Einkommensgarantie für Betagte

Die Einkommensgarantie für betagte Personen (EGB) ist eine Hilfszulage für Personen ab 65 Jahren, die vom Föderalen Pensionsdienst (FPD) gezahlt wird. Es ist ein soziales Schutznetz für all jene, deren Rente (Alters- oder Hinterbliebenenrente) nicht das Niveau der Mindestrente erreicht.
Um diese zu erhalten gibt es keine Bedingung der Berufslaufbahn, aber eine Prüfung der Existenzmittel.
Die EGB wird nicht automatisch gewährt. Es muss ein Antrag beim Föderalen Pensionsdienst gestellt werden.
Die CSC verwendet Cookies, um ihre Websites zu betreiben, personalisierte Informationen anzubieten und die Benutzererfahrung zu optimieren. Indem Sie auf „Alle Cookies akzeptieren“ klicken, autorisieren Sie die Platzierung von Analyse- und Marketing-Cookies, die auch von unseren Partnern verwendet werden können. Sie können Ihre Präferenzen auch über die Taste „Ihre Präferenzen verwalten“ auswählen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Nutzungspolitik und unserer Datenschutzrichtlinie.