Kündigungsfrist

Ja, das ist möglich. Während der Kündigungsfrist können Sie der Arbeit fernbleiben, um einen Arbeitsplatz zu suchen. Es gibt aber einzuhaltende Fristen.
Beträgt die Kündigungsfrist weniger als 26 Wochen (oder 6 Monate) können Sie einen ganzen Tag (oder zwei halbe Tage) pro Woche zur Arbeitssuche nutzen.
Beträgt die Kündigungsfrist mehr als 26 Wochen, gilt diese Regel nur für die letzten 26 Wochen (die letzten 6 Monate) oder wenn Sie einer Outplacement-Begleitung folgen. In der vorhergehenden Periode können Sie der Arbeit an einem halben Tag pro Woche fernbleiben, wenn Sie keinem Outplacement folgen.
Sie haben Anrecht auf diese Tage, egal ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder von Ihnen selbst ausgeht.
Nein. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können den Vertrag auflösen ohne eine Kündigungsfrist anzuwenden.
Wenn eine der Parteien beschließt, dass keine Kündigungsfrist geleistet wird, muss eine Unterbrechungsentschädigung gezahlt werden. Beide Parteien können auch vereinbaren, den Arbeitsvertrag ohne Zahlung einer Entschädigung zu beenden.
Die Kündigungsentschädigung entspricht dem Lohn für die Periode, die der Kündigungsfrist entspricht oder für die Periode, in der keine Arbeit geleistet wurde.
Die Kündigungsentschädigung wird im Prinzip ausbezahlt im Moment der Vertragsauflösung.
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