Was tun bei (sexueller) Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz?
Es gibt Maßnahmen, um Belästigung zu verhindern oder eine Vermittlung zur Beendigung anzubieten.
Was ist (sexuelle) Belästigung?
Belästigung hat immer schwerwiegende Folgen für die betroffene Person. Jeder Fall ist einer zu viel. Lesen Sie hier, welche Hilfe Ihnen zur Verfügung steht, wenn Sie Opfer von Mobbing, Gewalt oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind. Handeln Sie!
Definition der (sexuellen) Belästigung
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Was ist Belästigung?
- Verschiedene Formen
Mobbing gibt es in unzähligen Formen. Es kann sich um Konflikte, Einschüchterung, Diskriminierung, unangemessenes sexuelles Verhalten, Übergriffe, ... handeln.
Sie können von jeder beliebigen Person belästigt werden. Es kann sich um einen Vorgesetzten oder Kollegen handeln, aber auch um Kunden, Patienten oder sogar externe Personen. Die Täter sind sich oft nicht bewusst, dass sie jemanden belästigen.
- Wo liegt die Grenze?
Wo liegt die Grenze zwischen z. B. "nur zum Spaß" und Mobbing? Es ist ganz einfach: die Grenze des anderen muss respektiert werden.
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Was ist sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung ist schwer zu definieren. Sie kann verbal oder körperlich sein, sei es ein schlechter Witz, Mobbing, ein vermeintliches Kompliment, eine machistische Unternehmenskultur oder eine Verletzung der körperlichen Integrität - ungewollte Berührungen oder Schlimmeres. Sexuelle Belästigung kann außerdem auch virtuell stattfinden, z. B. durch unangemessene Nachrichten oder Fotos.
Sie können von jedermann belästigt werden. Es kann sich um einen Vorgesetzten oder Kollegen handeln, aber auch um Kunden, Patienten oder sogar externe Personen. Die Täter sind sich oft nicht bewusst, dass sie eine Belästigung begehen.
Wo liegt die Grenze zwischen einem "Kompliment" und sexueller Belästigung? Auch hier gilt: Die Grenze des anderen muss respektiert werden.
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Was sagt das Gesetz über Belästigung am Arbeitsplatz?
Werden Sie am Arbeitsplatz eingeschüchtert, Opfer von Gewalt oder sexueller Belästigung, spricht man von Belästigung am Arbeitsplatz. Das Arbeitsschutzgesetz sieht eine Reihe von Präventivmaßnahmen und Schlichtungsmöglichkeiten vor. Ihr Arbeitgeber ist beispielsweise verpflichtet:
- Einen Präventionsberater für psychosoziale Aspekte zu ernennen;
- Präventionsmaßnahmen gegen diese Art von psychischer Belastung am Arbeitsplatz zu ergreifen;
- Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Fall von Belästigung gemeldet wird.
Sie sind also nicht allein!
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Wie weit verbreitet ist (sexuelle) Belästigung?
Ein Viertel der Arbeitnehmer und fast ein Fünftel der Selbstständigen in Flandern gaben in der "werkbaarheidsmeting" 2019 an, dass sie im vergangenen Jahr am Arbeitsplatz belästigt, eingeschüchtert, körperlich angegriffen oder sexuell belästigt wurden. Das ist mehr als bei der vorherigen Erhebung im Jahr 2016.
Der Unterschied zwischen Männern und Frauen ist bei der sexuellen Belästigung am größten, da 1,2 % der Männer und 5,9 % der Frauen angaben, persönlich am Arbeitsplatz damit konfrontiert worden zu sein. Die höhere Opferrate bei weiblichen Arbeitnehmern lässt sich größtenteils dadurch erklären, dass sie überwiegend in den so genannten Kontaktberufen tätig sind.
