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Pflegeurlaub bei Hospitalisierung eines minderjährigen Kindes

Wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muss, können Sie eine Woche Pflegeurlaub beantragen. Dieser Urlaub kann ein einziges Mal verlängert werden.

Dauer, Form und Bedingungen

Dieser Urlaub beträgt eine Woche und ist um eine weitere Woche verlängerbar.

Dieser Urlaub wird nur in Form einer vollständigen Unterbrechung Ihrer Arbeit gewährt. Wenn Sie feststellen, dass 2 Wochen nicht ausreichen werden, können Sie anschließend auf das normale System des Pflegeurlaubs zurückgreifen, indem Sie die Antragsfrist von 7 Tagen berücksichtigen.

Dieser Urlaub ist ein Recht für die Eltern oder Erziehungsberechtigten, die mit einem Kind zusammenleben. Wenn die Eltern diesen Urlaub nicht nehmen können, steht einem Verwandten diese Möglichkeit offen, der nicht mit dem Kind zusammenwohnt und den Verwandten bis zum 2. Grad, zum Beispiel die Großeltern oder eine ältere Schwester…

Dieses Recht gilt nur im Falle der Einweisung ins Krankenhaus, aber das Kind muss nicht während der gesamten Dauer des Urlaubs im Krankenhaus bleiben. So können Sie ebenfalls diesen Urlaub nutzen, um Ihr Kind anschließend zuhause zu betreuen. 

Wie beantragt man diesen Urlaub?

Der Urlaub muss mindestens 7 Tage vor der Einweisung des Kindes ins Krankhaus beantragt werden. Davon kann aber abgewichen werden, wenn es sich um einen Notfall handelt. In diesem Fall müssen Sie Ihren Arbeitgeber sofort verständigen.

Diesem Antrag fügen Sie ein Attest Ihres Arztes bei, in dem dieser bestätigt, dass eine soziale, familiäre oder psychologische Begleitung notwendig ist. Im Notfall muss auch dieser im Attest bestätigt werden.  

Zudem geben Sie auch eine Bescheinigung des Krankenhauses ab, die die Einweisung des Kindes belegt.

Lohn und Entschädigung

Während des kurzzeitigen Urlaubs aufgrund der Hospitalisierung eines kranken Kindes erhalten Sie keinen Lohn seitens Ihres Arbeitgebers, sondern eine Entschädigung des LfA. Der Betrag dieser Entschädigung ist pauschal und nicht von der Höhe Ihres Lohnes abhängig.

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