Kollektiventlassung

Als Arbeitnehmer können Sie Opfer einer Kollektiventlassung oder einer Betriebsschließung werden. Diesbezüglich gibt es besondere Gesetze, vor allem das Renault-Gesetz.
Eine Entlassung ist kollektiv, wenn:
Die Gesetzgebung über die Kollektiventlassungen umfasst mehrere Punkte:
Eine „Schließung“ ist die definitive Beendigung der Hauptaktivität des Unternehmens. Dies ist der Fall, wenn die Anzahl der Arbeitnehmer des Unternehmens auf mindestens ein Viertel des im Laufe des Vorjahres durchschnittlich beschäftigten Personals verringert wird.
Der Verwaltungsausschuss des Betriebsschließungsfonds kann die Verlegung des Firmensitzes oder die
Fusion eines Unternehmens als Betriebsschließung betrachten. Er kann ebenso eine Betriebsumstrukturierung als Betriebsschließung betrachten, wenn sie zur Entlassung von mindestens dem Doppelten der Anzahl Arbeitnehmer führt, die für die Anwendung der Gesetzgebung für Kollektiventlassungen erforderlich ist.
Bei der Schließung eines Unternehmens mit mindestens 20 Arbeitnehmern gelten Sonderbestimmungen. Neben den drei oben genannten Punkten, die bei einer Kollektiventlassung anzuwenden sind, kommt ein vierter Punkt hinzu: die Zahlungsgarantie der Summen, die den Arbeitnehmern seitens einer öffentlichen Institution zustehen. Diese Institution ist der Betriebsschließungsfonds.
Der Arbeitgeber muss vorher die Arbeitnehmer im Betriebsrat oder in Ermangelung dessen, die Gewerkschaftsdelegation oder, wenn keine Gewerkschaftsdelegation besteht, die Arbeitnehmer direkt konsultieren.
Die Konsultierung betrifft alle Aspekte des Problems:
Diese Verpflichtungen gelten auch bei Entlassungen infolge eines Konkurses oder eines Vergleiches.
Das „Renault-Gesetz“ vervollständigt alle diese Bestimmungen. Im Gegensatz zum KAA 24 gilt das Gesetz nicht für Entlassungen im Rahmen eines Konkurses oder eines Vergleiches durch Aufgabe der Aktiva. Es gilt für die oben beschriebenen Kollektiventlassungen, aber auch für Entlassungen, die ausgesprochen werden:
Das Gesetz beschreibt die Etappen der Konsultierungsprozedur genau, die der Arbeitgeber einhalten muss.
Nach der Konzertierungsprozedur informiert der Arbeitgeber den Direktor des subregionalen Arbeitsamtes (Forem, Activis, ADG) per Einschreiben über das Projekt der Kollektiventlassung. Die Arbeitnehmervertreter erhalten eine Kopie dieses Schreibens. Wenn das Renault-Gesetz angewandt wird, muss es im Unternehmen ausgehangen und den Arbeitnehmern mitgeteilt werden, die von der Kollektiventlassung betroffen sind.
Der Arbeitgeber kann diese Entlassungen erst 30 Tage nach der Bekanntgabe seiner Absichten durchführen. Diese Frist kann durch den Direktor des Subregionalen Dienstes für Beschäftigung reduziert werden; sie kann auch bis auf 60 Tage verlängert werden.
Wenn die Konsultierungsprozedur nicht eingehalten wurde, sieht das Renault-Gesetz folgende Sanktionen vor:
Im Falle der Schließung eines Betriebes mit mindestens 20 Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmer sowie eine Reihe von Institutionen und Ämter darüber informieren. Die diesbezügliche Prozedur ist im KAA vorgesehen.
Besteht kein KAA, so muss die Information adressiert werden an:
Die Entschädigung beläuft sich auf die Hälfte des Unterschiedes zwischen dem begrenzten Nettolohn und der Arbeitslosenentschädigung. Findet der Betreffende wieder eine Arbeitsstelle oder besucht er Kurse zur beruflichen Weiterbildung, beläuft sich die Entschädigung auf den Unterschied zwischen dem (begrenzten) Nettolohn des altes Arbeitsplatzes und dem Lohn am neuen Arbeitsplatz.
