Flexi-Jobs

Lust auf einen Flexi-Job? Was Sie wissen sollten.
Das Flexi-Job-System ist nicht mehr auf private Sektoren wie Restaurants oder kleine Supermärkte beschränkt: Es ist nun möglich, es für bestimmte Positionen im Bildungswesen, im Gesundheitswesen oder im öffentlichen Dienst zu nutzen. Als Gewerkschaft stehen wir dem System weiterhin kritisch gegenüber. Wir wollen jedoch denjenigen Unterstützung anbieten, die eine flexible Beschäftigung in Betracht ziehen und sich weiterhin um gute Arbeitsbedingungen durch den sozialen Dialog bemühen.
Informationen zu Ihrem Sektor finden Sie unten auf der Seite, entsprechend Ihrem Profil.
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Welches sind die Bedingungen für einen Flexi-Job?
Um im Rahmen eines Flexi-Job-Vertrags während eines Quartals (Q) arbeiten zu können, müssen gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie haben im dritten Quartal (Referenzquartal Q-3) vor dem Quartal (Q) des gewünschten Flexi-Jobs mindestens 80 % einer Vollzeit als Arbeitnehmer (einschließlich öffentlicher Bediensteter) bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet. Wenn Sie zum Beispiel am 1. Juli einen Flexi-Job machen möchten, müssen Sie im Zeitraum von Oktober bis Dezember des Vorjahres mindestens zu 4/5 gearbeitet haben.
- Nicht schon für den Arbeitgeber arbeiten, der ihn unter einem Flexi-Job-Vertrag einstellen möchte (direkt oder über eine Interimagentur).
- Nicht bereits mindestens zu 4/5 für eine andere juristische Einheit der Gruppe arbeiten, zu der der Arbeitgeber gehört, der unter einem Flexi-Job-Vertrag einstellen möchte.
- Keinen Flexi-Job ausführen in einem Zeitraum, der durch eine Abfindung oder eine Entlassungsentschädigung abgedeckt ist, die vom selben Arbeitgeber gezahlt wird;
- Keinen Flexi-Job ausführen in einem Zeitraum, der durch eine vom selben Arbeitgeber mitgeteilte Kündigungsfrist abgedeckt ist.
Achtung: Für Arbeitnehmer, die von einem Vollzeitjob auf einen 80%-Job wechseln, wurde eine zusätzliche Wartezeit eingeführt. Sie können keinen Flexi-Job ausüben während zwei Quartalen ab dem 3. Quartal nach dem Wechsel. Das gilt (im Moment?) auch für den Übergang zu 4/5 im Kontext eines Zeitkredits oder eines thematischen Urlaubs!
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der im dritten Quartal 2023 Vollzeit gearbeitet hat und im 4. Quartal 2024 seine Arbeitsstunden reduziert hat (aber für eine Beschäftigung von mindestens 80 %), kann im dritten (Q) und vierten (Q+1) Quartal 2024 nicht als Flexi-Jobber arbeiten. Er muss daher bis zum ersten Quartal 2025 warten.
TIPP: Auf der Website "mycareer.be" (mit E-ID oder Itsme anmelden) kann man prüfen, ob ein Arbeitnehmer für einen Flexi-Job berechtigt ist. In der Rubrik "Meine Karrieremöglichkeiten" befindet sich sein Berechtigungsstatus für einen Flexi-Job.
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In welchen Sektoren sind Flexi-Jobs erlaubt?
In einer begrenzten Anzahl von Sektoren ist es seit langem möglich, als Flexi-Jobber zu arbeiten: Hotellerie und Gastronomie, Lebensmittel- und Einzelhandel, mittelständische Lebensmittelunternehmen (unabhängige Supermärkte), große Einzelhandelsunternehmen, Kaufhäuser, Friseur- und Schönheitspflege.
