Ich möchte meinem Kind mehr Zeit widmen
Sie benötigen mehr Zeit für Ihr Kind? Mit dem Elternurlaub oder dem Zeitkredit ist das möglich.

Was Sie über den Elternurlaub und den Zeitkredit wissen sollten
Die Arbeitnehmer im Privatsektor haben das Recht, ihre berufliche Laufbahn zu unterbrechen, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: den thematischen Urlaub (Elternurlaub) und den Zeitkredit.
Welche Art von Urlaub am besten zu nehmen ist, hängt von Ihrer Situation ab, da die Bedingungen für den Erhalt des Urlaubs unterschiedlich sind. Zu beachten ist, dass die Entschädigung für den Elternurlaub höher ausfällt. Es ist auch möglich, Zeitkredit und thematischen Urlaub nacheinander in Anspruch zu nehmen, da es sich um getrennte und unabhängige Rechte handelt.
Was Sie über den Elternurlaub wissen sollten
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Was ist Elternurlaub?
Es handelt sich um eine spezielle Form der Teilzeit- oder Vollzeit-Laufbahnunterbrechung, um kleine Kinder zu erziehen. Der Elternurlaub ist nicht zu verwechseln mit dem Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub (20 Tage nach der Geburt für den Vater oder Co-Elternteil).
Im Rahmen Ihres Elternurlaubs können Sie:
- Ihre Laufbahn vollständig während 4 Monaten unterbrechen
- Ihre Arbeitsleistungen auf eine Halbzeit während 8 Monaten reduzieren
- Ihre Arbeitsleistungen um 1/5 während 20 Monaten reduzieren
- Ihre Arbeitsleistungen um 1/10 während 40 Monaten reduzieren
Der Vollzeit- und Halbzeit-Elternurlaub können mit Zustimmung des Arbeitgebers in kürzeren Zeiträumen genommen werden.
Mit jedem neuen Antrag können Sie zu einem anderen System wechseln.
Beispiel: Für dasselbe Kind können Sie Ihre berufliche Laufbahn für zwei Monate komplett unterbrechen, zwei Monate Elternurlaub halbzeitig nehmen und Ihre Arbeit für fünf Monate um ein Fünftel reduzieren.
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Was sind die Voraussetzungen für den Zugang zum Elternurlaub?
Für den Erhalt von Elternurlaub gelten folgende Bedingungen:
- Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Elternurlaub ab der Geburt seines Kindes bis zum Alter von 12 Jahren;
- Das Recht auf Elternurlaub im Falle einer Adoption wird ab der Anmeldung des Kindes als Mitglied des Haushalts bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes gewährt.
- Der Anspruch auf Elternurlaub muss immer vor Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes beginnen, kann aber auch über das 12. Lebensjahr des Kindes hinaus andauern.
- Wenn das Kind behindert ist, kann Elternurlaub genommen werden, bis das Kind das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Um Anspruch auf Elternurlaub zu haben, müssen Sie jedoch in den letzten fünfzehn Monaten vor Ihrem Antrag 12 Monate lang (vertraglich) bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.
Wenn Sie einen Vollzeit-Elternurlaub nehmen, spielt es keine Rolle, ob Sie voll- oder teilzeitig arbeiten. Wenn Sie aber in ein Halbzeit-, Vier-Fünftel- oder Neun-Zehntel-System wechseln, müssen Sie Vollzeit arbeiten.
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Wie stellt man den Antrag auf Elternurlaub?
Wenn Sie Elternurlaub nehmen möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber:
- Maximal drei Monate und mindestens zwei Monate im Voraus.
- Sie müssen einen eingeschriebenen Brief senden, in dem Sie den Arbeitgeber bitten, den Antrag in zweifacher Ausfertigung als Empfangsbestätigung zu unterschreiben (unter Angabe des Datums).
- In Ihrem Antrag müssen Sie das Datum des Beginns und des Endes des Urlaubs angeben und angeben, wie Sie diesen Urlaub nehmen werden (Vollzeit, Halbzeit, ein Fünftel, ein Zehntel).
- Sie müssen auch einen Geburts- oder Adoptionsnachweis vorlegen.
