Wer hat Anrecht auf Arbeitslosengeld?

Um Anrecht auf eine Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Als Arbeitssuchender beim regionalen Arbeitsamt eingetragen sein, das für Ihren Wohnort zuständig ist (ACTIRIS, ADG, FOREM oder VDAB).
- Im Besitz einer Kontrollkarte sein (bis zum Alter von 60 Jahren). Sie haben die Wahl zwischen:
- Einer Kontrollkarte aus Papier, erhältlich in Ihrer Zahlstelle (C3A, C3C oder C3D)
- Einer elektronischen Kontrollkarte, verfügbar auf der Portalseite der Sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be/citoyen).
- Unfreiwillig arbeitslos geworden sein.
- Ohne Arbeit und Lohn sein.
- Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
- Arbeitsfähig sein.
- In Belgien wohnen: seinen Wohnsitz in Belgien haben und dort auch effektiv wohnen.
Wenn Sie bereits Entschädigungen für eine Vollarbeitslosigkeit erhalten haben, haben Sie nach einer Unterbrechung erneut Anrecht darauf, unter der Bedingung, sich als Arbeitsuchender einzutragen und einen neuen Antrag auf Entschädigungen innerhalb von drei Jahren nach Bezug der letzten Entschädigung zu stellen.
Wenn Sie sich nicht in dieser Situation befinden:
- Nach einer Beschäftigung haben Sie Anrecht auf Entschädigungen, wenn Sie eine gewisse Anzahl Tage gearbeitet haben.
- Nach dem Studium erhalten Sie Eingliederungsgeld:
- Wenn Sie der Schulpflicht nicht mehr unterstehen
- Sie sind unter 25 Jahre alt zum Zeitpunkt des Antrages auf Entschädigungen
- Wenn Sie gewisse Studien beendet haben, die dieses Recht eröffnen (wenn Sie unter 21 Jahre alt sind, müssen Sie ein Diplom besitzen)
- Nach Beendigung der beruflichen Eingliederungszeit, insofern Sie zwei positive Bewertungen Ihres Arbeitssuchverhaltens erhalten haben.