Seit Anfang 2024 ist es möglich, unter diesem Status in vielen anderen Sektoren zu arbeiten. Das Flexi-Job-System wird z.B. erweitert auf:
- Busse (paritätische Subkommission Nr. 140.01);
- Kinderbetreuung (Teil der PK Nr. 331 + ihres Pendants im öffentlichen Sektor);
- Bildung;
- Sport und Kultur im öffentlichen Sektor;
- Garagenunternehmen (PK Nr. 112);
- Bestattungsunternehmer (PK Nr. 320);
- der Veranstaltungssektor, beschränkt auf Unternehmen, deren Haupttätigkeit Veranstaltungen sind, und nur auf die eigentliche Organisation der Veranstaltung (unterteilt in verschiedene PKs);
- Landwirtschaft (PK Nr. 144);
- Gartenbau (PK Nr. 145);
- landwirtschaftliche und gartenbautechnische Betriebe (PK Nr. 132);
- Gebäudemanagement: PK Nr. 323 (auch einschließlich Hauspersonal);
- Fahrschulen und Ausbildungszentren (Teil der PK Nr. 200);
- Umzugsunternehmen (PSK Nr. 140.05);
- große Teile der Lebensmittelindustrie (PK Nr. 118): Bäckereien, Brauereien/Mälzereien und Getränke-, Obst-, Fleisch-, Molkerei-, Schokoladenindustrie, Kälteindustrie, Fischindustrie, Süßwaren, Kartoffelverarbeitung und -schälen.
In diesen neuen Sektoren kann jedoch ein sektorales Abkommen die Arbeit als Flexi-Jobber in dieser PK oder PSK verbieten.
Darüber hinaus ist es nicht möglich, einen Flexi-Job in folgenden Bereichen auszuüben:
- Künstlerische Bereiche: künstlerische Funktionen, künstlerische Techniken oder unterstützende Funktionen;
- Gesundheitsberufe, wie Zahnarzt, Apotheker, Krankenschwester, Physiotherapeut,...
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Was sind die Nachteile eines Flexi-Jobs?
Flexijobs haben mehrere Nachteile:
- Extreme Flexibilität: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, mindestens x Tage/Stunden vorher Bescheid zu sagen, bevor die Arbeit beginnt.
- Flexi-Jobs ermöglichen es Arbeitgebern, die Kündigungsregeln zu umgehen, indem sie kurzfristige Verträge ohne die gesetzlich festgelegte Begrenzung anbieten.
- Keine Garantie für ein "festes" Einkommen, prekäre Jobs.
- Kein doppeltes Urlaubsgeld.
- Keine Entschädigung für unregelmäßige Arbeitszeiten oder Überstunden.
- Verträge können sich in einem unbegrenzten Zeitraum aneinanderreihen, ohne dass sie in unbefristete Verträge umgewandelt werden können.
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Fazit: Flexi-Jobs bieten ein zusätzliches (manchmal notwendiges) Einkommen für Arbeitnehmer, neigen aber zu sozialem Dumping.
- Davon profitieren hauptsächlich die Arbeitgeber. Sie bekommen hyperflexible Arbeitskräfte, für die sie auch weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
- Der Einsatz von Flexi-Jobbern erhöht zudem den Druck auf die "gewöhnlichen" Arbeitnehmer, flexibler zu sein, was den Wünschen der Arbeitnehmer nach einer besseren Work-Life-Balance entgegensteht.
- Darüber hinaus trägt diese Art von Vertrag zur Verarmung unseres Sozialversicherungssystems bei.
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Was sind die Vorteile eines Flexi-Jobs?
- Gerade bei Tagesverträgen können Sie selbst entscheiden, ob Sie arbeiten möchten oder nicht. Zumindest so lange, bis der Arbeitgeber der Meinung ist, dass Sie nicht flexibel genug sind oder dass Sie zu oft krank werden, und Ihnen keine Verträge mehr anbietet...
- Vom Flexi-Lohn des Arbeitnehmers werden keine Sozialbeiträge (13,07 %) abgehalten.
- Auf die ersten 12.000 Euro Flexi-Lohn pro Jahr zahlen Sie keine Steuern. Für Rentner im gesetzlichen Ruhestand (65/66 Jahre) gilt diese Befreiung auch oberhalb dieser Jahresobergrenze (es gibt keine Obergrenze).
- Sie können verschiedene Funktionen in verschiedenen Sektoren/Unternehmen "testen", ohne sich über lange Zeiträume an einen Arbeitsvertrag zu binden.
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Kann ich während einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit einen Flexi-Job ausüben?
Es ist nicht verboten, während der vorübergehenden Arbeitslosigkeit eine Tätigkeit als Flexijobber aufzunehmen oder fortzusetzen. Das hat aber oft Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.
