Pressebericht
20.10.2021
Kollektive Aktionen und Streikrecht in Gefahr
Die CSC spricht sich zweifellos für eine unabhängige Justiz aus. Wir nehmen daher das Urteil des Berufungsgerichts Lüttich vom 19. Oktober gegen 17 Militanten und Gewerkschaftsführer zur Kenntnis.
In diesem Zusammenhang ist die CSC sehr besorgt über die künftige Organisation kollektiver Aktionen und die Art und Weise, wie soziale Bewegungen sich auch in Zukunft Gehör verschaffen können.
Das Streikrecht wird in der Tat zunehmend angegriffen. Dies gilt für das vorliegende Urteil, aber auch für die von den Arbeitgebern in konkreten Verfahren angestrengten Klagen. Außerdem wird der Mindestdienst ausgeweitet, zum Beispiel bei der SNCB und bei De Lijn. Diese Entwicklungen stellen eine ernsthafte Bedrohung für das Streikrecht dar, das für die Arbeitnehmer das wichtigste Mittel ist, um ihre Unzufriedenheit oder ihre Vorstellungen zum Ausdruck zu bringen.
Doch ohne kollektive Aktion, in gleich welcher Form, werden Tausende Arbeitnehmer keine Möglichkeit haben, ihre Rechte geltend zu machen.
Während der letzten Legislaturperiode haben viele Menschen wiederholt gegen die unsozialen Maßnahmen der Regierung demonstriert. Dank dieser groß angelegten Mobilisierungen konnten diese Maßnahmen abgelehnt werden.
Die kollektive Aktion ist eine der wichtigsten Möglichkeiten für die Bürger, sich für ihre Rechte einzusetzen.
Angesichts fehlender sozialer Konzertierung hatten die Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer keine andere Wahl, als sich über verschiedenen Arten von Kundgebungen Gehör zu verschaffen.
Dieses Recht auf kollektive Aktion ist ein fester Bestandteil der Gewerkschaftsbewegung. Ohne diese Aktionsfreiheit gibt es keine freie und unabhängige Gewerkschaftsbewegung mehr.