Lohnzettel
Das Gesetz definiert die Angaben, die auf Ihrem Lohnzettel stehen müssen. Diesen erhalten Sie entweder elektronisch oder in Papierform.
![](https://www.diecsc.be/images/default-source/acv-csc-sitemap/2000-mijn-loopbaan-ma-carriere/2300-werken-in-de-prive-sector-travailler-dans-le-secteur-prive/2380-loon-salaire/2390-je-loonbrief-fiche-de-salaire/lohnzettel.tmb-listheader.jpg?Culture=de&sfvrsn=b0457824_3)
Welche Angaben müssen auf Ihrem Lohnzettel stehen?
- Name und Adresse des Arbeitgebers;
- Name und Initialen des Vornamens des Arbeitnehmers;
- Matrikelnummer des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber;
- Die Periode, auf die sich die Abrechnung bezieht (Bsp. vom 1. bis 31. März 2019);
- Ihre Arbeitsleistungen (die Anzahl geleisteten Stunden und Tage, …);
- Der Basislohn (Stundenlohn, Monatslohn,…);
- Der Gesamtbetrag des Bruttolohnes. Gegebenenfalls die Analyse des Bruttolohnes: gearbeitete Stunden, Überstunden, Lohn für gleichgestellte Tage, Sachleistungen;
- Die LASS-Abgaben (soziale Sicherheit);
- Die Summen, die nicht sozialabgabepflichtig sind;
- Der steuerbare Betrag;
- Der Betrag des Berufssteuervorabzuges ;
- Die nicht steuerbaren Summen;
- Die netto gewährte Summe;
- Die abzuhaltenden Beträge (Bsp. Vorauszahlung, Lohnpfändung, Bußgelder,…);
- Der netto zu zahlende Lohn.