Pflegeurlaub im Falle der Hospitalisierung eines minderjährigen Kindes
Wenn Ihr minderjähriges Kind ins Krankenhaus muss, können Sie eine Woche Pflegeurlaub beantragen, verlängerbar um eine weitere Woche.

Ich möchte mein Kind für einen Kurzaufenthalt ins Krankenhaus begleiten
Wenn Ihr minderjähriges Kind ins Krankenhaus eingewiesen werden muss, können Sie den Pflegeurlaub flexibler nutzen: einen einwöchigen Urlaub, der einmal verlängert werden kann.
Sie haben nur das Recht, Ihre Arbeit vollständig zu unterbrechen: Sie arbeiten ein oder zwei Wochen lang nicht. Wenn Sie feststellen, dass die zwei Wochen nicht ausreichen, können Sie die Unterbrechung verlängern, indem Sie die normale Regelung des Pflegeurlaubs unter Einhaltung der Verständigungsfrist von sieben Kalendertagen anwenden.
-
Was passiert, wenn das Kind dringend ins Krankenhaus eingeliefert wird?
Im Falle eines Notfall-Krankenhausaufenthalts gilt die Sieben-Tage-Frist (die normalerweise eingehalten werden muss, um einen Antrag zu stellen) nicht. In dringenden Fällen kann der Pflegeurlaub sofort beginnen, vorausgesetzt natürlich, Sie teilen dies Ihrem Arbeitgeber mit. Die Bedingungen für diese gelockerte Form sind wie folgt:
- Dieses Recht gilt nur im Falle eines Krankenhausaufenthalts, aber es ist nicht erforderlich, dass das Kind für die gesamte Dauer des Urlaubs im Krankenhaus bleibt. Der Arbeitnehmer kann diesen Urlaub auch nutzen, um sein Kind weiterhin zu Hause zu betreuen oder zu beaufsichtigen.
- Sie müssen eine Bescheinigung Ihres Arztes vorlegen, aus der hervorgeht, dass soziale, familiäre oder psychologische Hilfe erforderlich ist. Im Falle einer Ausnahme von der 7-tägigen Mitteilungsfrist muss auf der Bescheinigung angegeben werden, dass es sich um einen Krankenhausaufenthalt im Notfall handelt. Der Arbeitnehmer muss außerdem eine Bescheinigung des Krankenhauses vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Krankenhausaufenthalt tatsächlich stattgefunden hat. Andernfalls, z.B. wenn die Bescheinigung vor dem Krankenhausaufenthalt von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt wurde, müssen Sie das Krankenhaus um einen Nachweis über den Krankenhausaufenthalt bitten, den Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
-
Wer kann Urlaub nehmen, um das Kind ins Krankenhaus zu begleiten?
Der Pflegeurlaub richtet sich in erster Linie an den Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt, sowie an jede*n Arbeitnehmer*in, die/der mit dem Kind zusammenlebt und für die tägliche Erziehung des Kindes verantwortlich ist (z. B. der Partner des Elternteils).
Hat keiner von beiden Anspruch auf Pflegeurlaub, so erhält der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, das Recht.
Wenn auch dieser Elternteil nicht in der Lage ist, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, geht es an ein Familienmitglied zweiten Grades. Dies kann ein Großelternteil, ein Bruder oder eine Schwester des (minderjährigen) Kindes sein.

Schätzen Sie die finanzielle Auswirkung eines Zeitkredits auf Ihre Einkommen!
Sie erfahren mehr über die finanzielle Auswirkung eines Pflegeurlaubs auf Ihren Lohn.