Ihre Rechte 
bab449ae-2477-46b3-8fca-27c4c5741bd6
https://www.diecsc.be/ihre-rechte
true
Aktualität
59ea6a04-d5cb-49bb-86bf-262457cb04b8
https://www.diecsc.be/Aktualität
true
Unsere Dienste
c7cddb17-187f-45c2-a0e2-74c299b8792b
https://www.diecsc.be/unsere-dienste
true
Mitgliedschaft
abbb02d8-43dd-44b5-ae75-3cd90f78f043
https://www.diecsc.be/mitgliedschaft
true
Die CSC
c62ac78b-1aa2-4cb9-a33b-59e6fc085fb4
https://www.diecsc.be/uber-uns
true
Kontakt 
7f7bdd4f-c079-401e-a1bf-da73e54f00c2
https://www.diecsc.be/kontaktieren-Sie-uns/kontakt--home
true
Ich werde Mitglied

Neue Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitnehmer

Im Rahmen der verstärkten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einigte sich die Regierung am 6. November auf eine Reihe neuer Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, Selbständige, Arbeitnehmer und gefährdete Gruppen. Insgesamt sind 1,5 Milliarden für 2020 und 0,5 Milliarden für 2021 vorgesehen. Es sind also auch Maßnahmen für Lohnempfänger vorgesehen.

Achtung! Die Entwürfe der Königlichen Erlasse bezüglich dieser Maßnahmen werden immer noch diskutiert. Wir werden Sie informieren, sobald diese neuen Maßnahmen gelten.

Wir bitten Sie, uns bezüglich dieser neuen Maßnahmen nicht zu kontaktieren, solange diese nicht in Erlassen festgeschrieben sind.

 

Verlängerungen und zusätzliche Maßnahmen für Arbeitnehmer

Die Corona-Arbeitslosigkeit ist nicht mehr nur auf die Sektoren und Unternehmen beschränkt, die stark in Mitleidenschaft gezogen wurden. Sie wurde erneut verallgemeinert, und zwar rückwirkend ab 1. Oktober und zum jetzigen Zeitpunkt bis zum 31. März 2021. Eine Verlängerung nach dem 31. März 2021 ist nicht ausgeschlossen. Der Status würde beibehalten, d.h:

  • 70 % des Höchstlohnes + ein LfA-Zuschlag von 5,63 Euro pro Tag;
  • Beibehaltung des reduzierten Berufssteuervorabzugs (15 %);
  • Lösung für die Gleichstellung des Jahresurlaubs (die nur bis zum 31. August 2020 geregelt war), mit teilweiser Intervention für die zusätzlichen Kosten, die von den Arbeitgebern und dem Landesamt für Jahresurlaub getragen werden, wie zuvor im Nationalen Arbeitsrat vereinbart. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist dies für die Periode Januar bis März 2021 noch nicht klar.
  • Verlängerung der Möglichkeiten zur Kombination von Rente und Kurzarbeit.

Kurzarbeit

Das neue KAA NR. 148 vom Nationalen Arbeitsrat ist vorläufig gegenstandslos. Die Unternehmen, die im Oktober und November Anträge auf wirtschaftliche Arbeitslosigkeit für ihre Arbeiter und/oder Angestellten gestellt haben, können einfach zur Corona-Arbeitslosigkeit übergehen. Für Arbeitnehmer, die dennoch wirtschaftlich arbeitslos sind, bleiben die Bedingungen für den Zugang zu LfA-Zulagen bis zum 31. März 2021 gelockert: ein Arbeitstag reicht aus.

Vollarbeitslosigkeit der Fischer und Hafenarbeiter

Die Erhöhung des Berechnungsprozentsatzes (65 % statt 60 % der Entlohnung) für die Vollarbeitslosigkeit von anerkannten Fischern und Hafenarbeitern wird bis zum 31. März 2021 verlängert.

Saisonarbeiter

Das Recht auf Corona-Arbeitslosigkeit wird auf Saisonarbeiter in der Landwirtschaft und im Gartenbau ausgedehnt, die nach Belgien kommen und in Quarantäne gestellt werden müssen.

Krankenzulagen

Die Verlängerung der Corona-Arbeitslosigkeit bedeutet automatisch die Verlängerung der Erhöhung der Krankenzulagen (mindestens bis zur Höhe der Corona-Arbeitslosenzulagen), vorläufig bis zum 31. März 2021.

Corona-Arbeitslosigkeit zur Betreuung der Kinder

Die neue Corona-Arbeitslosigkeit zur Betreuung von Kindern im Falle der Schließung ihrer Schule, Kinderbetreuungseinrichtung oder ihrer Institutionen würde ebenfalls bis zum 31. März 2021 verlängert und auf andere, noch nicht klar definierte Situationen ausgedehnt. Die Corona-Arbeitslosigkeit wird auch für die Betreuung von Kindern aufrechterhalten, die in Quarantäne gesetzt werden müssen.

