Darfst du als Student arbeiten?
Um einen Studentenjob ausführen zu können, muss die Periode der Schulpflicht beendet sein.

JA, wenn du:
- mindestens 15 Jahre alt bist, einem Vollzeitunterricht folgst und die beiden ersten Jahre der Sekundarstufe beendet hast.
- 16 Jahre alt bist.
- einem Teilzeitunterricht folgst
NEIN, wenn du:
- einem reduzierten Unterricht von weniger als 15 Stunden pro Woche folgst, der nicht als Vollzeitunterricht zählt.
- seit mehr als 12 Monaten ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt bist.
Wenn du einer dualen Ausbildung folgst und einen Arbeits- oder Lehrvertrag hast, kannst du Studentenjobs verrichten:
- nur bei einem anderen Arbeitgeber; nur in den Monaten Juli und August darfst du als Student bei dem Arbeitgeber arbeiten, mit dem du einen dualen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hast.
- außerhalb der Perioden der Ausbildung in der Schule und der Anwesenheit im Betrieb.
- Du beziehst weder Arbeitslosen- noch Eingliederungsgeld.
Folgst du hingegen einer dualen Ausbildung, OHNE Arbeits- oder Lehrvertrag, darfst du einen Studentenjob ausüben.
Die Beschäftigung unter Studentenvertrag darf 12 Monate bei diesem selben Arbeitgeber nicht überschreiten, ansonsten gilt dieser Studentenvertrag als klassischer Arbeitsvertrag.