Outplacement

Beim „Outplacement“ oder auch „berufliche Umorientierung“ handelt sich um ein Paket an Beratungs- und Hilfsdiensten, die es den entlassenen Personen ermöglichen sollen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Dieser Dienst wird von einem Dienstleister im Auftrag des Arbeitgebers erteilt. Damit sind drei Parteien am Outplacement beteiligt: der Arbeitgeber, der entlassene Arbeitnehmer und der Outplacementdienst.
Das Outplacement dauert mindestens 60 Stunden und kann sich auf eine Dauer von 12 Monaten erstrecken. Es bietet eine psychologische Begleitung, die Erstellung Ihrer persönlichen und beruflichen Bilanz und Ihres Profils oder auch eine Hilfe bei der Ausarbeitung eines Plans zur Arbeitssuche und eine logistische und administrative Hilfestellung. Das ist das Minimum, was von einem Outplacementangebot verlangt wird, um gültig zu sein.
Je nach Fall können Sie dieses Angebot alleine oder in Gruppen nutzen. Bei einer Kollektiventlassung wird das Outplacement von einer Beschäftigungs- oder Umorientierungszelle gewährleistet. Wir beschreiben hier, wie ein Outplacement bei einer individuellen Entlassung verläuft.
In manchen Fällen ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen ein Outplacement anzubieten. In anderen Fällen kann er Ihnen dies vorschlagen, ist aber nicht dazu gezwungen:
Achtung: Sie haben niemals Anrecht auf ein Outplacement, wenn Sie aufgrund eines schweren Fehlers entlassen werden.
Sie müssen das Outplacementangebot annehmen, ansonsten wird Ihr Arbeitgeber von dieser Verpflichtung befreit, es sei denn, das Angebot wäre ungültig.
Auch hier hängt die Antwort von Ihrer Situation ab:
Theoretisch ja. In der Praxis haben Sie nicht immer ein Interesse daran.
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