Mit Dienstleistungsschecks arbeiten
Das System der Dienstleistungsschecks fördert die Entwicklung bürgernaher Dienste und Beschäftigungen.

Dienstleistungschecks: Haushaltshilfen für Privatpersonen
Das System der Dienstleistungsschecks soll die Entwicklung bürgernaher Dienste und Beschäftigungen fördern. Laut derzeitiger Gesetzgebung handelt es sich um Haushaltshilfen für Privatpersonen:
- Am Wohnsitz des Benutzers: putzen, waschen, bügeln, flicken, kochen.
- Außerhalb des Wohnsitzes des Benutzers: Einkäufe tätigen, bügeln, Transport von weniger mobilen Personen.
Dieses System zielt darauf ab, Tätigkeiten, die oft schwarz verrichtet werden, in den normalen Arbeitskreislauf zu integrieren.
Diese Dienstleistungen werden von Unternehmen angeboten, die vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung genehmigt wurden.
Wie funktioniert das System der Dienstleistungsschecks?
Wenn Sie dieses System verwenden wollen, um ihre Haushaltshilfe zu bezahlen, müssen Sie einen Vertrag mit der Gesellschaft der Dienstleistungsschecks abschließen. Sie bezahlen diesen Dienst mit Schecks, die Sie bei einer Gesellschaft kaufen, die Dienstleistungsschecks ausstellt (derzeit Sodexo).
Für jeden Dienstleistungsscheck erhält das Unternehmen der Dienstleistungsschecks einen "Erstattungswert", derzeit 22,04 Euro. In Wallonien wird dies von der Wallonischen Region bezahlt, in Brüssel durch die Brüsseler Region und in Flandern durch die Flämische Region.
Dieser Betrag muss die Lohnkosten sowie die Funktionskosten des Unternehmens der Dienstleistungsschecks abdecken.
Die Dienstleistungsschecks bestellen: Wie viel muss man ausgeben?
Der Scheck hat einen gesetzlich festgelegten Wert. Dieser beläuft sich auf 9 Euro für die 400 ersten gekauften Schecks und auf 10 Euro für die 100 nächsten Schecks.
Die allgemeine Regel begrenzt die Dienstleistungsschecks auf 500 Schecks pro Nutzer und pro Jahr (400 Schecks zu 9 Euro und 100 Schecks zu 10 Euro).
Pro Haushalt können 1000 Schecks gekauft werden (800 Schecks zu 9 Euro und 200 Schecks zu 10 Euro). Jedes Haushaltsmitglied darf nur 500 Schecks pro Ziviljahr bestellen. Seit dem 1. Januar 2014 ist der steuerlich absetzbare Betrag auf 1.400 Euro pro Person und pro Jahr begrenzt.
Für gewisse Personenkategorien (allein erziehende Familien, behinderte Personen, Eltern eines behinderten Kindes, Nutzer einer Hilfszulage für ältere Personen) wurde die Höchstanzahl Schecks auf 2000 pro Ziviljahr begrenzt (alle zu 9 Euro).
Sie möchten als Haushaltshilfe oder in einem Bügelatelier arbeiten?
Der Arbeitnehmer ist durch einen Arbeitsvertrag an das Unternehmen der Dienstleistungsschecks gebunden. Ein solches Unternehmen ist ein Unternehmen wie jedes andere, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer den normalen Regeln des Arbeitsrechtes untersteht.
Um im Rahmen der Dienstleistungsschecks beschäftigt zu werden, gelten keine besonderen Bedingungen (Einschreibung als Arbeitsuchender, Arbeitslosenzulagen, usw.).