Die Zusatzrente

Die Zusatzrente bildet den zweiten und dritten Pensionspfeiler
Der zweite Pensionspfeiler umfasst die Rentensysteme, die sich auf Ihre Beschäftigungssituation beziehen:
- Die Gruppenversicherung oder der Pensionsfonds, der von Ihrem Arbeitgeber (betriebliche Altersvorsorge) oder vom Sektor, in dem Sie tätig sind, angeboten wird (sektoraler Zusatzrentenplan);
- Das individuelle Pensionsengagement eines Arbeitnehmers oder eines Unternehmensleiters;
- Ruhende Rentenpläne bei einem früheren Arbeitgeber oder in einem anderen Sektor.
Zu den gängigsten Zusatzrenten gehört die betriebliche Altersvorsorge. In diesen Rentenplänen verpflichtet sich der Arbeitgeber, eine Zusatzrente für alle seine Arbeitnehmer oder für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern aufzubauen. Zu diesem Zweck kann er eine Gruppenversicherung abschließen oder, im Falle eines großen Unternehmens, einen Pensionsfonds einrichten, der in der Regel dem Personal des Organisators vorbehalten ist.
Gut zu wissen:
- Eine Zusatzrente sieht in der Regel eine vorzeitige Todesfallleistung (Todesfalldeckung) vor.
- Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente wird die Zusatzrente fast immer als Kapital, also in einer Einmalzahlung unmittelbar nach dem Renteneintritt, ausgezahlt. Sie haben jedoch das Recht, die Auszahlung in Form einer Rente zu verlangen;
- Manchmal ist vorgesehen, dass der Arbeitnehmer durch Abzüge vom monatlichen Nettogehalt teilweise zur Finanzierung seiner Zusatzrente beiträgt. In diesem Fall finden Sie diese Informationen auf Ihrer Lohnabrechnung.
Zum dritten Pfeiler gehören Renten, die Sie individuell aufbauen, wenn Ihre Mittel es zulassen. Dazu gehören z.B. das Pensionssparen, Lebensversicherungen im Rahmen des Steuersystems "langfristiges Sparen" usw. Diese Art von Pensionspfeiler ist nicht obligatorisch und nicht an Ihren sozialen Status als Arbeitnehmer gebunden.
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Wo finde ich Informationen zu meiner Zusatzrente?
Alle Informationen finden Sie ganz einfach auf der Website www. MyPension.be. Auf dieser Website der öffentlichen Hand finden Sie alle Informationen zur gesetzlichen Rente, aber auch zur Zusatzrente.
Sobald Sie eingeloggt sind (Sie können dies z. B. über die ItsMe-App oder mit Ihrer E-ID tun), werden Sie auf die nächste Seite weitergeleitet. Klicken Sie auf «Meine Zusatzrente», um einen Überblick über die bestehenden Rentenpläne zu erhalten, und zwar nicht nur über diejenigen, denen Sie derzeit über Ihren Arbeitgeber und/oder Sektor (paritätische Kommission) angeschlossen sind, sondern auch über alle ruhenden Pläne (die mit Ihren ehemaligen Arbeitgebern verbunden sind) des zweiten Pensionspfeilers.
Sie haben die Möglichkeit, die Details für jeden Pensionsplan, dem Sie angehören, anzusehen und herunterzuladen. Hier finden Sie auch die Pensionsregelung und für jeden Plan die Kontaktdaten des Arbeitgebers, der den Plan abgeschlossen hat, und der für die Verwaltung Ihres Plans zuständigen Pensionseinrichtung (Versicherung oder Pensionsfonds).
Bitte beachten Sie:
- Der jährliche Pensionsauszug (Rentenbescheid) enthält insbesondere die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte.
- MyPension.be bleibt die einzige Quelle für diese Informationen.
- Es ist wichtig, dass Sie eingeloggt sind und eventuell die E-Box aktivieren, die Sie informiert, sobald neue Informationen auf MyPension verfügbar sind.
Warum eine Zusatzrente abschließen?
- Bei Arbeitnehmern, die im Ruhestand ausschließlich auf ihre gesetzliche Rente als Einkommensquelle angewiesen sind, sinkt das monatliche Einkommen im Vergleich zum letzten Vollzeitgehalt erheblich. Bei der CSC sorgen wir dafür, dass alle Mitarbeiter eine gute gesetzliche Rente erhalten. Dies ist unser ständiges Anliegen. Der Bezug einer Zusatzrente ist jedoch wegen der verschiedenen Auswirkungen des gesetzlichen Rentensystems sinnvoll, wie z. B. der Begrenzung des Lohnes, der bei der Berechnung der gesetzlichen Rente berücksichtigt wird. Aufgrund dieses Mechanismus ist die Differenz zwischen dem zuletzt bezogenen Lohn und der Höhe der gesetzlichen Rente oft erheblich.
- Die öffentliche Hand unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Aufbesserung der gesetzlichen Rente, indem sie steuerliche und soziale Maßnahmen ergreift, die den Aufbau des zweiten Pfeilers unterstützen.
- Sektorale Rentenpläne fördern eine größere Loyalität gegenüber den betreffenden Sektoren, und auch auf Unternehmensebene abgeschlossene Rentenpläne zielen darauf ab, Mitarbeiter zu halten. Die CSC unterstützt jedoch die Möglichkeit für junge und flexible Arbeitnehmer, eine Zusatzrente aufzubauen. Wir haben in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass kurze Beschäftigungszeiten nicht für die Zusatzrente verloren gehen. Dies liegt daran, dass Arbeitnehmer mit einem Zusatzrentenplan (auf Sektoren- oder Unternehmensebene) vom ersten Tag an gemeldet sein müssen und ihre Ansprüche nicht durch einen Arbeitsplatzwechsel verlieren können.
- Darüber hinaus setzt sich die CSC für die Umsetzung der Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten ein und für die gesetzliche Verpflichtung zur Harmonisierung der Statuten, die ab 2030 in allen Sektoren und Unternehmen gelten soll.
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Welchen Betrag kann ich im Rentenalter von meiner Zusatzrente erwarten?
Wenn Sie bereits einem oder mehreren Pensionsplänen angehören, finden Sie auf der Website MyPension.be eine genaue Schätzung dessen, was diese Pläne (in Form eines Kapitalbetrags oder in eine monatliche Rente umgewandelt) in Bezug auf das Gesamteinkommen im Ruhestand darstellen.
Um eine genaue Schätzung zu erhalten, ob Sie in den Ruhestand gehen möchten, können Sie die Daten auf MyPension.be unter den Rubriken "Meine gesetzliche Rente" und "Meine Zusatzrente" konsultieren und mit Ihrem Einkommen als Arbeitnehmer vergleichen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Zusatzrente haben, empfehlen wir Ihnen daher, sich zuerst an MyPension.be zu wenden. Wenn Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, wenden Sie sich an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers oder, wenn es sich um einen ruhenden Plan handelt, an die Renteneinrichtung, die für die Verwaltung des Plans zuständig ist.
Wenn Sie keine (zufriedenstellende) Antwort erhalten, können Sie sich als CSC-Mitglied an unsere Spezialisten wenden.Wie auf dem obigen Bildschirm zu sehen ist, bietet MyPension.be auch interessante Informationen über (die Schätzung) Ihrer gesetzlichen Rente, die Ihrem ersten Rentenpfeiler entspricht. MyPension.be beschränkt sich jedoch auf die 1. und 2. Pfeiler und enthält daher keine Angaben zum individuellen und optionalen 3. Pfeiler.