Zusatzpension

Die gesetzlichen Renten der sozialen Sicherheit (Alters- und Hinterbliebenenrente) bilden den sogenannten ersten Pensionspfeiler.
Es gibt aber noch zwei weitere Pfeiler:
Der zweite Pfeiler umfasst Pensionssysteme, die an eine Arbeitssituation gebunden sind:
Die sozialen Pensionspläne können zwei Formen annehmen:
Der dritte Pensionspfeiler betrifft die Renten, die Sie sich selbst aufbauen können, wenn Sie die Mittel dazu haben: Pensionssparen, Lebensversicherung.
Die CSC verwendet Cookies, um ihre Websites zu betreiben, personalisierte Informationen anzubieten und die Benutzererfahrung zu optimieren. Indem Sie auf „Alle Cookies akzeptieren“ klicken, autorisieren Sie die Platzierung von Analyse- und Marketing-Cookies, die auch von unseren Partnern verwendet werden können. Sie können Ihre Präferenzen auch über die Taste „Ihre Präferenzen verwalten“ auswählen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Nutzungspolitik und unserer Datenschutzrichtlinie.