Ihre Rechte 
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Zahlungfrist

Ihr Arbeitgeber muss Sie fristgerecht bezahlen. Wir erklären Ihnen die Gesetzgebung.

Wann muss der Lohn gezahlt werden?

Ihr Lohn muss spätestens am 4. Arbeitstag nach der Arbeitsperiode bezahlt werden, auf die sich der Lohn bezieht. Zum Beispiel: Sie haben im Monat Januar gearbeitet, der letzte effektive Arbeitstag des Monats ist Freitag, 30. Januar. Der Lohn muss spätestens am 5. Februar bezahlt werden.

Es kommt vor, dass die Arbeitsordnung eine andere Frist vorsieht. Der Lohn muss am 7. Arbeitstag nach Monatsende effektiv auf Ihrem Konto verbucht sein.

Bei verspäteter Lohnzahlung muss der Arbeitgeber Verzugszinsen zahlen.

In welchen festen Intervallen muss der Lohn gezahlt werden?

Für die Arbeiter muss der Lohn mindestens zweimal im Monat, mit maximal 16 Tagen Abstand, gezahlt werden. Meistens ist die erste Überweisung eine Anzahlung auf den Lohn und die zweite, die Abrechnung für den vergangenen Monat.

Für die Angestellten und Kader muss mindestens einmal im Monat bezahlt werden.

Wie wird der Lohn gezahlt?

Das Gehalt muss in Bankgeld, also per Banküberweisung bezahlt werden. Arbeitnehmer, die keine Bankkontonummer haben, müssen mit einem Zirkularscheck bezahlt werden, der bei der Post eingelöst werden kann.

Die Bezahlung von Barlohn - Banknoten und Münzen - ist weiterhin für Saison- und Gelegenheitspersonal in der Landwirtschaft und im Gartenbau sowie im Diamantensektor möglich. In anderen Sektoren ist Barzahlung nicht erlaubt.

 

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