziertem Personal für Pflegetätigkeiten“ und vor allem aber auch bei der Umsetzung des ehrgeizigen Sozialabkommens vom 7. Juli präsent sein wird.
Die CNE bedauert, dass die Förderprämie nicht für alle föderalen Gesundheitssektoren (häusliche Pflege, Ärztehäuser usw.) gilt und fordert die Regierungen der Teilstaaten auf, dafür zu sorgen, dass das ihrer Zuständigkeit unterstehende Personal (Wohn- und Pflegezentren, Familienhilfe, Behindertenhilfe, Kleinkindbetreuung,…) auch in den Genuss der gleichen Vorteile kommt!