Art des Praktikums

Wenn wir von einem Praktikum sprechen, denken wir im Allgemeinen an Schüler oder Studenten, die ein Praktikum absolvieren.
Hier geht es um:
Einige Praktikanten erhalten eine Vergütung für die entstandenen Kosten. Soweit es sich um eine Erstattung der tatsächlichen Kosten handelt, ist weiterhin die Rede von einem unbezahlten Praktikum.
Wir behandeln hier nicht die Praktika im Rahmen der Ausbildung des Mittelstandes, des Teilzeitunterrichtes, des Unterrichtes zur sozialen Förderung, der Schulungen des Arbeitsamtes, der Erwachsenenbildung, der individuellen Berufsausbildung, usw.
Schüler und Studenten können als ‘Besucher’ im Unternehmen gelten. In diesem Fall geht es nicht wirklich um die berufliche Eingliederung der Schüler oder Studenten in das Unternehmen oder in die Organisation. Man benutzt hier eher die Bezeichnungen „Beobachtungspraktikum“ oder „Beobachtung am Arbeitsplatz“ oder auch „Betriebsbesuch“.
Wenn Sie als „Schüler“ in der technischen oder beruflichen Abteilung der Sekundarschule eingetragen sind oder in einer beruflichen Ausbildung auf höherer Ebene (Pflegeberufe,…), dann beinhaltet Ihr Ausbildungsprogramm auch ein Praktikum.
Den Schülern der ersten Stufe des vollzeitigen Sekundarunterrichtes ist es allerdings verboten, Praktika zu verrichten.
Ab der zweiten Stufe kann der Schüler ab seinem 15. Geburtstag, der nicht mehr der vollzeitigen Schulpflicht untersteht, einen Schüler-Praktikumsvertrag unterzeichnen.
Ab der dritten Stufe gehören die Praktika obligatorisch zur Ausbildung, auf jeden Fall für die technische und berufliche Abteilung.
Schüler ohne gültige Aufenthaltserlaubnis können trotzdem ein Praktikum verrichten, wenn es sich um ein elementares Element der Ausbildung handelt.
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