Jede Flexijob-Leistung zwischen dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit und dem letzten Kalendertag des betreffenden Monats der Arbeitslosigkeit wirkt sich auf die Berechnung der Anzahl der Arbeitslosigkeitsentschädigungen aus.
Sie müssen Ihre "Flexi"-Leistung (auch wenn es sich z. B. nur um eine Stunde handelt) immer auf Ihrer Kontrollkarte C3.2 A angeben. Die Auswirkungen dieser Verpflichtung variieren je nach Art des Tages, an dem Sie einen Flexi-Job ausüben:
- Wenn der Flexi-Job mit den normalen Arbeitstagen (Tage, an denen Sie für Ihren Hauptarbeitgeber gearbeitet hätten, wenn Sie nicht vorübergehend arbeitslos wären) zusammenfällt, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld für die Stunden, die Sie an diesem Tag vorübergehend arbeitslos waren. Sie müssen diese Leistungen in Raster 1 der Kontrollkarte C3.2 A angeben.
- Fällt der Flexi-Job mit normalen Tagen der Nichterwerbstätigkeit zusammen (z. B. am Wochenende, wenn Sie normalerweise an Wochentagen arbeiten), verlieren Sie grundsätzlich für jeden Tag der Flexijob-Beschäftigung einen Tag Arbeitslosengeld. Diese Leistungen müssen Sie in Raster 2 der Kontrollkarte C3.2 A angeben.
Ausnahme: Zwischen dem Beginn des Monats und dem ersten Tag der tatsächlichen vorübergehenden Arbeitslosigkeit des betreffenden Monats verlieren Sie kein Arbeitslosengeld für Flexi-Job-Leistungen.
Wer darf einen Flexi-Job ausführen?
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Frühpensionierte (SAB)
Frühpensionierte müssen die gleichen Regeln befolgen und daher mindestens 4/5 (im Quartal T-3) bei einem Arbeitgeber arbeiten, um im Rahmen eines Flexi-Job-Vertrages eingestellt werden zu können.
Achtung: Wenn Sie auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie die Arbeitstage auf Ihrer Kontrollkarte angeben! Für diese Tage erhalten Sie kein Arbeitslosengeld.
Der SAB-Zuschlag des vorherigen Arbeitgebers bleibt jedoch erhalten.
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Rentner
Seit dem 1. Januar 2018 brauchen Rentnerinnen und Rentner, die in einem Flexi-Job arbeiten möchten, keine Haupttätigkeit zu 4/5 mehr nachzuweisen.Anspruchsberechtigt sind alle Rentenarten der ersten Pensionssäule:
- Rente als Beamter, Arbeitnehmer, Selbständiger,...
- Rente im gesetzlichen Rentenalter, vorgezogene Rente,...
- Altersrente, Hinterbliebenenrente,...
- Rente, die von einer belgischen oder ausländischen Renteneinrichtung gezahlt wird,... mit Ausnahme des Übergangsgeldes (eine vorübergehende Zulage, die einem überlebenden Ehegatten gewährt wird, der nicht alt genug ist, um eine Hinterbliebenenrente zu beziehen).
In der Praxis prüft das LSS den Status des Flexi-Job-Kandidaten nach folgenden Kriterien:
- Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben (mindestens 66 ab 2025) zum Zeitpunkt (des Beginns) des Flexi-Jobs. Für diese Gruppe ist die Altersbedingung ausreichend - für einen Flexi-Job gelten diese Personen auch dann als "Rentner", wenn sie ihre gesetzliche Rente (noch) nicht bezogen haben;
- Personen, die zum Zeitpunkt des Beginns des Flexi-Jobs das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben (also im Vorruhestand). Diese Personen müssen im zweiten vorangegangenen Quartal in das Rentenregister eingetragen worden sein. Es ist daher erforderlich, die vorgezogene Rente für mindestens ein volles Kalenderquartal zu beziehen.
- ODER eine Beschäftigungsrate von mindstens 80 % im Laufe des vorigen dritten Quartals belegen.
