Wissenswertes zur Rentenregelung
im Privatsektor

Nachstehend finden Sie alle wichtigen Informationen über das Rentensystem.
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Was ist der erste Pensionspfeiler?
Die gesetzliche Rente in der Sozialversicherung setzt sich aus der Altersrente und der Hinterbliebenenrente zusammen. Sie bilden den ersten Pfeiler und decken 2 soziale Risiken ab:
- Das Alter: Sie erhalten eine gewöhnliche Rente, auch Altersrente genannt.
- Die Verwitwung, d. h. der Einkommensverlust des Ehegatten eines Arbeitnehmers, siehe Hinterbliebenenrente.
Der erste Pensionspfeiler besteht aus 3 Pensionssystemen. Von welchem System Sie profitieren, hängt von Ihrer Karriere ab. Es gibt deutliche Unterschiede in den Systemen, sowohl in Bezug auf die Leistungen als auch auf die Beiträge.
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Welche Rentensysteme gibt es?
In den meisten Fällen bauen Arbeitnehmer Rechte in einem der folgenden Rentensysteme auf:
- das System der Arbeitnehmer: Dieses System gilt für Arbeitnehmer im Privatsektor, aber auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor, die nicht ernannt wurden;
- die Systeme des öffentlichen Rechts: Beamte und Lehrer des freien Netzwerks, die auf Dauer ernannt wurden;
- das System der Selbstständigen.
In dieser Rubrik finden Sie weitere Informationen über die Regelung im Privatsektor. Wenn Sie sich über das öffentliche Recht informieren möchten, besuchen Sie bitte die Website der CSC Services publics.
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Was ist das gesetzliche Rentenalter?
Das gesetzliche Rentenalter liegt derzeit bei 65 Jahren sowohl für Männer als auch für Frauen. Diese Regel ist seit 2009 in Kraft. Die Regierung Michel I hat jedoch beschlossen, dieses Alter ab 2025 auf 66 Jahre und ab 2030 auf 67 Jahre anzuheben.
Ihre Rente beginnt frühestens am 1. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem Sie das Rentenalter erreichen.
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Was ist der vorzeitige (vorgezogene) Ruhestand?
Arbeitnehmer mit einer ausreichend langen Berufstätigkeit können vorzeitig in den Ruhestand gehen, was möglich ist mit:
- 60 Jahren und 44 Berufsjahren.
- 61 Jahren und 43 Berufsjahren.
- 63 Jahren und 42 Berufsjahren.
Die vorgezogene Rente wird auf der Grundlage der tatsächlichen Laufbahn berechnet. Wenn Sie im Alter von 60 Jahren eine 44-jährige Karriere hinter sich haben, beträgt Ihre Rente 44/45tel.
Berechnung der Laufbahn
Die Dauer Ihrer Karriere wird nicht nur anhand der Anzahl der Jahre bestimmt, die Sie als Arbeitnehmer gearbeitet haben. Auch die Zeit, die Sie als Beamter oder Selbstständiger gearbeitet haben, wird berücksichtigt. Gleiches gilt für Laufbahnen im Ausland, sofern internationale Abkommen mit diesen Ländern bestehen.
Um die genaue Berechnung Ihres Rentenbetrages zu erhalten, besuchen Sie die Website www.mypension.be. Über dieses Online-Portal erhalten Sie personalisierte Informationen rund um Ihre gesetzliche Rente und Zusatzrente.
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Was ist der Pensionsbonus und wann habe ich Anspruch darauf?
Wenn Sie bereits im Ruhestand sind, aber weiter arbeiten, haben Sie Anspruch auf einen Pensionsbonus.
Diesen Pensionsbonus können Sie maximal 3 Jahre lang in Anspruch nehmen. Je länger Sie weiterarbeiten, desto höher ist der Betrag Ihres Pensionsbonus. Sobald Sie aufhören zu arbeiten, haben Sie keinen Anspruch mehr auf den Pensionsbonus.
Achtung: Sie können erst ab dem 1. Juli 2024 einen Pensionsbonus aufbauen und frühestens ab dem 1. Januar 2025 in Rente gehen.