Als Beweis dafür hat die CSC Nahrung und Dienste 2017 eine Umfrage durchgeführt, die ergab, dass nicht weniger als einer von drei Arbeitnehmern - in der Regel Frauen - im Bereich der Dienstleistungsschecks bereits mit unangemessenem Verhalten konfrontiert wurde. Diese Arbeitnehmer sind sehr verletzlich. Sie arbeiten häufig allein in der Wohnung ihres Kunden, der gleichzeitig der Auftraggeber ist.
An wen können Sie sich im Falle von (sexueller) Belästigung am Arbeitsplatz wenden?
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Belästigung - Wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten oder an die Personalabteilung
Wenn Sie Opfer oder Zeuge von Belästigung sind, ist es wichtig, dass Sie das Ihrem Arbeitgeber melden. Denn er ist gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn Gewalt, Mobbing oder sexuelle Belästigung vorliegen. Es kann sich lohnen, die Arbeitsordnung zu konsultieren, um sich über spezielle Vereinbarungen in Ihrem Unternehmen zu informieren.
- Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten darüber
Lassen Sie die Belästigung nicht aus dem Ruder laufen. Gehen Sie zu Ihrem Vorgesetzten und melden Sie den Vorfall sofort. Erzählen Sie, was passiert ist und inwiefern Sie persönlich betroffen sind. Vergewissern Sie sich, dass er oder sie die Situation ernst nimmt. Legen Sie sofort die nächsten erforderlichen Schritte fest.
- Wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung
Ist Ihr Vorgesetzter in den Vorfall verwickelt, ist Ihr Vertrauensverhältnis nicht optimal oder haben Sie das Gefühl, dass Ihnen nicht zugehört wird? Dann können Sie sich natürlich an Ihre Personalabteilung wenden.
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Belästigung - Wenden Sie sich an die Vetrauensperson
Neben einer Reihe von Präventivmaßnahmen zur Vermeidung von Belästigungen am Arbeitsplatz sieht das Gesetz auch Möglichkeiten zur Schlichtung vor. Es wird insbesondere empfohlen, eine Vertrauensperson im Unternehmen zu benennen.
Wenn Sie lieber anonym bleiben möchten oder auf ausreichende Diskretion Wert legen, kann die Vertrauensperson ein guter Ansprechpartner sein. Diese Person ist im Umgang mit vertraulichen Informationen geschult, kann Ratschläge erteilen und am Arbeitsplatz als Vermittler auftreten. -
Belästigung - Wenden Sie sich an den externen Präventionsdienst
Sie möchten sich lieber nicht an die Vertrauensperson oder den internen Präventionsberater wenden? Vielleicht gibt es in Ihrem Unternehmen keine Vertrauensperson? Oder Sie stellen fest, dass die Vorfälle schwerwiegend sind und sich das Verhalten wiederholt?
In diesem Fall ist es sicher sinnvoll, den externen Präventionsdienst einzuschalten. Sie können sich jederzeit (anonym) an den Präventionsberater für psychosoziale Aspekte wenden, um ein Gespräch zu führen:
- In der Regel handelt es sich dabei um ein vertrauliches und anonymes Gespräch oder eine informelle Beratung.
- Sie können sich auch für eine formelle Intervention entscheiden. In manchen Fällen genießen Sie dann Kündigungsschutz.
Weitere Informationen?
- Wenden Sie sich an Ihren CSC-Gewerkschaftsvertreter oder vereinbaren Sie einen Termin. Die Kontaktangaben finden Sie hier:www.diecsc.be/oeffnungszeiten.
Sie wissen nicht, welcher externe Dienst für Ihr Unternehmen zuständig ist? Suchen Sie ihn in Ihrer Arbeitsordnung oder finden Sie ihn online unter www.seed-connect.be.
- In der Regel handelt es sich dabei um ein vertrauliches und anonymes Gespräch oder eine informelle Beratung.
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Belästigung - Wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft
Vergessen Sie nicht, die Gewerkschaftsvertreter in Ihrem Unternehmen zu informieren. Sie spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Problematik der Belästigung anzugehen:
- Die CSC-Vertreter behandeln Ihren Fall vertraulich, können Sie persönlich beraten und/oder Sie an die zuständigen Stellen verweisen.