Bemerkung:
- Seit 2024 ist es nicht mehr möglich als Flexi-Jobber beim selben Arbeitgeber zu arbeiten, bei dem man auch als normaler Angestellter im Laufe des gleichen Quartals gearbeitet hat. Selbst als Rentner können Sie erst ab dem Quartal, das dem Ende Ihres Arbeitsvertrages oder dem von Ihrer Kündigungsentschädigung abgedecktem Zeitraum folgt, als Flexi-Jobber bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber arbeiten.
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Arbeitsuchender
Ja, Voraussetzung ist, dass Sie vor dem Flexi-Job zu mindestens 80 % erwerbstätig waren.
Sie müssen auch sicherstellen, dass Sie Ihre Kontrollkarte korrekt ausfüllen. Die Arbeitstage in Flexi-Jobs müssen angekreuzt werden. Arbeitslosengeld wird nur für Tage ohne Leistungen gezahlt!
Achtung: Der Flexi-Job kann nicht aufrechterhalten werden, wenn die Arbeitsleistungen während des Quartals Q-3 nicht ausreichen.
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Arbeitnehmer in Zeitkredit
Streng genommen können Sie während der Zeitkreditperioden als Flexi-Jobber arbeiten, sofern Sie im vorangegangenen dritten Quartal zu 4/5 als Arbeitnehmer gearbeitet haben.
Achtung: Wenn Sie sich für einen Zeitkredit von 1/5 (von einer Vollzeitstelle auf eine 4/5-Stelle) entscheiden, können Sie in den folgenden dritten und vierten Quartalen nicht als Flexi-Jobber arbeiten (Wartezeit aufgrund des Übergangs von einer Vollzeitstelle zu einer 4/5-Stelle).
In jedem Fall müssen Sie das LfA über die Existenz einer Nebentätigkeit informieren, was sich auf Ihre LfA-Entschädigung auswirken kann!
Drei Situationen sind möglich:
- Sie beginnen Ihren Flexi-Job zum ersten Mal während Ihres Zeitkredits oder thematischen Urlaubs. In diesem Fall verlieren Sie Ihren Anspruch auf Leistungen ab dem 1. Tag und manchmal auch den Anspruch auf Zeitkredit (Sie befinden sich quasi im unbezahlten Urlaub).
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Sie hatten bereits einen Flexi-Job und möchten diesen während Ihres Zeitkredits im Privatsektor weiterführen. In diesem Fall behalten Sie Ihren Leistungsanspruch unter folgenden Bedingungen:
- Sie waren bereits 12 Monate vor Beginn des Zeitkredits im Flexi-Job tätig.
- Und Sie haben in den 12 Monaten vor Beginn des Zeitkredits mindestens 3 Mal pro Quartal als flexible Arbeitskraft gearbeitet. Sie können diesen Flexi-Job behalten, aber nicht erweitern. Sie müssen die maximale Anzahl von Stunden berücksichtigen, die Sie als flexibler Arbeitnehmer arbeiten können, also die durchschnittliche Anzahl der Arbeitsstunden in einem Flexi-Job in den 12 Monaten vor Beginn des Zeitkredits, geteilt durch 4. Das ergibt den Quartalsdurchschnitt, den Sie während Ihres Zeitkredits nicht überschreiten dürfen (andernfalls verlieren Sie das Recht auf die LfA-Entschädigungen und in manchen Fällen auch das Recht auf den Zeitkredit selbst).
- Sie haben bereits als Flexi-Jobber gearbeitet und möchten dies auch während des thematischen Urlaubs im privaten Sektor fortsetzen. In diesem Fall können Sie die LfA-Zulage weiterhin erhalten, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Sie haben bereits 3 Monate als Flexi-Jobber gearbeitet, vor Beginn des thematischen Urlaubs;
- UND in den 3 Monaten vor Beginn des Zeitkredits haben Sie mindestens 3 Leistungen in Flexi-Jobs abgeschlossen.
Sie können diesen Flexi-Job behalten, aber nicht verlängern. Sie dürfen in einem Flexi-Job nicht mehr Stunden pro Quartal arbeiten als die Anzahl der flexiblen Arbeitsstunden in den drei Monaten vor Beginn der reduzierten Arbeitszeit. Wenn Sie diese Zahl überschreiten, verlieren Sie ab diesem Zeitpunkt die LfA-Entschädigung.
