Ihre Rechte 
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Brutto-Netto-Lohn

Der auf dem Lohnzettel vermerkte Bruttolohn entspricht nicht dem Betrag, der auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Sozialbeiträge werden abgehalten.

Welche Sozialbeiträge werden vom Bruttolohn abgezogen?

1. Soziale Sicherheit

Als entlohnter Arbeitnehmer unterstehen Sie der sozialen Sicherheit, außer wenn Sie als Student oder gelegentlich weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, zum Beispiel als Babysitter oder als Fahrer für reduziert mobile Personen.

Der sozialen Sicherheit zu unterstehen bedeutet konkret:

  • Ihr Arbeitgeber ist beim Landesamt der Sozialen Sicherheit (LASS) eingetragen.
  • Der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer einstellt, muss dies dem LASS elektronisch mitteilen (sofortige Beschäftigungsmeldung, genannt DIMONA).
  • Ihr Arbeitgeber teilt dem LASS Ihren Lohn und Ihre Arbeitszeit mit.

Von Ihrem Bruttolohn wird ein persönlicher Beitrag von 13,07 % abgehalten. Dieser Prozentsatz kann niedriger sein, wenn Ihr Lohn sich dem Mindestlohn annähert.
Neben den persönlichen Beiträgen muss der Arbeitgeber dem LASS einen Arbeitgeberbeitrag zahlen. 

Alle dem LASS nicht deklarierten Summen haben einen negativen Einfluss auf Ihre Sozialversicherungsansprüche. Wenn Sie zum Beispiel schwarz arbeiten, erwerben Sie keine Rechte auf eine Rente und auf Arbeitslosenentschädigungen.
Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Ihre Tätigkeit als entlohnter Arbeitnehmer deklariert!
Bei Problemen in Bezug auf Ihre Arbeitslosenentschädigungen können Sie Klage bei der LASS-Inspektion einreichen oder Kontakt zur CSC aufnehmen, die Ihre Akte verteidigen wird. 

2. Berufssteuervorabzug

Neben dem Sozialsicherheitsbeitrag muss Ihr Arbeitgeber auch einen Berufssteuervorabzug abhalten. Damit leisten Sie eine Vorauszahlung auf Ihre Steuern. Er hängt vom Lohntarif und von der familiären Situation ab.

Wenn Sie befürchten, einen beträchtlichen Teil an Steuern zahlen zu müssen, können Sie Ihren Arbeitgeber fragen, den Betrag der monatlichen Abzüge zu erhöhen. Dieses Vorgehen wird in folgenden Fällen empfohlen:

  • Wenn Sie mehrere Tätigkeiten verrichten (zum Beispiel eine Nebentätigkeit).
  • Wenn Sie mehrere Teilzeitbeschäftigungen kombinieren. In diesem Fall werden Sie für jeden einzelnen Job kaum besteuert, da der Betrag des Lohnes nicht sehr hoch ist. Dagegen wird aber die Steuerrückzahlung bei der Endabrechnung beträchtlich sein.
  • Wenn Sie krankgeschrieben sind oder wenn Sie sich in Langzeitarbeitslosigkeit befinden.

Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen eine Lohnabrechnung aus mit der Auflistung der im Laufe des Jahres gezahlten Löhne und der Berufssteuervorabzüge.

Berechnen Sie Ihren Nettolohn

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