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Die Zusatzrente

Die Zusatzrente bildet den zweiten und dritten Pensionspfeiler

Der zweite Pensionspfeiler umfasst die Rentensysteme, die sich auf Ihre Beschäftigungssituation beziehen:

  • Die Gruppenversicherung oder der Pensionsfonds, der von Ihrem Arbeitgeber (betriebliche Altersvorsorge) oder vom Sektor, in dem Sie tätig sind, angeboten wird (sektoraler Zusatzrentenplan); 
  • Das individuelle Pensionsengagement eines Arbeitnehmers oder eines Unternehmensleiters;
  • Ruhende Rentenpläne bei einem früheren Arbeitgeber oder in einem anderen Sektor.

Zu den gängigsten Zusatzrenten gehört die betriebliche Altersvorsorge. In diesen Rentenplänen verpflichtet sich der Arbeitgeber, eine Zusatzrente für alle seine Arbeitnehmer oder für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern aufzubauen. Zu diesem Zweck kann er eine Gruppenversicherung abschließen oder, im Falle eines großen Unternehmens, einen Pensionsfonds einrichten, der in der Regel dem Personal des Organisators vorbehalten ist.

Gut zu wissen:

  • Eine Zusatzrente sieht in der Regel eine vorzeitige Todesfallleistung (Todesfalldeckung) vor.
  • Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente wird die Zusatzrente fast immer als Kapital, also in einer Einmalzahlung unmittelbar nach dem Renteneintritt, ausgezahlt. Sie haben jedoch das Recht, die Auszahlung in Form einer Rente zu verlangen; 
  • Manchmal ist vorgesehen, dass der Arbeitnehmer durch Abzüge vom monatlichen Nettogehalt teilweise zur Finanzierung seiner Zusatzrente beiträgt. In diesem Fall finden Sie diese Informationen auf Ihrer Lohnabrechnung.

Zum dritten Pfeiler gehören Renten, die Sie individuell aufbauen, wenn Ihre Mittel es zulassen. Dazu gehören z.B. das Pensionssparen, Lebensversicherungen im Rahmen des Steuersystems "langfristiges Sparen" usw. Diese Art von Pensionspfeiler ist nicht obligatorisch und nicht an Ihren sozialen Status als Arbeitnehmer gebunden.