Ferienjob im Ausland
Besonders in Grenzgebieten arbeiten Studenten oft im Ausland.

Wer ist dein Arbeitgeber ?
Wenn du für einen belgischen Arbeitgeber im Ausland arbeitest, zum Beispiel in einer Hotelbar in Spanien, muss dein Arbeitgeber deine Tage einkodieren und diese werden von deinem persöhnlichen Zähler abgezogen. Auf der IT-Anwendung Student@work kannst du überprüfen, wie viele Stunden dir noch bleiben.
Wenn du für einen ausländischen Arbeitgeber im Ausland arbeitest, gilt die Regelung der sozialen Sicherheit und der Steuern des entsprechenden Landes. Deine Arbeitstage werden also nicht von deinem Kontingent der 600 Stunden abgezogen.
Was das Arbeitsrecht betrifft, unterstehst du ebenfalls der Gesetzgebung des ausländischen Arbeitgebers. Erkundige dich also bei unseren europäischen und internationalen Gewerkschaftskollegen über alles was den Mindestlohn, die Überstunden usw. betrifft.
Steuern
Wenn du als Student im Ausland arbeitest muss deine jährliche Einkommenserklärung die im Ausland erworbenen Einkünfte angeben. Der steuerfreie Betrag, der es den Studenten ermöglicht, steuerlich zu Lasten der Eltern zu bleiben, wird berechnet.
Wenn du im Laufe deines (zeitweiligen) Aufenthaltes im Ausland deinen Hauptwohnsitz nicht ins Ausland verlegst, unterstehst du der belgischen Einkommenssteuer der natürlichen Personen. Daher musst du deine gesamten Einkünfte in Belgien, also sowohl die belgischen wie die ausländischen Einkünfte, angeben. Es geschieht selten, dass du auf die ausländischen Einkünfte (integral) doppelt besteuert wirst. Das hängt davon ab, ob die Arbeit in einem Land verrichtet wird, mit dem Belgien eine Vereinbarung getroffen hat, um die doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Familienzulagen
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft kannst du, insofern du zwischen 18 und 25 Jahre alt bist, unbegrenzt im Rahmen eines Studentenvertrages arbeiten, ohne das Anrecht auf Kindergeld zu verlieren, solange du in einer Schul- oder Ausbildungseinrichtung eingeschrieben bist.
Krankenversicherung
Wenn du in Europa bleibst, brauchst du nur deine Krankenkasse zu kontaktieren. Erkundige dich über die Modalitäten der Erstattung von Krankheitskosten im Ausland.
Solltest du außerhalb von Europa arbeiten, musst du eventuell eine Privatversicherung abschließen. Erkundige dich beim Amt für Soziale Sicherheit in Übersee.