Ihre Rechte 
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Die CSC
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Zeitweilige Arbeitslosigkeit

Alles Wissenswerte über Antrag, Kontrollkarte und Entschädigungen

Wichtige Information für die zeitweilige Arbeitslosigkeit (Kurzarbeit)

Achtung: Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Kontrollkarte 'zeitweilige Arbeitslosigkeit' zur Pflicht. Beginnen Sie schon jetzt, die elektronische Kontrollkarte in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber zu nutzen.

Die Arbeitnehmer der paritätischen Kommission 327 können weiterhin die Papierkontrollkarte nutzen und sind nicht von dieser Pflicht der elektronischen Kontrollkarte betroffen.

Alles was Sie über das Online-Stempeln bei Kurzarbeit wissen sollten

Auch wenn Sie sich in zeitweiliger Arbeitslosigkeit befinden, benötigen Sie eine Kontrollkarte und müssen "stempeln".

Seit 2023 ist es möglich, im Falle der Kurzarbeit online zu stempeln. Dazu müssen Sie die elektronische Kontrollkarte EC3.2 benutzen. 

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Kontrollkarte 'zeitweilige Arbeitslosigkeit' zur Pflicht.

Die Arbeitnehmer der paritätischen Kommission 327 können weiterhin die Papierkontrollkarte nutzen und sind nicht von dieser Pflicht der elektronischen Kontrollkarte betroffen.

Allgemeine Infos über die Kurzarbeit

Wenn Sie zeitweilig arbeitslos sind, erhalten Sie eine Entschädigung für jeden Tag, an dem Sie nicht arbeiten können. Wie das normale Arbeitslosengeld zahlt Ihnen die CSC (oder die CAPAC) auch diese Entschädigung aus. Dazu müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Dossier bei der CSC oder bei der CAPAC in Ordnung ist. 

Was versteht man unter Kurzarbeit?

Ihr Antrag auf Kurzarbeit

Eine Frage oder benötigen Sie unsere Hilfe in Bezug auf Ihr Arbeitslosendossier?

Kontaktieren Sie das Callcenter Ihrer Region:

  • Brüssel:  02 557 88 88
  • Wallonie: 081 579 957

Oder besuchen Sie unseren Kontaktbereich.

Loggen Sie sich ein unter 'Meine CSC'

Tragen Sie sich als Mitglied in 'Meine CSC' ein und Sie erhalten Zugang zu Ihrem persönlichen online Dossier!

So können Sie:

  • prüfen, wann Sie Ihr Arbeitslosengeld erhalten und wie hoch der Betrag ist;
  • Ihre persönlichen Informationen abändern;
  • Steuerbescheinigungen oder Dokumente herunterladen.

Sie können sich mit Ihrer eID-Karte (Ausweis) oder über itsme einloggen.