Ihre Rechte 
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Aktualität
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Unsere Dienste
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Mitgliedschaft
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Die CSC
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Kontakt 
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Kurzarbeit

Alles Wissenswerte über den Antrag, die Kontrollkarte und die Entschädigungen.

Sie befinden sich zum ersten Mal in zeitweiliger Arbeitslosigkeit? Folgen Sie den nachstehenden Anweisungen.

Aktualität

Der Arbeitnehmer muss vom ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit bis zum Ende des Monats wieder im Besitz einer nummerierten C3.2A-Kontrollkarte sein. In diesem Zeitraum muss er die Karte gemäß den Anweisungen ausfüllen und am Ende des Monats seinem CSC-Dienstleistungszentrum übergeben.

  • Die Sonderregelung für vorübergehende Arbeitslosigkeit aufgrund der Energiekrise wurde bis zum 31. März 2023 verlängert.

Kurzarbeitsgeld

Wenn Sie vorübergehend arbeitslos sind, erhalten Sie für jeden Tag, den Sie nicht arbeiten können, eine Zulage. Wie bei normalem Arbeitslosengeld wird Ihnen diese Leistung von Ihrer Gewerkschaft oder von der Hilfskasse für die Zahlung von Arbeitslosengeld (CAPAC) gezahlt. Um Ihr Kurzarbeitsgeld zu erhalten, müssen Sie daher Ihre Akte entweder bei der Gewerkschaft oder bei der CAPAC in Ordnung bringen.


Was ist zeitweilige Arbeitslosigkeit (Kurzarbeit)?

Ihr Antrag auf Kurzarbeit

Haben Sie eine Frage oder benötigen Sie Hilfe in Bezug auf Ihr Arbeitslosigkeitsdossier?

Kontaktieren Sie unser Telefoncenter Ihrer Region:

  • Brüssel:  02 557 88 88
  • Wallonie: 081 579 957

Oder klicken Sie auf unsere Rubrik Kontakt.

Loggen Sie sich ein auf Meine CSC

Registrieren Sie sich als Mitglied bei Meine CSC und greifen Sie auf Ihr persönliches online Dossier zu!

Dann sind Sie in der Lage:
  • zu überprüfen, wann Sie Ihr Arbeitslosengeld erhalten und wie hoch es ist;
  • Ihre persönlichen Daten zu ändern;
  • Steuerbescheinigungen oder Dokumente hochzuladen
Sie können sich mit Ihrer eID (Personalausweis) oder über Itsme einloggen!