2. Sie müssen den Antrag spätestens 2 Monate nach Beginn des Elternurlaubs beim LfA einreichen. Es ist jedoch vorzuziehen, ihn früher einzureichen.
Wenn Sie den Elternurlaub aufteilen, können Sie sich für jeden neuen Antrag für eine andere Regelung entscheiden (Vollzeit, Halbzeit, ein Fünftel oder ein Zehntel). Pro Antrag können Sie nur einen ununterbrochenen Elternurlaub beantragen.
Was Sie über den Zeitkredit (aus Pflegegründen) wissen sollten
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Was ist ein Zeitkredit für die Betreuung Ihres Kindes?
In den folgenden Situationen ist es möglich, einen Zeitkredit zu nehmen, um mehr Zeit für Ihr Kind zu haben:
- wenn das Kind unter 5 Jahre alt oder zwischen 5 und 8 Jahre alt ist.
- wenn das Kind eine Behinderung hat und unter 21 Jahre alt ist.
- wenn das Kind minderjährig und schwer krank ist.
EIN KIND UNTER 5 JAHREN ODER UNTER 8 JAHREN
Die Dauer des Zeitkredits variiert je nach Alter des Kindes.
- Ist das Kind unter 5 Jahre alt, beträgt die Dauer des Zeitkredits 48 Monate für eine Kürzung um ein Fünftel und maximal 48 Monate (je nach Sektoren- oder Betriebsabkommen) für eine Vollzeit- oder Halbzeitunterbrechung.
- Wenn das Kind zwischen 5 und 8 Jahre alt ist, ist eine Vollzeitunterbrechung nicht möglich, eine Halbzeitunterbrechung ist für maximal 48 Monate (je nach Sektoren- oder Betriebsabkommen) möglich und für eine Ermäßigung um ein Fünftel sind ebenfalls 48 Monate vorgesehen.
EIN BEHINDERTES KIND UNTER 21 JAHREN
Man bezieht sich hier auf Kinder mit geistigen oder körperlichen Erkrankungen oder Behinderungen zu 66 %. Diese Kriterien sind identisch mit denen, die für die Gewährung erhöhter Familienzulagen gelten.
In diesem Fall ist es möglich, für einen Zeitraum von 51 Monaten eine Vollzeit-, Halbzeit- oder Fünftelunterbrechung zu nehmen.
EIN SCHWERKRANKES MINDERJÄHRIGES KIND
Sie betreuen ein minderjähriges Kind (Ihr Kind oder ein zusammenlebendes Kind), das schwer krank ist. Es muss ein ärztliches Attest des Arztes des minderjährigen Kindes vorgelegt werden. Der Anspruch auf Zeitkredit muss für Zeiträume von mindestens einem Monat und maximal drei Monaten ausgeübt werden. Verlängerungen sind möglich.
In diesem Fall können Sie eine Vollzeit-, Halbzeit- oder Fünftelunterbrechung für einen Zeitraum von 51 Monaten nehmen.
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Welche sind die Gewährungsbedingungen für den Zeitkredit?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft Anspruch auf Zeitkredit.
Dieses Recht ist jedoch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, die sich auf die Größe des Unternehmens, die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und die Anzahl der wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden beziehen.
Unternehmensgröße
Ihr Unternehmen muss 11 oder mehr Mitarbeiter haben.
In Unternehmen mit maximal 10 Mitarbeitern können Sie nur dann Zeitkredit oder einen Zeitkredit am Laufbahnende erhalten, wenn Ihr Arbeitgeber dem Antrag zustimmt.
Betriebszugehörigkeit
Um Anspruch auf einen Zeitkredit zu haben, müssen Sie mindestens zwei Jahre lang bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Lediglich für den Zeitkredit "Betreuung eines Kindes unter 5 oder 8 Jahren" müssen Sie seit 3 Jahren bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein.
Ihre Beschäftigung
Sie müssen im Jahr vor Ihrem Antrag eine Mindestanzahl von Stunden pro Woche gearbeitet haben.
- Um eine Vollzeitkürzung zu beantragen, müssen Sie 1 Jahr Vollzeit oder 2 Jahre Teilzeit (zu 1/3 oder mindestens 4 Stunden/Woche) gearbeitet haben.
