Ihre Rechte 
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Berechnung Rentenbetrag

 

Die Höhe Ihrer Rente entspricht einem bestimmten Prozentsatz Ihres durchschnittlichen Lohns während Ihrer gesamten Laufbahn.

Die Berechnung des Betrages Ihrer Altersrente ist recht komplex. Für jedes Jahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember) Ihrer Berufslaufbahn wird der Bruttolohn, den Sie verdient haben, festgelegt und dieser wird mit einem Aufwertungskoeffizienten multipliziert. Für die Jahre 1955 – 1974 gibt es zudem einen Koeffizienten des Wohlbefindens. 

Bestimmte Inaktivitätsperioden werden berücksichtigt, das heißt der Arbeit gleichgestellt. Es handelt sich dabei um die sogenannten „sozialen Risiken“: Krankheit, Arbeitsunfall, Arbeitslosigkeitsperioden, usw. Diese gleichgestellten Perioden werden nach den Regeln, wie sie für die Hinterbliebenenrente bestehen, festgelegt.

Dieser Jahreslohn wird durch 45 geteilt, d.h. durch die Anzahl Jahre einer vollständigen Laufbahn. Der so erhaltene Betrag wird mit 0,6 (60 %) multipliziert für die Rente eines Alleinstehenden und mit 0,75 (75 %) für die Rente eines Haushaltsvorstandes.

«Haushaltsvorstand» und «Alleinstehend»

Den Satz als Haushaltsvorstand können Sie als Mann oder Frau beziehen, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner entweder nicht arbeitet (oder innerhalb der für Rentner genehmigten Grenzen) oder wenn er keine Rente oder Ersatzeinkommen bezieht, das über dem Unterschied zwischen dem Satz für Haushaltsvorstände und dem Satz für Alleinstehende liegt. In diesem Fall wird Ihre Rente um den Vorteil, den Ihr Ehepartner bezieht, gekürzt. 

In allen anderen Fällen wird die Rente zum Satz für Alleinstehende berechnet. 

Urlaubsgeld

Als Rentner(in) erhalten Sie Urlaubsgeld, das mit der Rente des Monats Mai gezahlt wird.

Zahlung der Rente

Die Renten werden monatlich durch eine Überweisung auf Ihr Bankkonto gezahlt. Sie müssen dem Föderalen Pensionsdienst (FPD) jährlich eine «Lebensbescheinigung», die von der Gemeinde erstellt wird, zukommen lassen.