- Sie vertreten die Arbeitnehmer auch bei der sozialen Konzertierung mit den Arbeitgebern. Sie setzen problematische Punkte auf die Tagesordnung, beraten oder setzen sich dafür ein, dass (präventive) Maßnahmen zur Vermeidung von Belästigungen ergriffen werden.
Sind Sie mit Belästigung konfrontiert? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren CSC-Gewerkschaftsvertreter oder vereinbaren Sie einen Termin: www.diecsc.be/oeffnungszeiten.
Was tun bei Belästigung am Arbeitsplatz?
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Sie sind Opfer von Belästigung
Sie alleine entscheiden, wann eine Grenze überschritten wurde. Hier ein paar Tipps:
- Handeln Sie: Zeigen Sie deutlich, dass Sie das Verhalten nicht akzeptieren. Setzen Sie klare Grenzen. Gehen Sie nicht zum Gegenangriff über.
- Behalten Sie das Problem nicht für sich. Sprechen Sie so schnell wie möglich mit einer nahestehenden Person darüber.
- Holen Sie sich gegebenenfalls Hilfe. An Ihrem Arbeitsplatz gibt es viele Menschen, die Ihnen diskret helfen können. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "An wen können sie sich im Falle von (sexueller) Belästigung am Arbeitsplatz wenden?".
- Handeln Sie: Zeigen Sie deutlich, dass Sie das Verhalten nicht akzeptieren. Setzen Sie klare Grenzen. Gehen Sie nicht zum Gegenangriff über.
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Sie sind Zeuge einer Belästigung
Wenn ein Zeuge auf einen Fall von Belästigung reagiert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Angreifer aufhört. Sie können also dazu beitragen, etwas zu verändern! Es ist wichtig, dass Sie sofort handeln. Ist das einfach? Nein. Ist es wichtig? Ja!
Schweigen Sie nicht, sondern trauen Sie sich, zu reagieren und zu helfen. Hier ein paar Tipps:
- Sprechen Sie mit der verantwortlichen Person, um sie zum Aufhören zu bewegen. Sagen Sie ihr, dass Sie das Verhalten nicht gutheißen.
- Versuchen Sie, die Aufmerksamkeit abzulenken, indem Sie sich z. B. zwischen die beiden Personen stellen.
- Bieten Sie dem Opfer ein offenes Ohr und zeigen Sie, dass Sie ihm verbunden sind.
- Helfen Sie Ihrem Kollegen/Ihrer Kollegin, sich stark zu machen. Ermutigen Sie ihn/sie, das Verhalten zu melden, suchen Sie gemeinsam eine Person, der Ihr Kollege/Ihre Kollegin vertraut, teilen Sie Ihre Aussage auch der Vertrauensperson mit.
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Sie sind der Mobber / die Mobberin
- Nehmen Sie Ihre Kollegen ernst.
Hören Sie Ihren Kollegen zu, wenn sie ihre Grenzen aufzeigen. Halten Sie sich immer an diese Grenzen.
Sie mögen das Gefühl haben, nichts Falsches zu tun, aber ziehen Sie eine Beschwerde ernsthaft in Betracht. Ihr Verhalten kann einen großen Einfluss auf Ihre Kollegen haben.
- Fragen Sie sich, warum Sie dieses Verhalten an den Tag legen.
Oft liegt die Ursache für Ihr Verhalten in einem Gefühl der Hilflosigkeit oder in einem schwierigen Arbeitsumfeld, wie z. B. einer hohen Arbeitsbelastung oder einer Umstrukturierung.
Versuchen Sie, Ihre Gefühle gegenüber einer Person auszudrücken, der Sie vertrauen. Sie können auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, die Ihnen hilft, diskret nach vorne zu schauen. Weitere Informationen finden Sie unter "Kontaktieren Sie den externen Präventionsdienst".