Die Hinterbliebenenrente

Verstirbt Ihr Ehepartner, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente beziehen.
Die Hinterbliebenenrente wird dem Ehepartner des verstorbenen Arbeitnehmers (w/m) gewährt. Sie steht nur den verheirateten Personen zu.
Diese Ehe muss mindestens ein Jahr gedauert haben, außer:
Für diese Bedingung der Dauer der Ehe wird das gesetzliche Zusammenwohnen der Ehe gleichgestellt, insofern der Nutznießer zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war.
Die Gewährung der Hinterbliebenenrente hängt aber zudem von einer immer strenger werdenden Altersbedingung ab. Um sie in Anspruch nehmen zu können, muss der/die Hinterbliebene folgende Altersbedingung erfüllen:
Erfüllen Sie diese Altersbedingung nicht, können Sie eine Übergangsentschädigung erhalten während zwei Jahren wenn Sie Kinder zu Lasten haben, sonst während einem Jahr.
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