Ihre Rechte 
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Aktualität
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Unsere Dienste
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Mitgliedschaft
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Die CSC
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Kontakt 
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Geburts- und Adoptionsprämie

Was ist eine Geburtsprämie?

Die Geburtsprämie ist eine einmalige Summe, die anlässlich der Geburt eines jeden Kindes, das Anrecht auf Familienzulagen hat, gewährt wird. Zuständig für die Auszahlung dieses Betrages ist der Dienst Familie und Soziales der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

 

Gibt es auch eine Adoptionsprämie?

Wenn Sie ein Kind adoptieren, haben Sie Anrecht auf eine einmalige Adoptionsprämie, die genau dem Betrag der Geburtsprämie entspricht. 

Den Betrag dieser beiden identischen Prämien erfahren Sie auf der Website der Deutschsprachigen Gemeinschaft

 

Geburtsprämie der CSC?

Unter bestimmten Bedingungen und je nachdem, welcher Zentrale Sie angeschlossen sind, kann die CSC Ihnen eine Geburtsprämie von 25 Euro nach einem Jahr Mitgliedschaft oder 50 Euro nach zwei Jahren Mitgliedschaft gewähren. Wenden Sie sich diesbezüglich an ein CSC-Dienstleistungszentrum. 

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