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Nichtkonkurrenzklausel

Was ist eine Nicht-Konkurrenzklausel?

Die Nicht-Konkurrenzklausel verbietet dem Arbeitnehmer nach dem Austreten aus der Firma, ähnliche Aktivitäten auszuüben, entweder bei einem anderen Arbeitgeber oder auf Selbständigenbasis. Da dies eine Begrenzung der Arbeitsfreiheit ist, werden solche Klauseln nur unter strikten Bedingungen zugelassen. Das Gesetz sieht für die Arbeiter, Angestellten und Handelsverteter unterschiedliche Bedingungen vor.

Welche Regeln müssen die Arbeitnehmer berücksichtigen ?

Die Nicht-Konkurrenzklausel gilt nicht, wenn das Jahresgehalt unter 34.180 Euro liegt. Liegt der Lohn zwischen 34.180 und 68.361 Euro, gilt sie nur für die Funktionen oder Funktionskategorien, die per Kollektivabkommen festgelegt werden. Im Prinzip werden diese in den paritätischen Kommissionen getätigt.
Liegt die Entlohnung über 68.361 Euro gilt die Klausel, außer für die ausgeschlossenen Funktionen, die nach der o.a. Prozedur festgelegt wurden.

Welche Regeln gelten für die Handelsvertreter ?

Im Gegensatz zu den Angestellten und Arbeitern unterliegen die Handelsvertreter recht häufig einer Nicht-Konkurrenzklausel. Die Nicht-Konkurrenzklausel schafft die Vermutung, dass der Handelsvertreter eine Klientele mitgebracht hat (was eine der Gewährungsbedingungen für die Abfindungsentschädigung ist); der Arbeitgeber kann den gegenteiligen Beweis erbringen.

Diese Klausel gilt nur wenn:

  • das Jahresgehalt über 34.180 Euro liegt
  • sie sich auf ähnliche Aktivitäten bezieht
  • sie 12 Monate nicht überschreitet
  • sie sich auf das Territorium beschränkt auf dem der Vertreter seine Tätigkeit ausgeübt hat
  • sie schriftlich vereinbart wurde.

Sie gilt nicht:

  • wenn der Vertreter ohne schwerwiegenden Grund entlassen wurde
  • wenn der Vertrag während den 6 ersten Monaten beendet wird
  • wenn der Vertreter den Vertrag aus schwerwiegenden Gründen kündigt.

Die im Vertrag vorgesehene Entschädigung bei Verletzung der Klausel darf 3 Monatsgehälter nicht überschreiten. Aber der Arbeitgeber kann eine höhere Entschädigung fordern, wenn er einen höheren Schaden beweisen kann.