Zusatzrenten

Die Maßnahme, die die weitere Zahlung von Prämien für Zusatzrenten bei Kurzarbeit vorsieht, wird bis nach 2020 verlängert.

Arbeitslosenentschädigungen

Das Einfrieren der Degressivität der Arbeitslosenzulagen und der Dauer der Eingliederungszulagen wird für die Monate Oktober bis Dezember 2020 verlängert.

Konsumschecks

Die Konsumschecks (300 Euro) für das Pflegepersonal werden ausgehändigt. Sie gelten bis Ende 2021 (statt bis zum 7. Juni 2021). Gleichzeitig wird ein einmaliger Betrag von 200 Millionen für 2020 zur Verfügung gestellt hinsichtlich einer Konzertierung mit den sektoralen Sozialpartnern über zusätzliche Maßnahmen zugunsten des föderalen Pflegepersonals. Diese Verbesserungen werden den vorherigen Versprechungen hinzugefügt. 

Öffentlicher Sektor

Für den öffentlichen Sektor wird ein Unterstützungsplan für Telearbeit und Teledienste eingesetzt.  Es geht darum, Stress- und Burn-out-Coaches sowie Schulungen für Führungskräfte vorzusehen, Online-Auswahlinterviews und -tests zu harmonisieren und die digitale Kommunikation für Beamte zu verbessern.

 

Maßnahmen zur Linderung des Personalmangels

Wie im Frühjahr wurden eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um dem Personalmangel für wesentliche Aktivitäten entgegenzutreten.

  • Erhöhung der Quote freiwilliger Überstunden auf bis zu 220 Stunden im Pflegesektor, in Schlüsselsektoren und in wesentlichen Sektoren: Steuer- und Beitragsfreiheit, aber kein Lohnzuschlag.
  • Erleichterung für die Entsendung von Arbeitnehmern zu einem anderen Arbeitgeber im Pflegesektor oder im Unterrichtswesen.
  • Einsatz von Rentnern (insbesondere) im Pflegesektor und im Unterrichtswesen, mit Beibehaltung der Rente, auch im Rahmen der Vorpension.
  • Verlängerung der Möglichkeit bis 31. März 2021 für Arbeitnehmer in Kurzarbeit und Personen im SAB, in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Forstwirtschaft zu arbeiten und dabei 75 % ihrer Zulagen zu behalten. Es ist auch von einer Ausdehnung auf den Pflegesektor und das Unterrichtswesen die Rede.
  • Möglichkeit für Personen in Kurzarbeit aufeinanderfolgende befristete Verträge von mindestens sieben Tagen mit einem anderen Arbeitgeber im Pflegesektor und im Unterrichtswesen abzuschließen.
  • Anhebung der Höchstgrenzen für die Kumulierung des Eingliederungseinkommens mit dem Einkommen aus Saisonarbeit.
  • Anhebung der Höchstgrenzen für Einkommen von Jobstudenten mit einer Studienbörse.
  • Verlängerung der Maßnahmen „Berufskrankheiten" für Freiwillige und Genehmigung für kommerzielle Krankenhäuser, wieder Freiwillige einzustellen.
  • Verlängerung der Verdoppelung der Quote für Saisonarbeit in der Landwirtschaft und im Gartenbau nach 2020.

Zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung der Schwächsten

Es werden zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die sogenannten „gefährdeten Gruppen" zu unterstützen.

  • Die Prämie von 50 Euro monatlich für Empfänger von Unterstützungszulagen (Eingliederungseinkommen, Einkommensgarantie für Betagte (EGB) und Einkommensersatzzulage für behinderte Personen) wird 2021 verlängert. Diese Prämie kommt zu der angekündigten Erhöhung der Mindest-Unterstützungszulagen um 2,58 % ab 1. Januar 2021 hinzu.
  • Die Aufenthaltskontrolle durch die Postboten (maximal 29 Tage pro Jahr im Ausland) für ältere Menschen, die die EGB erhalten, bleibt ausgesetzt.
  • Die verstärkte Intervention der Föderalregierung (plus 15 %) für die Ausgaben der ÖSHZ im Rahmen des Eingliederungseinkommens wird nach 2020 verlängert.
  • Für gefährdete Gruppen (nicht nur für die Empfänger von Unterstützungszulagen) ist in 2020 ein Budget von 75 Millionen für zusätzliche Maßnahmen in Konzertierung mit den „Akteuren vor Ort" vorgesehen.

Einige allgemeine Maßnahmen

Einige allgemeine Maßnahmen wurden verlängert:
  • Flexibilität für Steuerstundungen.
  • Steuerbefreiung für Subventionen, die von Städten, Gemeinden und föderalen Einheiten gewährt werden.
  • Senkung der Mehrwertsteuer (6 %) auf hydroalkoholische Gels und Masken.
  • Konzertierung mit dem Finanzsektor zur Verlängerung des gegenwärtigen Zahlungsaufschubs für Hypotheken- und Verbraucherkredite, einschließlich Leasing.