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Langzeitkranker Arbeitnehmer
Ist der Arbeitnehmer an einen Arbeitsvertrag gebunden und erkrankt, auch für längere Zeit, hat er trotzdem das Recht auf einen Flexi-Job.
Achtung: Kontaktieren Sie immer Ihre Krankenkasse. In der Tat ist die Krankenversicherung an bestimmte Bedingungen geknüpft. Insbesondere müssen Sie für jede "genehmigte Tätigkeit" die vorherige Zustimmung des Vertrauensarztes der Krankenkasse einholen.
Was ist mit Ihrem Vertrag und Ihren Arbeitsbedingungen?
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Ich möchte einen Flexi-Job machen. Was ist mit meinem Arbeitsvertrag?
Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber müssen vor Abschluss eines Arbeitsvertrages über einen oder mehrere Flexi-Jobs einen Rahmenvertrag abschließen. Bei Flexi-Jobs über eine Leiharbeitsfirma wird eine ähnliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und der Agentur geschlossen, die als Absichtserklärung bezeichnet wird.
Der Rahmenvertrag
Der Rahmenvertrag ist kein Arbeitsvertrag im Sinne des Gesetzes. Es handelt sich um eine Art zivilrechtlichen Vertrag, der einen Rahmen definiert, innerhalb dessen echte Arbeitsverträge abgeschlossen werden müssen! Ein einziger Rahmenvertrag reicht aus, um jeden mit dem Arbeitgeber für jede Dienstleistung geschlossenen Vertrag abzudecken. Dieser Rahmenvertrag ist obligatorisch, mit Ausnahme von Flexi-Jobs, die über eine Leiharbeitsfirma ausgeführt werden. Dieser Rahmenvertrag ist für den Arbeitnehmer nicht bindend, es handelt sich lediglich um ein Informationsblatt. Er kann jahrelang bestehen, ohne dass eine Dienstleistung erbracht oder ein Vertrag unterzeichnet wurde!
Im Falle eines Rechtsstreits über diesen Rahmenvertrag ist nach wie vor das Arbeitsgericht für die Beilegung zuständig.
Was sollte der Rahmenvertrag enthalten?
Der Rahmenvertrag muss folgende Angaben enthalten:
- die Identität des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers.
- wie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Flexi-Job-Vertrag anbietet.
- der Zeitraum, der zwischen diesem Vorschlag und dem Beginn der tatsächlichen Beschäftigung einzuhalten ist.
- eine kurze Beschreibung der auszuführenden Funktion.
- der Flexi-Lohn unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgesehenen Mindestlohnes. Dieser Flexi-Lohn muss auch durch das Urlaubsgeld von 7,67 % ergänzt werden.
- die Beschäftigungsbedingung zu 80 %.
Neben dem Abschluss eines Rahmenvertrages (nur einmal) müssen für jede Beschäftigungsdauer auch Arbeitsverträge abgeschlossen werden.
Dabei handelt es sich um befristete Arbeitsverträge oder um klar definierte Tätigkeiten. Dabei handelt es sich um gewöhnliche befristete Arbeitsverträge. Sie befolgen daher die allgemeinen Regeln für alles, was mit den bereitzustellenden Dokumenten, den Kündigungsfristen usw. zu tun hat.
Es gibt jedoch zwei wichtige Unterschiede:
Es ist vorzuziehen, dass diese Arbeitsverträge schriftlich abgefasst werden, aber sie können ausnahmsweise auch mündlich geschlossen werden. Sie können einander unbegrenzt folgen.
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Wie sieht es mit dem Lohn aus?
Seit dem 1. Januar 2024 gelten die Mindestlohntabellen, d. h. die Löhne entsprechen den in der betreffenden Branche geltenden Tarifen und Einstufungen.
Gibt es keine Lohntabelle, muss der Stundenlohn mindestens dem garantierten durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommen entsprechen...
Der Flexi-Lohn darf jedoch 150 % des Basismindestlohnes nicht überschreiten.
Neben diesem Lohn werden auch alle Prämien, Vorteile und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, die normalerweise vom Arbeitgeber übernommen werden. Laut FÖD BASK müssen diese Beträge auch bei der Kontrolle der Höchstgrenze berücksichtigt werden.
Die Auszahlung des einfachen Urlaubsgeldes (7,67 % des fixen Lohnes) muss gleichzeitig mit der Auszahlung des Flexi-Lohnes erfolgen.
