Die Mindestrente

Nach dreißig Jahren Laufbahn haben Sie als Arbeitnehmer Anrecht auf eine gesetzliche Mindestrente. Doch was bedeutet das?
Nach dreißig Jahren Laufbahn haben Sie als Arbeitnehmer Anrecht auf eine gesetzliche Mindestrente. Doch was bedeutet das?
Nach dreißig Jahren Laufbahn haben Sie Anrecht auf eine gesetzliche Mindestrente.
Der Betrag, den Sie erhalten, hängt von der Dauer Ihrer Laufbahn ab (Anzahl gearbeitete Jahre). Die Mindestrente beläuft sich aktuell auf 1.220 Euro.
Wenn Sie keine vollständige Laufbahn haben (45 Jahre), aber mindestens zwei Drittel dieser Dauer erreicht haben (also dreißig Jahre) im Rahmen einer Vollbeschäftigung im System der Lohnempfänger, erhalten Sie die entsprechend der Dauer Ihrer Laufbahn proportionale Mindestrente. Also bei 2/3 einer vollständigen Laufbahn erhalten Sie 2/3 der Mindestrente.
Wenn Sie zum Beispiel 36 Jahre gearbeitet haben, erhalten Sie eine Mindestrente von 970 Euro.
Die CSC verwendet Cookies, um ihre Websites zu betreiben, personalisierte Informationen anzubieten und die Benutzererfahrung zu optimieren. Indem Sie auf „Alle Cookies akzeptieren“ klicken, autorisieren Sie die Platzierung von Analyse- und Marketing-Cookies, die auch von unseren Partnern verwendet werden können. Sie können Ihre Präferenzen auch über die Taste „Ihre Präferenzen verwalten“ auswählen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Nutzungspolitik und unserer Datenschutzrichtlinie.