Arbeitslosigkeit: Ihre Rechte und Pflichten
Das Leben endet nicht, weil Sie arbeitslos sind. Vielleicht sind Sie krank oder schwanger, Sie möchten vielleicht wieder zurück zur Arbeit (teilzeitig) oder ein Ehrenamt bekleiden. Wussten Sie, dass Sie Anrecht auf einen Urlaub haben?
Sie sind arbeitslos? Überprüfen Sie Ihre Rechte!
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Ich bin arbeitslos und krank
- Innerhalb von 48 Stunden stelle ich der Krankenkasse ein ärztliches Attest zu.
- Während der Krankheitsperiode trage ich ein « M » auf der Kontrollkarte ein.
Dauert die Krankheit länger als 4 Wochen:
- Ich trage mich danach innerhalb von 8 Tagen erneut beim regionalen Arbeitsamt ein.
- Ich begebe mich zur CSC, um meine Arbeitslosigkeitsakte erstellen zu lassen.
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Kann ich während meiner Arbeitslosigkeit Urlaub nehmen?
24 Tage pro Jahr
Als Arbeitslose(r) haben Sie Anspruch auf 24 Tage (einschließlich Samstage) oder 4 Wochen Urlaub pro Jahr. Urlaubstage, die bereits während einer Arbeitszeit genommen wurden, werden berücksichtigt.
Wenn Sie während einer Zeit der Arbeitslosigkeit Urlaubstage nehmen, werden Ihnen diese bezahlt, nachdem Sie die Urlaubstage in Anspruch genommen haben, die durch Urlaubsgeld abgedeckt sind. Dies ist der Fall, wenn Sie das gesamte vergangene Jahr oder einen Teil davon als Arbeitnehmer beschäftigt waren.
Wann können Sie Ihren Urlaub nehmen?
Normalerweise können Sie wählen, wann Sie Ihren Urlaub nehmen möchten, ob am Stück oder unterbrochen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen:
- Wenn Ihr Urlaubsgeld nicht 24 Tage abdeckt, müssen Sie zuerst die Tage nehmen, die von diesem Urlaubsgeld abgedeckt werden.
- Die Urlaubstage müssen vor Jahresende genommen werden. Wenn Sie dies nicht tun, werden diese von Ihren Dezember-Entschädigungen abgezogen.
Kontrollkarte
Jedes Mal, wenn Sie einen Urlaubstag nehmen, tragen Sie den Buchstaben "V" im entsprechenden Kästchen Ihrer Kontrollkarte ein, unabhängig davon, ob der Urlaubstag durch Urlaubsgeld abgedeckt ist.
Weitere Infos über das Online-Stempeln.
Während dem Urlaub sind Sie von der Verpflichtung befreit, für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen und in Belgien zu wohnen (Sie können im Ausland Urlaub machen).
Kann ich Urlaub machen und gleichzeitig arbeiten?
Sie können nicht als Lohnempfänger an Urlaubstagen arbeiten, für die Sie kein Anrecht auf Arbeitslosengeld haben. An diesen Tagen können Sie auf eigene Rechnung Aktivitäten durchführen, die über die normale Verwaltung Ihrer eigenen Immobilie hinausgehen.
Während der Urlaubstage, für die Sie Arbeitslosengeld beziehen, dürfen Sie weder für sich selbst noch als Arbeitnehmer arbeiten.
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Arbeitslos und schwanger
Sie haben Anrecht auf 15 Wochen Schwangerschaftsurlaub und werden während dieser Zeit von der Krankenkasse entschädigt.
- 7 Tage vor dem wahrscheinlichen Geburtstermin tragen Sie ein „M“ auf der Kontrollkarte ein.
- Sie senden der Krankenkasse unverzüglich ein ärztliches Attest.
Nach den 15 Wochen:
- Sie tragen sich wieder beim regionalen Arbeitsamt ein (Actiris, Forem, VDAB, ADG) innerhalb von 8 Tagen.
- Sie begeben sich zur CSC, um die Arbeitslosigkeitsakte erstellen zu lassen.
Überprüfen Sie auch Ihre Pflichten!
