Bürgerliche Abwesenheit

Unter bürgerliche Abwesenheit versteht man das Recht des Arbeitnehmers, der Arbeit ohne Lohnverlust fernzubleiben wegen bestimmter familiärer Umstände oder um zivile Pflichten wahrzunehmen.
Art, Dauer und Bedingungen
Die Dauer Ihrer Abwesenheit hängt von der Art des Ereignisses ab, für das Sie die bürgerliche Abwesenheit beantragen.
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Ausübung der Funktionen des Beisitzers
Ausübung der Funktionen als Beisitzer
- eines Wahlbüros bei Parlaments-, Provinz- und Gemeinschaftswahlen: die notwendige Zeit mit einem Maximum von fünf Tagen.
- eines Hauptwahlbüros bei den Wahlen des Europäischen Parlaments: die notwendige Zeit mit einem Maximum von fünf Tagen.
- eines Hauptauszählungsbüros bei Parlaments-, Provinz- und Gemeinschaftswahlen: die notwendige Zeit mit einem Maximum von fünf Tagen.
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Teilnahme an einer Jury, als Zeuge vor Gericht...
Teilnahme an einer Jury, Vorladung als Zeuge vor Gericht oder persönliche Vorladung durch das Arbeitsgericht:die notwendige Zeit mit einem Maximum von fünf Tagen. -
Teilnahme an einem Familienrat durch den Friedensrichter
Teilnahme an einer Versammlung des Familienrates nach Vorladung durch den Friedensrichter:die notwendige Zeit mit einem Maximum von einem Tag. -
Kommunion oder Jugendweihe des Kindes
Kommunion oder Jugendweihe des Kindes des Arbeitnehmers oder seines Ehepartners: Tag des Ereignisses oder normaler Arbeitstag unmittelbar davor oder danach, wenn dieses auf einen Sonntag, Feiertag oder einen gewöhnlichen freien Tag fällt.
Achtung: Im Falle der Kommunion oder Jugendweihe nach Ablauf der Pflegezeit gilt diese Bestimmung nur, wenn das in der Pflegefamilie untergebrachte Kind seit drei Jahren ununterbrochen Teil der Pflegefamilie war.
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Priesterweihe oder Ordenseintritt
Priesterweihe oder Ordenseintritt eines Kindes des Arbeitnehmers oder des Ehepartners, eines Bruders, einer Schwester, eines Schwagers oder einer Schwägerin des Arbeitnehmers: der Tag der Weihe. -
Im Todesfall
Die Gesetzgebung erlaubt es dem Arbeitnehmer, seinen Trauerurlaub zu einem anderen Zeitpunkt zu nehmen, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers.
- Vom Partner oder Kind des Arbeitnehmers oder Partners: zehn Tage. Die ersten drei Tage muss der Arbeiter in der Zeit einnehmen, die am Tag des Todes beginnt und am Tag der Beerdigung endet. Die verbleibenden sieben Tage dürfen der Mitarbeiter im Jahr nach dem Tod frei nehmen.
- Ein Kind, das in eine Pflegefamilie integriert wird:
- Zehn Tage, wenn der Arbeitnehmer Pflegeelternteil in einer Langzeitpflege ist oder war (länger als sechs Monate). Die ersten drei Tage sollen in der Zeit zwischen Tod und Beerdigung stattfinden. Die verbleibenden sieben Tage können im Jahr nach dem Tod frei genommen werden.
- Im Kontext einer kurzfristigen Pflegefamilie (weniger als sechs Monate) haben Pflegeeltern Anspruch auf einen Tag Trauerurlaub, der am Tag der Beerdigung genommen wird.
- Vater, Mutter, Schwiegervater, zweiter Ehemann der Mutter, Schwiegermutter, zweite Ehefrau des Vaters oder Partners des Arbeitnehmers: 3 Tage, die im Zeitraum gewählt werden, der am Tag des Todes beginnt und am Tag der Beerdigung endet. Im Kontext einer langfristigen Pflegefamilie (geplant für mindestens 6 Monate) wird die familiäre Bindung zum Pflegekind der familiären Bindung zum (eigenen) Kind gleichgestellt. Daher setzt sie den Pflegevater mit dem Vater gleich, die Pflegemutter mit der Mutter usw. Diese Bestimmung gilt im Falle eines Todes während oder nach der Pflegezeit.
- Ein Bruder, eine Schwester, eine Schwägerin, ein Schwager, ein Großvater, eine Großmutter, ein Enkelkind, ein Urgroßvater, eine Urgroßmutter, ein Urenkel, ein Schwiegersohn oder eine Schwiegertochter des Arbeitnehmers oder dessen Partner
- Wenn die verstorbene Person unter demselben Dach wie der Arbeitnehmer lebte: zwei Tage, die im Zeitraum gewählt werden, der am Tag des Todes beginnt und am Tag der Beerdigung endet.
- Wenn die verstorbene Person nicht unter demselben Dach wie der Arbeitnehmer lebte: am Tag der Beerdigung.
Achtung: Im Todesfall nach Ablauf der Pflegezeit gilt diese Bestimmung nur, wenn das in der Pflegefamilie untergebrachte Kind seit drei Jahren ununterbrochen Teil der Pflegefamilie war.
Für den Trauerurlaub versteht ma unter Partner: Ehepartner oder zusammenlebende Partner (rechtlich oder de facto).
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Heirat
- Heirat des Arbeitnehmers: 2 Tage, die der Arbeitnehmer in der Woche der Heirat oder in der ihr folgenden Woche nehmen kann.
- Heirat eines Kindes des Arbeitnehmers oder des Ehegatten; des Bruders, der Schwester, des Schwagers, der Schwägerin, des Vaters, der Mutter, des Schwiegervaters, der Schwiegermutter, des zweiten Gatten der Mutter, der zweiten Gattin des Vaters, des Enkelkindes des Arbeitnehmers: Tag der Heirat.
Im Kontext einer langfristigen Pflegefamilie (für mindestens sechs Monate) wird die familiäre Beziehung zum Pflegekind genauso behandelt wie die familiäre Beziehung zum (eigenen) Kind. So setzt er den Pflegebruder mit dem Bruder, den Pflegegroßvater mit dem Großvater gleich usw.
Achtung: Im Falle der Heirat nach Ablauf der Pflegezeit gilt diese Bestimmung nur, wenn das in der Pflegefamilie untergebrachte Kind seit drei Jahren ununterbrochen Teil der Pflegefamilie war.