Bonustage
Folgende Tage werden für Ihren Pensionsbonus berücksichtigt:
- Die tatsächlich gearbeiteten Tage, für die Sie einen Lohn erhalten haben. Urlaubstage, Feiertage, Arbeitstage im Rahmen eines Flexi-Jobs zum Beispiel...
- die gleichgestellten Tage mit einem Maximum von 30 Tagen pro Jahr, wie z. B. thematischer Urlaub oder unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Ausnahme: Tage der Laufbahnunterbrechung, des Zeitkredits oder des Zeitkredits am Laufbahnende werden nicht berücksichtigt.
Gut zu wissen:
- Der Pensionsbonus wird Ihnen automatisch gewährt. Sie müssen ihn nicht beantragen.
- Auf mypension.be können Sie herausfinden, wann Sie den Pensionsbonus beanspruchen können und ob Sie eine volle Berufslaufbahn haben.
- Der Betrag Ihres Pensionsbonus hängt davon ab, wie viele Berufsjahre Sie zum frühesten Zeitpunkt der Pensionierung haben. Sie können wählen, ob Sie Ihren Bonus auf einmal oder in monatlichen Zahlungen erhalten möchten.
- Der Bonus ist gedeckelt.
i Die aktuellsten Informationen finden Sie unter www.bonuspension.be
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Wann kann ich eine Rente zum Haushaltssatz beantragen?
Sowohl Männer als auch Frauen können eine Rente zum Haushaltsatz erhalten, sofern sie verheiratet sind oder rechtlich zusammenleben und Ihr Partner:
- nicht oder nicht über die für Rentner zulässigen Beträge hinaus arbeitet;
- keine Rente oder kein Ersatzeinkommen erhält, das höher ist als die Differenz zwischen dem "Satz für Haushalte" und dem "Satz für Alleinstehende".
Ist das der Fall? Die Leistung Ihres Partners wird dann von Ihrer Rente abgezogen.
In allen anderen Fällen wird die Rente nach dem "Satz für Alleinstehende" berechnet.
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Was ist mit meiner Rentenzahlung?
Ihre Rente wird monatlich auf Ihr Bankkonto überwiesen. Jedes Jahr müssen Sie dem FPD ein "Lebenszertifikat" vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Eine genaue Berechnung Ihrer Rente oder detaillierte Informationen zur Auszahlung Ihrer Rente finden Sie unter www.mypension.be. Über dieses Online-Portal erhalten Sie personalisierte Informationen rund um Ihre gesetzliche Rente und Zusatzrente.
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Habe ich als Rentner auch Anrecht auf Urlaubsgeld?
Ja, Sie erhalten auch ein Urlaubsgeld. Dieses wird gemeinsam mit Ihrer Rente vom Monat Mai ausgezahlt.
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Was ist die Hinterbliebenenrente?
Im Falle einer Verwitwung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente beziehen.
Die Hinterbliebenenrente wird dem Ehegatten des verstorbenen Arbeitnehmers gewährt. Nur Verheiratete können davon profitieren.
Die Ehe muss mindestens ein Jahr gedauert haben, außer:
- Wenn das Paar ein Kind hat, das Anspruch auf Kindergeld hat.
- Wenn der Tod auf einen Unfall zurückzuführen ist, der sich nach der Eheschließung ereignet hat.
Für diese Bedingung der Dauer der Ehe wird das eheliche Zusammenleben der Ehe gleichgestellt, wobei davon ausgegangen wird, dass der Begünstigte zum Zeitpunkt des Todes verheiratet sein musste.
Die Gewährung der Hinterbliebenenrente wird auch immer restriktiver vom Alter abhängig gemacht:
2018: 46 Jahre und sechs Monate2019: 47 Jahre2020: 47 Jahre und sechs Monate2021: 48 Jahre2022: 48 Jahre und sechs Monate2023: 49 Jahre2024: 49 Jahre und sechs Monate2025: 50 Jahre2026: 51 Jahre2027: 52 Jahre2028: 53 Jahre2029: 54 JahreAb dem 1. Januar 2030 wird man 55 Jahre alt sein müssen, um eine Hinterbliebenenrente erhalten zu können.
Wenn Sie das Mindestalter für den Bezug einer Hinterbliebenenrente nicht erfüllen, können Sie mit unterhaltsberechtigten Kindern zwei Jahre lang Überbrückungsgeld beziehen, ansonsten ein Jahr.
