10 Tage Trauerurlaub im Falle des Todes des Kindes oder Partners
Arbeitnehmer, die ein Kind, einen Ehegatten oder einen Lebenspartner verlieren, haben Anspruch auf 10 Tage Trauerurlaub. Bisher waren nur 3 bezahlte Abwesenheitstage vorgesehen.
Die CSC setzte sich seit einiger Zeit dafür ein und unterstützte gegen den Willen der Arbeitgeberverbände VBO und Unizo die ursprünglich von Nahima Lanjri (Cd&V) vorgelegten Gesetzesvorschläge im Parlament.
Modalitäten
Wenn Sie ein Kind, einen Ehepartner oder einen Lebenspartner verlieren, haben Sie als Arbeitnehmer nun Anspruch auf eine 10-tägige bezahlte Abwesenheit. Bis jetzt waren das nur 3 Tage.
- Die ersten 3 Tage des Trauerurlaubs werden in der Zeit zwischen dem Tod und der Beerdigung genommen.
- Die verbleibenden 7 Tage kann der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach dem Tod frei festlegen. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer alle diese Trauertage mit Zustimmung des Arbeitgebers fristlos auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Auch für Pflegeeltern
Pflegeeltern haben auch Anspruch auf 10 Tage Trauerurlaub, wenn ein Pflegekind, das im Rahmen der Langzeitpflege Teil der Familie ist, stirbt. Im Rahmen der Langzeitpflege erhält das Pflegekind im Falle des Todes eines Pflegeelternteils drei Tage Trauerurlaub.
Bei der Kurzzeitpflege wird im Falle des Todes eines Pflegekindes nur ein Tag Trauerurlaub gewährt. Eine kurzzeitige Pflege wird für weniger als 6 Monate angeboten.
Ab Juli 2021 und rückwirkend
Diese neue Regelung wird im Juli dieses Jahres in Kraft treten.