Ihre Rechte 
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Aktualität
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Unsere Dienste
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Seniorenurlaub

Sie beginnen nach einer langen Inaktivitätsperiode wieder zu arbeiten und möchten einige Tage Urlaub nehmen? Nehmen Sie Seniorenurlaub.

Wenn Sie die Arbeit nach einer langen Inaktivitätsperiode (zum Beispiel nach einer Periode der Arbeitslosigkeit oder der Invalidität) wieder aufnehmen, haben Sie im Allgemeinen kein Anrecht auf 4 bezahlte Urlaubswochen.

Die Anzahl der Urlaubstage und das Urlaubsgeld hängen in der Tat von der Anzahl gearbeiteter Tage im Vorjahr ab. Sie können aber den Seniorenurlaub nutzen, um Ihr unvollständiges Recht auf Urlaub zu vervollständigen.

In welchen Fällen haben Sie Anrecht auf Seniorenurlaub?

  • Wenn Sie am 31. Dezember des Vorjahres mindestens 50 Jahre alt waren;
  • Wenn Sie kein Anrecht auf 4 bezahlte Urlaubswochen im Urlaubsjahr haben infolge einer Periode der Vollarbeitslosigkeit oder der Invalidität (nach 1 Jahr Krankheit) im Laufe des Vorjahres.

Welchen Betrag erhalten Sie für den Seniorenurlaub?

Für jeden Tag Seniorenurlaub erhalten Sie eine Entschädigung von 65 % Ihres (begrenzten) Lohnes.

Wie stellt man den Antrag?

Dazu besteht ein spezielles Formular: das C103 Seniorenurlaub. Dieses Formular ist in allen CSC-Dienstleistungszentren erhältlich.