Ihre Rechte 
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Aktualität
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Einschreibung ADG

Fertig mit der Schule ? Dann musst du dich beim Arbeitsamt (ADG) eintragen.

Dieser regionale öffentliche Dienst hilft dir, einen Arbeitsplatz zu finden. Es ist wichtig, sich schnell als Arbeitsuchender einzutragen, denn das bietet dir viele Vorteile: Du kannst bei deiner Arbeitssuche auf die Dienstleistungen des Arbeitsamtes zurückgreifen und du kannst auch bestimmte Maßnahmen nutzen, die dir den Weg in die Arbeitswelt erleichtern. Außerdem beginnt deine Berufseingliederungszeit früher und deine Situation ist bezüglich der Krankenversicherung und der Familienzulagen geregelt.

Wann muss ich mich beim ADG eintragen?

Diplom im Juni oder Juli erhalten? 

  • Wenn du dich vor dem 8. August einträgst, beginnt deine Berufseingliederungszeit am 1. August.
  • Wenn du dich erst ab dem 9. August einträgst, beginnt deine Berufseingliederungszeit ab dem Datum deiner Einschreibung.
  • Wenn du dein Studium beendet hast und vor dem 1. August eine Arbeit findest, beginnt deine Berufseingliederungszeit automatisch am ersten Arbeitstag. Sie wird während deiner Arbeitsperiode fortgesetzt.

Du hast deine Ausbildung während dem Schuljahr unterbrochen (vor dem 16. Juni) oder du erhältst dein Diplom nicht vor September (oder später)?

Deine berufliche Eingliederungszeit beginnt ab deiner Einschreibung beim Arbeitsamt.

Wie kann man sich eintragen?

Da das Arbeitsamt gewisse Informationen über dich benötigt und dich gleichzeitig beraten möchte, sind die Eintragungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft nur durch ein persönliches Erscheinen in ihren Dienststellen möglich.

Die Kontaktstellen, Telefonnummern und alle weiteren Informationen bezüglich der Eintragung als Arbeitsuchender findest du auf der Website des ADG: http://www.adg.be

Was benötigst du?

Zur Einschreibung benötigst du nur deine Nationalregisternummer, die sich auf der Rückseite deines Personalausweises befindet.

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