Die Entschädigung wird während 4 Monaten nach Ende des Vertrages oder während der Periode gezahlt, die durch Kündigungsentschädigung abgedeckt ist. Ist die Kündigungsfrist länger als 3 Monate, wird die Zeitspanne der 4 Monate um die Zeit verkürzt, die über die 3 Monate hinausgeht.
Diese Entschädigung erhalten nur Arbeitnehmer, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Sie wird nicht bezahlt, wenn der Arbeitnehmer eine Betriebsschließungsentschädigung erhält oder im Baugewerbe tätig ist. Auch beziehen Arbeitnehmer, die in den Genuss einer Entschädigung als Delegierte oder Kandidaten für den Betriebsrat oder den AGS kommen, diese Entschädigungen nicht.
Eine zusätzliche Entlassungsentschädigung, „Schließungsprämie“ genannt, muss den Arbeitnehmern gezahlt werden, die im Rahmen der Schließung eines Betriebes mit mindestens 20 Arbeitnehmern entlassen werden. Erfolgt die Schließung aufgrund eines Konkurses, so wird die Schwelle von 20 Arbeitnehmer auf 5 herabgesetzt.
Um diese Entschädigung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer folgende Bedingungen erfüllen:
Der Arbeitnehmer hat kein Anrecht auf die Entschädigung:
Bei einer Schließung garantiert der Fonds folgende Summen, wenn der Arbeitgeber diese nicht innerhalb der vorgesehenen Frist bezahlt hat:
Im Prinzip betrifft die Garantie des Fonds nur die Arbeitnehmer deren Arbeitsvertrag während der Periode aufgelöst wurde, die 13 Monate vor dem Datum der Schließung (oder des gleichgestellten Ereignisses) beginnt und 12 Monate nach diesem Datum endet.
Der Arbeitgeber des Privatsektors, der eine Kollektiventlassung durchführt, ist im Prinzip verpflichtet, eine Beschäftigungszelle zu schaffen. Der Arbeitgeber muss dazu die Gewerkschaften und die regionalen Arbeitsorganismen einbeziehen. Die Beschäftigungszelle begleitet die betroffenen Arbeitnehmer in Form eines Outplacements.
Diese Pflicht gilt auch für die Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten (die nicht vom Gesetz über die Kollektiventlassung betroffen sind), wenn sie die Arbeitnehmer vor dem normalen Frühpensionsalter ins SAB versetzen möchten.
Die Regelung beschreibt die einzuhaltende Prozedur, um die Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Sie beschreibt ebenfalls, wie sich der Arbeitnehmer in diese Beschäftigungszelle eintragen kann. Wenn der Arbeitnehmer seine Mitarbeit verweigert, wird das LFA verständigt. Die Regelung sieht ebenfalls vor, was passiert, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung nicht einhält. Sie sieht ebenfalls bestimmte Ausnahmen von dieser Verpflichtung vor oder die Möglichkeit für mehrere Arbeitgeber, sich an ein und derselben Zelle zu beteiligen.
Ja. Die Arbeitnehmer, die im Rahmen der Kollektiventlassung entlassen werden, müssen sich in diese Zelle einschreiben und an den Aktivitäten teilnehmen:
Der Arbeitnehmer, der dies versäumt, setzt sich einer Sanktion wegen Arbeitsverweigerung aus. Diese Verpflichtung gilt für die Arbeitnehmer, die vor dem normalen Frühpensionsalter ins SAB eingestiegen sind.
Ja, der Arbeitnehmer, der sich in eine Beschäftigungszelle eingetragen hat und der mindestens 1 Jahr Betriebszugehörigkeit aufweist, hat Anrecht auf eine Umschulungsentschädigung zu Lasten des Arbeitgebers:
Die Umschulungsentschädigung ersetzt, ganz oder teilweise, die Kündigungsentschädigung, auf die Sie Anrecht hätten. Sie wird als solche berechnet und monatlich gezahlt, laut den Bedingungen und Bestimmungen, wie sie für die Unternehmen in Schwierigkeiten festgelegt wurden.
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