Weiterbildungen

Wenn Sie im Privatsektor oder in einem öffentlichen Unternehmen als Vertragsbeschäftigter arbeiten und Weiterbildungen während oder außerhalb Ihrer Arbeitszeiten folgen möchten oder eine Prüfung vor der Jury Central oder zur Anerkennung Ihrer Kompetenzen ablegen möchten, haben Sie Anrecht auf eine gewisse Anzahl freier Stunden mit Lohnfortzahlung. Es handelt sich hier um den bezahlten Bildungsurlaub.
Wenn Sie in einem Unternehmen von bis zu 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind oder wenn Sie haupt- oder nebenberuflich selbstständig sind und einen Kurs in Sprachen oder in einem bestimmten Bereich belegen möchten, bietet Ihnen der Weiterbildungsscheck die Möglichkeit, die Kosten dieser Weiterbildung um die Hälfte zu reduzieren (nur in der Wallonischen Region französischer Sprache).
Weitere Infos:
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