Zu warm zum Arbeiten

Jeder Arbeitgeber muss wissen, wo und wann es zu kalt oder zu heiß ist, um bequem zu arbeiten.
Bei bestimmten Temperaturen wird die Arbeit sogar ungesund und es müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden. Hier beantworten wir 5 wichtige Fragen, wenn bei der Arbeit hohe Temperturen erreicht werden.
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1. Muss der Arbeitgeber die hitzegefährdeten Bereiche ausfindig machen?
Der Arbeitgeber muss zunächst anhand einer Risikoanalyse ermitteln, an welchen Stellen im Betrieb die Hitzeaktionswerte (früher Maximaltemperaturen) überschritten werden dürfen. -
2. Was muss der Arbeitgeber bei Überschreitung der Aktionswerte unternehmen?
Der Arbeitgeber muss ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen aufstellen, das bei Überschreitung der Aktionswerte sofort angewendet wird. -
3. Muss der AGS Stellung beziehen?
Der AGS muss seine Stellungnahme zur Risikoanalyse und zum Maßnahmenprogramm abgeben, die dann in den Gesamtpräventionsplan aufgenommen werden. -
4. Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber vorsehen bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz?
Bei der Erstellung des Programms muss der Arbeitgeber an verschiedene Arten von Maßnahmen denken:
- technische Maßnahmen, die Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder Luftgeschwindigkeit beeinflussen (künstliche Belüftung usw.);
- Reduzierung der körperlichen Arbeitsbelastung;
- alternative Arbeitsmethoden, die die Dauer und Intensität der Exposition begrenzen;
- die Anpassung der Arbeitszeiten oder der Arbeitsorganisation. Etwaige Ruhezeiten werden nach Stellungnahme des Präventionsberaters/Arbeitsmediziners und nach vorheriger Zustimmung der Arbeitnehmervertreter im AGS oder der Gewerkschaftsdelegation festgelegt. In Ermangelung einer Vereinbarung ist die Tabelle der Ruhe- und Arbeitszeiten im Anhang des Königlichen Erlasses anzuwenden.
- die Versorgung mit geeigneter Berufskleidung.
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5. Was muss der Arbeitgeber bei Überschreitung der Aktionswerte tun?
Bei Überschreitung der Aktionswerte im Sommer muss der Arbeitgeber in jedem Fall Erfrischungsgetränke kostenlos verteilen und innerhalb von 48 Stunden für zusätzliche Belüftung sorgen. Wenn die Hitze nach 48 Stunden anhält, muss ein System der eingeschränkten Anwesenheit am Arbeitsplatz und Ruhezeiten eingeführt werden.
Die Ruhezeiten werden nach Rücksprache mit dem Präventionsberater/Arbeitsmediziner und nach vorheriger Zustimmung der Arbeitnehmervertreter des AGS oder der Gewerkschaftsdelegation festgelegt.
Weiterhin zu beachten:
Auch wenn die Temperatur nicht höher als die Aktionswerte ist, muss der Arbeitgeber für einen komfortablen Arbeitsplatz sorgen.
Arbeitnehmer, die unter Bedingungen arbeiten, die die Hitzeexpositionswerte überschreiten, oder die gewöhnlich im Freien beschäftigt sind, unterliegen einer Gesundheitsüberwachung.
Die Arbeitnehmer müssen über Messergebnisse, Aktionswerte, Präventionsmaßnahmen, das Screening und die Meldung körperlicher Symptome, sicheres Verhalten, Gesundheitsüberwachung usw. informiert und geschult werden.
Wann ist es zu heiß zum Arbeiten?
Die Aktionswerte für die Wärmeeinwirkung, sogenannte WBGT-Werte, werden nicht mit einem normalen Thermometer gemessen. Inwieweit der Körper Wärme verträgt, hängt auch von Elementen wie der Luftfeuchtigkeit, der Strahlungswärme usw. ab. Der mit einem speziellen Gerät gemessene oder berechnete WBGT-Index ist normalerweise niedriger als das von einem normalen Thermometer angezeigte Ergebnis. Die Mess- und Berechnungsmethode wird im Unternehmen nach Stellungnahme des Arbeitsmediziners und nach Zustimmung des AGS festgelegt.
Achtung: Die Aktionswerte schützen die Gesundheit des Arbeitnehmers, garantieren aber kein angenehmes Arbeitsumfeld.
Physische Arbeitsbelastung Aktionswert (WBGT)
Halbschwere Arbeit 26
Schwere Arbeit 22
Sehr schwere Arbeit 18