Begründung der Entlassung und missbräuchliche Entlassung

Dieses KAA bestimmt, dass Sie als Arbeitnehmer Anrecht darauf haben, die Gründe Ihrer Entlassung zu kennen. Wenn diese nicht im Kündigungsschreiben vermerkt sind, können Sie per Einschreiben verlangen, dass Ihnen diese mitgeteilt werden. Dieses Einschreiben muss zugestellt werden:
Der Arbeitgeber muss Ihre Anfrage innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt Ihres Briefes per Einschreiben beantworten. Wenn er das versäumt, muss er eine Geldstrafe von 2 Wochenlöhnen zahlen.
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