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Muss ich meinen Flexi-Job versteuern?
Arbeitnehmer zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern und erhalten daher ihren "Brutto für Netto"-Lohn. Der Netto-Flexi-Lohn kann also höher sein als das eines Arbeitnehmers mit einem normalen Arbeitsvertrag.
Diese Befreiung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ist auf die ersten 12.000 Euro pro Kalenderjahr (jährlich indexiert) beschränkt.
Für Rentner gilt diese Begrenzung derzeit nicht. Von einer Begrenzung für Frührentner (< gesetzliche Rentenalter) ab 2025 ist jedoch die Rede.
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Was ist mit den sektoralen Prämien und Vorteilen?
Die per Kollektivabkommen gewährten Vorteile gelten auch für Flexi-Jobber, es sei denn, das Kollektivabkommen oder die Vereinbarung schließt sie ausdrücklich aus.
Aber: Der Flexilohn darf 150 % des Mindestlohnes (Tariflohnes) nicht überschreiten. Ein Arbeitnehmer, der gut verhandelt hat und mehr als den Tariflohn erhält, wird sehen, dass seine zusätzlichen Vorteile durch diese Höchstgrenze von 150 % begrenzt werden.
Es sei denn: In der Branche wurde eine höhere Obergrenze für den Flexi-Lohn vereinbart (derzeit ist uns kein Sektor bekannt, in dem dies der Fall ist).
Jahresendprämie
Grundsätzlich gelten die Kollektivabkommen über die Jahresendprämie auch für Flexi-Jobber. Wenn sie die Bedingungen des KAA erfüllen (z.B. ausreichende Betriebszugehörigkeit und Arbeitsvolumen), haben sie grundsätzlich auch Anspruch auf die Jahresendprämie.
Ein Problem ergibt sich manchmal bei der Berechnung der Jahresendprämie selbst. Dabei handelt es sich oft um einen Prozentsatz des Lohnes. Während sich das KAA eindeutig auf Löhne bezieht, die dem LSS unterliegen, sind einige Arbeitgeber der Meinung, dass flexible Löhne nicht berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich nicht um einen normalen LSS-Beitrag, sondern um einen Solidaritätsbeitrag.
Der Arbeitnehmer hätte also theoretisch Anspruch auf eine Jahresendprämie, deren Höhe jedoch 0 … Euro betragen würde.
In der Praxis ist die Gewährung oder Nichtgewährung der Prämie daher von Sektor zu Sektor unterschiedlich, abhängig vom genauen Wortlaut des KAA und seiner Auslegung.
Achtung: Für Leiharbeitnehmer gilt die Jahresendprämie des Interimsektors (PKC 322). Bei der Berechnung der geforderten Arbeitsleistung wird die Flexi-Job-Beschäftigung berücksichtigt, aber bei der Berechnung der Höhe der Jahresendprämie wird der Flexi-Lohn nicht berücksichtigt.
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Hat ein Flexi-Jobber Anspruch auf Urlaub?
Der Flexi-Job-Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaubstage im folgenden Jahr. Da er aber sein Flexi-Urlaubsgeld gleichzeitig mit seinem Flexi-Lohn erhält, bekommt er nichts mehr, wenn er im Folgejahr seinen Urlaub nimmt (weder einfaches Urlaubsgeld, noch doppeltes Urlaubsgeld).
Das Flexi-Urlaubsgeld beträgt 7,67 % des Flexi-Lohnes (inkl. Prämien!). Die Bezahlung erfolgt direkt mit dem Flexi-Lohn. Der Mindestbetrag für einen Flexi-Job beträgt daher 12,05 Euro pro Stunde (Flexi-Lohn von 11,19 Euro + Flexi-Urlaubsgeld von 0,86 Euro).
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Was passiert im Krankheitsfall während eines Flexi-Jobs?
Ein Flexi-Jobber hat die gleichen Rechte wie ein regulärer Arbeitnehmer und kann daher Krankengeld erhalten.
Was ist zu tun?
- Im Krankheitsfall müssen Sie Ihre beiden Arbeitgeber informieren: Ihren üblichen Arbeitgeber und den Arbeitgeber Ihres Flexi-Jobs.
