Begründung der Entlassung und missbräuchliche Entlassung
Welches sind die Bestimmungen des kollektiven Arbeitsabkommens (KAA) 109 bezüglich der Begründung der Entlassung?
Dieses KAA bestimmt, dass Sie als Arbeitnehmer Anrecht darauf haben, die Gründe Ihrer Entlassung zu kennen. Wenn diese nicht im Kündigungsschreiben vermerkt sind, können Sie per Einschreiben verlangen, dass Ihnen diese mitgeteilt werden. Dieses Einschreiben muss zugestellt werden:
- innerhalb von 6 Monaten nach der Mitteilung der Entlassung, aber nicht mehr als 2 Monate nach dem Vertragsende, wenn der Arbeitnehmer entlassen wurde unter Einhaltung einer zu leistenden Kündigungsfrist,
- in allen anderen Fällen innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsende.
Der Arbeitgeber muss Ihre Anfrage innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt Ihres Briefes per Einschreiben beantworten. Wenn er das versäumt, muss er eine Geldstrafe von 2 Wochenlöhnen zahlen.