- Um eine Halbzeitkürzung zu beantragen, müssen Sie 1 Jahr lang Vollzeit gearbeitet haben.
- Um eine 1/5-Kürzung zu beantragen, müssen Sie 1 Jahr Vollzeit gearbeitet haben.
/!\ Wenn Sie Zeitkredit beantragen, tun Sie dies für einen bestimmten Zeitraum. Sie können beantragen:
- Einen vollzeitigen oder halbzeitigen Zeitkredit für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten;
- Einen 1/5-Zeitkredit für mindestens sechs Monate;
- Einen Zeitkredit aus den Gründen "Palliativpflege", "Pflege eines schwerkranken Haushalts- oder Familienangehörigen" und "Betreuung eines schwerkranken minderjährigen Kindes": Die Mindestdauer beträgt jeweils einen Monat.
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Wie stellt man den Antrag auf Zeitkredit?
Die Beantragung des Zeitkredits erfolgt in drei Schritten:
Schritt 1: Die Online-Bescheinigung
Ab dem 1. Juli 2024 können Sie Ihren Antrag auf Zeitkredit oder dessen Verlängerung nur noch online auf der LFA-Plattform Break@work einreichen. Diese Maßnahme gilt für alle Sektoren mit Ausnahme des Bildungswesens. Insbesondere für diesen Sektor wird die Maßnahme erst ab dem 1. Oktober wirksam.
Sie erhalten Ihre Bescheinigung per Break@work. Darin werden gegebenenfalls die Perioden des Zeitkredits aufgeführt, die Sie in der Vergangenheit bereits in Anspruch genommen haben.
Gut zu wissen: Für den Zeitkredit am Laufbahnende ist keine Bescheinigung erforderlich. Sie können also Schritt 1 überspringen.
Schritt 2: Einreichen des Antrags beim Arbeitgeber
Den eigentlichen Antrag reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber ein. Sie müssen den Nachweis des Grundes der Zeitkreditbescheinigung beifügen. Am einfachsten ist es, das Formular C61 zu verwenden. Bezüglich der "Pflege"-Gründe muss der behandelnde Arzt auf dem Formular erklären, dass Ihre Hilfe angezeigt ist.
Achten Sie darauf, dass Sie sich von Ihrem Arbeitgeber einen schriftlichen Nachweis über den Antrag einholen. Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihren Antrag per E-Mail senden, mit einer vertrauenswürdigen Person in Kopie.
Der Antrag bei Ihrem Arbeitgeber muss 3 Monate im Voraus gestellt werden, wenn dieser mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt. Wenn Sie in einem kleineren Unternehmen arbeiten, müssen Sie Ihren Antrag 6 Monate im Voraus einreichen. Ihr Arbeitgeber kann einer kürzeren Frist zustimmen.
Die Frist für die Einreichung eines Antrags auf Zeitkredit zwecks Palliativpflege, den Sie unmittelbar nach dem thematischen Urlaub für Palliativpflege nehmen, beträgt 2 Wochen.
Schritt 3: Senden Sie das Formular an das LFA
Das LFA überweist Ihre Entschädigung auf Ihr Bankkonto. Sie können den Antrag auf verschiedene Arten einreichen:
- Online auf dem Portal der sozialen Sicherheit, www.socialsecurity.be, indem Sie die folgenden Schritte ausführen:
- Ihr Arbeitgeber füllt den ersten Teil des Formulars C61 aus, das Sie in der Liste "Verwaltung der Arbeitsbeziehungen" in der Rubrik "Arbeitgeber" des www.socialsecurity.be-Portals finden.
- Sie werden über Ihre e-Box benachrichtigt, dass Sie Ihren Teil des Antrags ausfüllen und somit elektronisch an das LFA übermitteln können.
- Wenn es nicht möglich ist, das Formular elektronisch auszufüllen, kann das durch die App generierte PDF-Dokument ausgedruckt, auf Papier ausgefüllt und an das LFA-Büro Ihres Wohnsitzes geschickt werden.
- Online auf dem Portal der sozialen Sicherheit, www.socialsecurity.be, indem Sie die folgenden Schritte ausführen:

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