Stellen Sie zunächst sicher, dass Ihr Arbeitslosendossier in Ordnung ist. Ihre Entschädigung erhalten Sie nur, wenn Ihr Dossier vollständig ist. Außerdem müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und aktiv eine Arbeit suchen.
Weitere Infos nachstehend:
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Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
Arbeitsuchende sind nicht nur verpflichtet, die ihnen unterbreiteten Stellenangebote anzunehmen, sondern selbst aktiv nach Arbeit zu suchen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird im Rahmen eines spezifischen Verfahrens überprüft. Dies ist je nach Region unterschiedlich.
Ihre Bemühungen, nach Arbeit zu suchen, werden in Einzelgesprächen mit einem Actiris-, Forem-, VDAB- oder ADG-Evaluator überwacht.
Regionale Arbeitsämter
Für weitere Informationen zu diesen spezifischen Bewertungsverfahren empfehlen wir Ihnen, sich an das regionale Arbeitsamt der Region zu wenden, in der Sie tatsächlich wohnen, oder die Website zu konsultieren:
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Bewertungen
Als Arbeitsuchender sind Sie verpflichtet, sich beim regionalen Arbeitsamt anzumelden. In Flandern ist es der VDAB, in Brüssel ACTIRIS, in Wallonien das FOREM und für die deutschsprachige Gemeinschaft das ADG.
Diese Agenturen prüfen insbesondere, ob Sie aktiv nach Arbeit suchen. Möglicherweise werden Sie zu einem Einzelgespräch mit einem Gutachter eingeladen.
Je nach Wohnort sind Sie beim Arbeitsamt gemeldet (VDAB, Actiris, Forem oder ADG). Jeder dieser Organismen folgt einem bestimmten Verfahren, um zu überprüfen, ob Sie dieser Verpflichtung tatsächlich nachkommen. Für weitere Informationen zu diesen spezifischen Bewertungsverfahren wenden Sie sich bitte an Ihr Arbeitsamt oder besuchen Sie dessen Website.
Und die Teilarbeitslosigkeit?
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Ehrenamtlich teilzeitig arbeiten
Als ehrenamtlich Teilzeitbeschäftigter haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sie können eine "halbe" Leistung erhalten. Die Höhe wird entsprechend Ihrer Leistung und in dem von diesem System zugelassenen Umfang berechnet.
Wenn Sie glauben, dass Sie sich in dieser Situation befinden, wenden Sie sich bitte an die CSC.
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Was tun, wenn Sie vollzeitig zu arbeiten beginnen?
- Ab Beginn des Arbeitsvertrages schwärzen Sie die gearbeiteten Tage auf Ihrer Kontrollkarte.
- Informieren Sie das regionale Arbeitsamt von dem Sie abhängen (Actiris, Forem, VDAB, ADG).
- Wenn es sich um einen Vertrag handelt, für den Ihr Arbeitgeber eine Beschäftigungshilfe erhalten kann, gehen Sie schnellstens zur CSC, um ein Dossier zu erstellen.
Dauert die Arbeit mindestens 4 Wochen:
- Ab dem Vertragsende tragen Sie sich erneut beim regionalen Arbeitsamt ein innerhalb von 8 Tagen.
- Sie begeben sich zur CSC, um Ihre Arbeitslosigkeitsakte erstellen zu lassen.
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Arbeitslos und Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt
Wenn Sie teilzeitig arbeiten, aber Ihr Lohn ein Referenzgehalt erreicht, werden Sie einem Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt.
Je nach Arbeitsplatz und unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf normales Arbeitslosengeld.
Wenden Sie sich an die CSC, wenn Sie der Meinung sind, dass dies auf Sie zutrifft.
Loggen Sie sich ein auf Meine CSC
Registrieren Sie sich als Mitglied bei Meine CSC und greifen Sie auf Ihr persönliches online Dossier zu!
Dann sind Sie in der Lage:- Zu überprüfen, wann Sie Ihr Arbeitslosengeld erhalten und wie hoch es ist;
- Ihre persönlichen Daten zu ändern;
- Steuerbescheinigungen oder Dokumente hochzuladen