Ihre Rechte 
bab449ae-2477-46b3-8fca-27c4c5741bd6
https://www.diecsc.be/ihre-rechte
true
Aktualität
59ea6a04-d5cb-49bb-86bf-262457cb04b8
https://www.diecsc.be/Aktualität
true
Unsere Dienste
c7cddb17-187f-45c2-a0e2-74c299b8792b
https://www.diecsc.be/unsere-dienste
true
Mitgliedschaft
abbb02d8-43dd-44b5-ae75-3cd90f78f043
https://www.diecsc.be/mitgliedschaft
true
Die CSC
c62ac78b-1aa2-4cb9-a33b-59e6fc085fb4
https://www.diecsc.be/uber-uns
true
Kontakt 
7f7bdd4f-c079-401e-a1bf-da73e54f00c2
https://www.diecsc.be/kontaktieren-Sie-uns/kontakt--home
true
Ich werde Mitglied

Ferienjob nach Studienende

Darfst du nach dem Abschluss im Juni noch als Student arbeiten?

Du beendest dein Studium Ende Juni? 

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist der Jugendliche, der nach dem Schuljahr mit dem Studium oder der Ausbildung aufhört, für die letzten Sommermonate noch kindergeldberechtigt. Wenn er noch nicht arbeiten geht, kann sich sein Anrecht auf Kindergeld um weitere 12 Monate verlängern. 

Du unterbrichst dein Studium mitten im Schuljahr?

Hat sich der Jugendliche als Arbeitsuchender eingetragen, wird davon ausgegangen, dass er keiner Ausbildung und/oder Arbeit nachgeht. In diesem Fall kann sich sein Anrecht auf Kindergeld in der Deutschsprachigen Gemeinschaft um 12 Monate verlängern, wenn er dieses noch nicht aufgebraucht hat. 

Du möchtest dein Studium wieder aufnehmen?

Ab dem Anfangsdatum deines Studiums kannst du wieder den reduzierten Sozialbeitrag (600 Stunden) nutzen. Es ist wichtig, die Familienzulagenkasse und das Arbeitsamt zu informieren. Erkundige dich auch bei deiner Krankenkasse!