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Firmenwagen

Manche Arbeitnehmer erhalten einen Firmenwagen als außergesetzlichen Vorteil, den sie auch privat nutzen können.

Was ist ein Firmenwagen?

Manche Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern einen außergesetzlichen Vorteil in Form eines Firmenwagens, den sie auch zu privaten Zwecken nutzen können. Der Arbeitnehmer muss Steuern auf diesen Vorteil zahlen.

Wie wird die Steuer auf die Firmenwagen berechnet?

Seit dem 1. Januar 2012 wird folgende Berechnungsformel angewandt:

  • Der zu versteuernde Vorteil wird berechnet aufgrund des Katalogwertes, des CO2 Emissionswertes und des CO2 Koeffizienten. 
  • Der zu versteuernde Vorteil entspricht dem Katalogwert des Autos, multipliziert mit dem CO2 Koeffizienten, multipliziert mit 6/7.

Der Katalogwert entspricht dem Rechnungsbetrag (einschließlich Optionen und MwSt.) ohne Berücksichtigung von Ermäßigungen, Preisnachlässen oder Rabatten. Der Wert fällt jährlich um 6 %, darf aber nicht unter 70 % fallen.

Der CO2-Koeffizient: Der CO2 Basisprozentsatz beträgt 5,5 % für einen Emissionswert von 95 g/km für Dieselfahrzeuge und 115g/km für benzin- oder LPG-betriebene Fahrzeuge.

Liegt der Emissionswert höher, wird der Koeffizient um 0,1 % pro Gramm CO2 erhöht (der maximale CO2-Prozentsatz beträgt 18 %). Ist der Emissionswert niedriger, wird der Basisprozentsatz um 0,1 % pro Gramm CO2 reduziert (der minimale CO2 Prozentsatz beträgt 4 %). Der minimale Prozentsatz von 4 % gilt im Allgemeinen für kleinere Autos und auf jeden Fall für Elektro-Autos. Der Vorteil darf nicht weniger als 1200 Euro betragen. 

Was zahlt der Arbeitgeber für die Zurverfügungstellung eines Firmenwagens?

Der Beitrag hängt vom CO2 Emissionswert des Fahrzeuges ab, wie er auf der Bescheinigung der technischen Kontrolle oder von der Direktion der Fahrzeugregistrierung angegeben wird. Er ändert je nach Motor. Für einen Benzin- oder Dieselmotor darf der Beitrag nicht niedriger als 24,25 Euro/Monat sein. Dieser Betrag gilt auch für Elektro-Autos.

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