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Befristeter oder unbefristeter Vertrag

Ein Arbeitsvertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Unter bestimmten Bedingungen ist ein befristeter Vertrag möglich.

Befristete Verträge: mehrere Möglichkeiten

Ein befristeter Vertrag kann verschiedene Formen annehmen:

  • Ein befristeter Vertrag oder für eine klar definierte Arbeit
  • Ein Ersatzvertrag
  • Ein Vertrag für die Ausführung einer temporären Arbeit.

Diesen Vertragsformen ist gemeinsam, dass sie immer schriftlich festgelegt werden müssen. Ist dies nicht der Fall, haben Sie automatisch Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Ein Ersatzvertrag muss den Grund, die Identität des zu ersetzenden Arbeitnehmers und die Bedingungen für den Dienstantritt enthalten. Die maximale Laufzeit eines Ersatzvertrags beträgt 2 Jahre. Es ist möglich, in einem Ersatzvertrag festzulegen, dass die normalen Kündigungsregeln nicht gelten, wenn der ersetzte Arbeitnehmer wieder die Arbeit aufnimmt.

Kann der Arbeitgeber aufeinander folgende Verträge für eine bestimmte Zeit oder für eine klar definierte Arbeit abschließen?

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, aufeinander folgende befristete Verträge oder für eine klar definierte Arbeit zu erstellen.
Die Hauptausnahme von dieser Regel ist, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen 4 aufeinander folgende befristete Verträge von jeweils mindestens 3 Monaten anbietet. Insgesamt darf die Gesamtdauer nicht mehr als 2 Jahre betragen. Nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Arbeitsinspektion können aufeinander folgende Verträge von mindestens sechs Monaten für eine Gesamtdauer von höchstens drei Jahren vorgeschlagen werden.

Aufeinander folgende Ersatzverträge sind für eine Gesamtdauer von maximal 2 Jahren zugelassen.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen aufeinander folgende Verträge gibt, wo diese Regeln nicht beachtet werden, haben Sie rechtlich gesehen einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Einstellungspläne und Sonderstatuten

Es gibt viele Arten von Einstellungsplänen und flexible Arbeitsformen, die unterschiedliche Verträge erfordern. Es ist normal, dass Sie nicht wissen, was genau in Ihrem Vertrag stehen sollte. Wenden Sie sich in diesem Fall an ein Dienstleistungszentrum der CSC. Unsere Mitarbeiter können Ihnen Erklärungen zu den verschiedenen Einstellungsplänen, zu den besonderen Statuten und deren Inhalt geben.
Weitere Informationen zu folgenden Themen finden Sie an anderer Stelle auf unserer Website:

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