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Nahestehende Hilfspersonen

An wen richtet sich der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen?  

Nahestehende Hilfspersonen sind Eltern, Kinder, Ehepartner oder Verwandte, die in Zusammenarbeit mit einem professionellen Pflegedienst eine Person, zu der eine vertrauensvolle, emotionale oder geografische Beziehung aufgebaut wurde und die pflegebedürftig ist, unentgeltlich pflegen: eine behinderte Person in einer Situation großer Abhängigkeit, eine kranke Person oder eine Person am Ende ihres Lebens.

Seit dem 1. September 2020 muss eine nahestehende Hilfsperson, die anerkannt werden und die Gewährung von sozialen Rechten erhalten möchte, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Anerkennung stellen.

Für wen?

Um diesen Urlaub und eine Entschädigung erhalten zu können, müsen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • als nahestehende Hilfsperson anerkannt sein (von der Krankenkasse)
  • seinen Hauptwohnsitz in Belgien haben
  • mindestens 50 Stunden pro Monat oder 600 Stunden pro Jahr arbeiten.

Bis zu drei nahestehende Hilfspersonen können gleichzeitig für die Gewährung sozialer Rechte anerkannt werden. 

Für Anträge ab dem 1. September 2021 wurde die Höchstdauer der Unterbrechung pro hilfsbedürftiger Person verlängert:

  • Sie können jetzt eine vollständige Suspendierung für bis zu 3 aufeinander folgende Monate pro unterstützter Person beantragen. Bis zum 31. August betrug die Dauer maximal einen Monat pro unterstützter Person. Dieser Zeitraum von drei Monaten kann auch in Einmonatsperioden aufgeteilt werden.
  • Wenn Sie vollzeitig arbeiten, können Sie Ihren Vertrag um ½ oder 1/5 reduzieren für eine Dauer von 6 aufeinander folgenden Monaten. Bis zum 31. August war die Dauer auf 2 Monate pro unterstützter Person begrenzt. Diese Zeitspanne kann in 3 Perioden von 2 Monaten aufgeteilt werden.  

Die maximale Dauer der vollständigen Unterbrechung von 6 Monaten oder der teilzeitigen Unterbrechung (1/2 oder 1/5) von 12 Monaten während der gesamten Laufbahn bleibt unverändert.

Im Falle einer Entlassung während der Ausübung dieses Rechts gilt der gleiche Schutz wie für andere thematische Urlaube.

Antragsprozedur

  • Stellen Sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf Anerkennung als nahestehende Hilfsperson
  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Urlaub beim Arbeitgeber
  • Stellen Sie einen Antrag beim LfA

Entschädigung

Sie erhalten eine pauschale Unterbrechungsentschädigung, berechnet in Funktion Ihres Lohnes. Die Beträge sind die gleichen wie die Entschädigungen, die im Rahmen eines Pflegeurlaubs gewährt werden.

Weitere Infos zu den Beträgen

 

 

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