- Beide Arbeitgeber müssen den garantierten Lohn (entsprechend der Dauer des Arbeitsvertrages) zahlen.
- Sie müssen auch Ihre Krankenkasse informieren (per Einschreiben), die die Entschädigungen nach dem vom garantierten Lohn abgedeckten Zeitraum zahlt.
Auf Basis welcher Einkünfte wird das von der Krankenkasse gezahlte Krankengeld berechnet?
- In allen Fällen zumindest auf der Grundlage der Löhne der Arbeitsverträge, die zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Krankheit in Kraft waren. Zum Beispiel: Wenn Sie während einer 4/5-Beschäftigung, die Sie mit einem 2/5-Flexi-Job kombinieren, krank werden, wird Ihr Krankengeld auf beide Löhne zusammen berechnet (jedoch begrenzt auf die Lohnobergrenze der Krankenversicherung)
- Auch frühere Flexi-Jobs können berücksichtigt werden. Dies ist der Fall, wenn:
- Sie in den 30 Tagen vor Krankheitsbeginn noch im Rahmen eines Flexi-Jobs gearbeitet haben.
- UND dass dieser Flexi-Job mit einer gewissen Regelmäßigkeit (nicht nur gelegentlich) durchgeführt wurde.
Achtung: Der Berufssteuervorabzug wird immer vom Krankengeld abgehalten. Auch auf das Krankengeld, das (teilweise) auf der Grundlage eines Flexi-Lohnes berechnet wird.
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Was passiert bei einem Arbeitsunfall während eines Flexi-Jobs?
Ein Flexi-Job-Arbeitnehmer hat einen befristeten Vertrag. Er behält die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer mit einem herkömmlichen befristeten Arbeitsvertrag, einschließlich der Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Flexi-Job-Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalls zu versichern. In der Praxis liegt die Ersatzentschädigung der Arbeitsunfallversicherung jedoch oft deutlich unter dem normalen Lohn. Die über die Vollzeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden werden nicht berücksichtigt.
Zwei Situationen sind möglich:
- Sie sind während des Flexi-Job-Vertrags Opfer eines Arbeitsunfalls. Sie haben Anspruch auf den normalen garantierten Lohn während den ersten 30 Tagen von jedem Arbeitgeber, bei dem Sie unter Vertrag stehen. Nach Ablauf des vom garantierten Lohn abgedeckten Zeitraums werden Sie von der Versicherungsgesellschaft selbst bezahlt.
- Sie sind Opfer eines Arbeitsunfalls im Rahmen Ihrer normalen Haupttätigkeit (nicht während der Ausübung der Flexi-Arbeit). Sie haben Anspruch auf den normalen garantierten Lohn während den ersten 30 Tagen von jedem Arbeitgeber, bei dem Sie unter Vertrag stehen. Nach Ablauf des vom garantierten Lohn abgedeckten Zeitraums wird Ihre Zulage auf Ihren normalen Lohn berechnet. Dabei handelt es sich um den Durchschnittslohn der letzten 12 Monate.
Was ist zu tun?
- Sie informieren den Arbeitgeber, wo sich der Arbeitsunfall ereignet hat. Es ist die Versicherungsgesellschaft des Arbeitgebers, die eingreifen muss.
- Außerdem übermitteln Sie dem anderen Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (wenn Sie auch vorübergehend nicht in der Lage sind, bei dem anderen Arbeitgeber zu arbeiten).
- Bis zum Eingreifen des Unfallversicherers zahlen die Arbeitgeber den normalen garantierten Lohn.
- Der für Arbeitsunfälle zuständige Versicherer wird sich mit beiden Arbeitgebern in Verbindung setzen, um Informationen über Lohn und Beschäftigung zu erfragen.
- Wenn Sie nach 1 Woche (2 Wochen für Angestellte) keinen Bescheid vom Versicherer erhalten haben, müssen Sie Ihre Krankenkasse bereits informieren (per Einschreiben). Letztere kann dann vorübergehendes Krankengeld zahlen, während sie auf die Erstattung der Arbeitsunfälle durch den Versicherer wartet.
- Wenn Sie nach 2 Wochen immer noch keinen Bescheid vom Versicherer erhalten haben, erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber und vereinbaren Sie einen Termin am Gewerkschaftsschalter der nächstgelegenen CSC.
