Elternurlaub

Dank des Elternurlaubs verfügen Sie über mehr Zeit für Ihr Kind und Sie erhalten eine Entschädigung des LfA.
Dank des Elternurlaubs verfügen Sie über mehr Zeit für Ihr Kind und Sie erhalten eine Entschädigung des LfA.
Im Rahmen des Elternurlaubs können Sie:
Der Elternurlaub ist ein thematischer Urlaub. Als Vater oder Mutter erhalten Sie somit mehr Zeit für Ihre Kinder. Während dieses Elternurlaubs erhalten Sie eine Entschädigung des LfA.
Der vollzeitige und halbzeitige Elternurlaub kann mit dem Einverständnis des Arbeitgebers in kürzere Perioden aufgeteilt werden:
Für die Reduzierungen um 1/5 oder 1/10 besteht keine Möglichkeit, diese in kürzeren Perioden in Anspruch zu nehmen.
Achtung: Der Elternurlaub ist ein individuelles Recht für die Arbeitnehmer im Privatsektor. Es gilt auch für das Personal der lokalen Behörden (Gemeinden und Interkommunalen) und der provinzialen Behörden.
Klicken Sie auf "mein Sektor" und wählen Sie Ihre Region und Ihren Sektor. Sie erhalten dort weitere Informationen, die auf Ihre Situation abgestimmt sind.
Der Elternurlaub kann ab der Geburt und bis zum 12. Geburtstag des Kindes genommen werden. Bei einer Adoption kann er genommen werden bis zum 12. Geburtstag des Kindes ab dem Moment, wo das Kind als Haushaltsmitglied des Arbeitnehmers bei der Gemeinde eingetragen ist.
Der Elternurlaub muss immer beginnen, bevor das Kind das Alter von 12 Jahren erreicht, er kann aber über dessen 12. Geburtstag hinaus genommen werden. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie fragt, den Beginn Ihres Elternurlaubs zu verschieben, kann der 12. Geburtstag überschritten werden.
Bei einem behinderten Kind beträgt die Altersgrenze 21 Jahre.
Der Arbeitnehmer muss innerhalb der 15 Monate vor dem Antrag seit mindestens 12 Monaten beim Arbeitgeber beschäftigt sein. Bei einem vollzeitigen Elternurlaub spielt die Tatsache, ob der Arbeitnehmer vollzeitig oder halbzeitig beschäftigt ist, keine Rolle. Nur wer vollzeitig beschäftigt ist, kann auf eine Halbzeit, auf 4/5 oder 9/10 reduzieren.
Werden Sie Mitglied und nutzen Sie unsere Hilfe
Um den Elternurlaub zu nehmen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber benachrichtigen.
Spätestens zwei Monate nach Beginn des Elternurlaubs muss der Antrag beim LfA eingereicht werden. Es wird aber empfohlen, dies so schnell wie möglich zu tun. Alle nötigen Dokumente finden Sie auf der Website des LfA.
Sie möchten einen Zeitkredit nehmen? Berechnen Sie die Auswirkungen auf Ihr Einkommen.
Die CSC verwendet Cookies, um ihre Websites zu betreiben, personalisierte Informationen anzubieten und die Benutzererfahrung zu optimieren. Indem Sie auf „Alle Cookies akzeptieren“ klicken, autorisieren Sie die Platzierung von Analyse- und Marketing-Cookies, die auch von unseren Partnern verwendet werden können. Sie können Ihre Präferenzen auch über die Taste „Ihre Präferenzen verwalten“ auswählen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Nutzungspolitik und unserer Datenschutzrichtlinie.